Was für Folder bzw. Einhandmesser habt Ihr im Einsatz?

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    • Raven schrieb:

      § 42a (3): Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

      Rechtlich bleibt es ein Verbot; für das eine Rechtsgrundlage als Ausnahme besteht.
      Für Soldaten der von mir schon erwähnte § 55 (1) WaffG. Und der Weg vom und zum Dienst ist kein Teil der Berufsausübung und für diese Zeit ist das Führen verboten. Den Spaß hatten wir im letzten Sommer als die Pol in SH die am Hbf Kiel massenweise einkassiert hat.

      Mein PRT trage ich übrigens ab und an auch zivil, aber das gilt ja auch als Werkzeug. ;)


      Abgesehen von meiner persönlichen Meinung zu diesen Vorfällen und einer ganz bestimmten rotzfrechen Äußerung von Seiten des Innenministeriums ist deine Aussage so nicht richtig, siehe nachfolgende Info.


      Betreff: MBH 02115 Information fuer die Truppe

      BMVg FUE S roem 1 3
      AUFGABEBERECHTIGTBETREFF: INFORMATION FUER DIE TRUPPEHIER: MITFUEHREN DES BW-EINHANDMESSERS -VICTORINOX-
      BEZUG:1. SCHREIBEN INNENMINISTERIUM SCHLESWIG-HOLSTEIN VOM 04.06.20092.
      ZDV 37/10, KAP. 1, ANL. 4 UND 53.
      FSCHR BMVG - FUE S I 3 - TRAGEN DES FELDANZUGS, TARNDRUCK AUSSERDIENST UND AUSSERHALB UMSCHLOSSENER MILITAERISCHER ANLAGEN - VOM22.10.1997
      GEMAESS PARAGRAPH 42A ABS. 1 NR. 3 WAFFENGESETZ (WAFFG) IST DAS FUEHRENVON SOG. EINHANDMESSERN, ZU DENEN AUCH DAS BW-EINHANDMESSER -VICTORINOX-GEHOERT, GRUNDSAETZLICH VERBOTEN.DAS MITFUEHREN DES BW-EINHANDMESSERS -VICTORINOX- IST LEDIGLICH ZUR DIENSTLICHEN NUTZUNG DURCH SOLDATINNEN UND SOLDATEN DER BUNDESWEHRGESTATTET. ES GREIFT DIE BEFREIUNG DES PARAGRAPH 55 ABS. 1 NR. 2 WAFFG,WONACH DAS WAFFG AUF DIE BEDIENSTETEN DER BUNDESWEHR NICHT ANZUWENDENIST,SOWEIT SIE DIENSTLICH TAETIG WERDEN. DER DIENSTLICHE ZUSAMMENHANG ISTGEMAESS ZDV 37/10 AUCH DANN GEGEBEN, WENN DER FELDANZUG, TARNDRUCK,AUSSERHALB MILITAERISCHER LIEGENSCHAFTEN GETRAGEN WERDEN DARF.DA DAS BW-EINHANDMESSER GEMAESS ZDV 37/10 - ANZUGORDNUNG FUER DIE SOLDATEN DERBUNDESWEHR - IM FELDANZUG MITZUFUEHREN IST, DARF DIESES DURCHHEERESUNIFORM-UND LUFTWAFFENUNIFORMTRAEGER, IN DEN NACHFOLGEND ABSCHLIESSENDAUFGEZAEHLTEN FAELLEN MITGEFUEHRT WERDEN:. AUF DEM WEG VOM UND ZUM DIENST(DIENSTORT/WOHNORT/WOCHENENDHEIMFAHRT),. AUF DEM WEG ZWISCHEN MILITAERISCHEN LIEGENSCHAFTEN IMSTANDORTBEREICH,. FUER DIE ERLEDIGUNG PRIVATER ANGELEGENHEITEN AUF DEM WEG VOM UNDZUMDIENST,. FUER DIE ERLEDIGUNG PRIVATER ANGELEGENHEITEN WAEHREND DERDIENSTZEIT,DIE DER ZUSTAENDIGE VORGESETZTE GENEHMIGT HAT.VERSTOESSE GEGEN DAS FUEHRUNGSVERBOT KOENNEN ALS ORDNUNGSWIDRIGKEIT MITBIS ZU 10000 EURO GELDBUSSE GEAHNDET WERDEN.ICH BITTE DIE SOLDATINNEN UND SOLDATEN IN GEEIGNETER WEISE ZUUNTERRICHTEN.

      IM AUFTRAG
      GEZ.
      GERHARD
    • Was aber alles mit dem vorhergenannten Fallmesser mal gar nix zu tun hat. Das ist nämlich, falls es wirklich noch ausgegeben wird ( bei uns wurden die Dinger damals wieder eingesammelt ) sobald man die Kaserne verlässt, ein verbotener Gegenstand, auch im Feldanzug.
      Wenn Leute mit schäbigen, zerfransten Klamotten, starrem Blick, Verletzungen und unmenschlichen Lauten anfangen auf dich zuzuschwanken dann ist entweder grade Zombieapokalypse;......................
      ............................................................................................................. oder Wacken !
    • sobald man die Kaserne verlässt, ein verbotener Gegenstand, auch im Feldanzug
      .
      Ist auch innerhalb der Kaserne ein verbotener Gegenstand, nur dürfen Soldaten (im Dienst) dienstliches Material führen, auch wenn es für den Normalo verboten ist.
      Oder darfst du als Zivilist ein G36 mit Spaßmodus haben?
      mobiles Laserschießkino zu vermieten

      [Blockierte Grafik: http://i146.photobucket.com/albums/r261/beachloveriow_photos/patch-1-1.jpg]
    • nur dürfen Soldaten (im Dienst) dienstliches Material führen


      sofern es dienstlich geliefert ist, woran ich immer noch zweifle.....

      Oder darfst du als Zivilist ein G36 mit Spaßmodus haben?


      Dürfen nicht, wollen..... auch nicht. ^^
      Wenn Leute mit schäbigen, zerfransten Klamotten, starrem Blick, Verletzungen und unmenschlichen Lauten anfangen auf dich zuzuschwanken dann ist entweder grade Zombieapokalypse;......................
      ............................................................................................................. oder Wacken !
    • Hab das Heckler & Koch Messer im Gebrauch. Hatte es mir damals für meinen AFG Einsatz gekauft um neben meinem (Dienstlich geliefertem Fallmesser) noch ein kleines Einhandmesser zu haben.

      [Blockierte Grafik: http://img690.imageshack.us/img690/9669/01hk11.jpg]

      Und wie in meinem anderen Thread zu lesen hab ich mir für meinen aktiven Dienst in der Feuerwehr jetzt noch dieses Eickhorn Rettungsmesser PRT III gekauft!

      [Blockierte Grafik: http://img15.imageshack.us/img15/4736/1007prtiii.jpg]
    • Ich hab mal ne Frage zu den ganzen Rettungsmessern wie Eickhorn PRT oder ähnliche Modelle.
      Sind diese für Zivilisten im privaten Gebrauch nun verboten oder nicht, weil sie den sozial anerkannten Zweck der Rettung erfüllen?
      Immerhin sind es ja Einhandmesser deren Klinge einrasten kann...
      Es gibt keine zu schlimmen Gegenden. Man kann nur zu wenig Magazine dabeihaben.
      μολὼν λαβέ
      ...ist neugearig und geargantomanisch...
      Geargantomanie
    • Die Antwort liefert dir das BKA, als zuständige Behörde, quasi frei Haus: Klick mich (ist ne PDF)
      Kommt also, wie immer, auf die Klinge an.
      "Eigentlich werden die meisten Heere von den jeweiligen Unteroffizieren geleitet.
      Die Offiziere sind nur dazu da, der ganzen Sache etwas mehr Stil zu geben und zu verhindern,
      dass der Krieg in eine Art banale Massenschlägerei ausartet."
      (Terry Pratchett - Scheibenwelt-Romane)
    • @Wolf:

      Waffengesetz - Rettungsmesser

      Nun fallen doch nicht alle Rettungsmesser der Feuerwehren unter das Waffengesetz.

      In einer Ausnahmeregelung hat das Bundeskriminalamt Ende August folgenden Feststellungsbescheid zur Einstufung so genannter "Rettungsmesser" oder "Rescue Tools" - gemäß § 2 Abs. 5 i. V. m. § 48 Abs. 3 Waffengesetz - getroffen:

      Rettungsmesser in Form eines Springmessers mit seitlich herausspringender Klinge (länger als 8,5 cm) sowie Fallmesser werden hiermit als Werkzeug und nicht als Messer eingestuft, wenn ihre Klinge:


      · einen nahezu geraden, durchgehenden Rücken hat

      · sich zur Schneide hin verjüngt

      · anstelle der Spitze abgerundet und stumpf ist

      · im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide hat,

      · eine gebogene Schneide hat, deren Länge 60 % der Klingenlänge nicht übersteigt und
      · im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist

      Diese Werkzeuge dürfen, da sie nicht dem Waffengesetz unterliegen, ohne waffenrechtlichen Erlaubnisschein hergestellt und vertrieben sowie von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Es handelt sich bei diesen Werkzeugen nicht um verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes.

      Diese Einstufung gilt ausschließlich für Werkzeuge mit der oben beschriebenen Klingenart und -form.


      Wenn ich das dann so lese dürfte mein Messer was ich mir gekauft habe unter dass Waffengestz fallen!

      Habe aber schon zusammen mit einem Polizisten gearbeitet der mich dann nach einem Messer gefragt hat und ich ihm dann so eine billig Version eines Rettungsmessers gegeben hab das von der Klinge her so aussah wie mein Eickhorn! Er hat mich nur angeschaut und gemeint: "Wenn ich dich jetzt privat mit diesem Messer angetroffen hätte, hätte ich es dir abgenommen, aber im Rahmen deines Dienstes (hab die Einsatzbekleidung an gehabt) meinter er nur kann man es dulden!

      Das war jetzt ein Polizist, ob jeder diese Einstellung hat kann ich nicht beurteilen.

      Edit sagt: Raven war schneller!!! :P

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Paratrooper ()

    • Das heißt im Endeffekt, dass Messer wie dieses hier:
      recon-company.com/lightspeed.p…scue-knife-prt-iii-1.html
      verboten sind, da sie eine spitze und nicht abgerundete Klinge haben, dieses Messer:
      globetrotter.de/de/shop/detail…4c821df6f482e9f9e3f98ba33
      jedoch erlaubt ist, da es eine gebogene Schneide, die 60% der Klingenlänge nicht übersteigt, hat und am Ende Wellenschliff.
      Liege ich da richtig?
      (Ohmann, ich blick bei den ganzen Gesetzen einfach nimmer durch-.- ?( ?( ?( )
      Es gibt keine zu schlimmen Gegenden. Man kann nur zu wenig Magazine dabeihaben.
      μολὼν λαβέ
      ...ist neugearig und geargantomanisch...
      Geargantomanie
    • Naja, das ist prinzipiell auch meine Meinung, allerdings weiss ich nicht wie lange/oft ich mir diese Meinung als Spochtschütze leisten kann/darf. Owi bleibt Owi.
      Wenn Leute mit schäbigen, zerfransten Klamotten, starrem Blick, Verletzungen und unmenschlichen Lauten anfangen auf dich zuzuschwanken dann ist entweder grade Zombieapokalypse;......................
      ............................................................................................................. oder Wacken !
    • Wolf schrieb:

      Das heißt im Endeffekt, dass Messer wie dieses hier:
      recon-company.com/lightspeed.p…scue-knife-prt-iii-1.html
      verboten sind, da sie eine spitze und nicht abgerundete Klinge haben, dieses Messer:
      globetrotter.de/de/shop/detail…4c821df6f482e9f9e3f98ba33
      jedoch erlaubt ist, da es eine gebogene Schneide, die 60% der Klingenlänge nicht übersteigt, hat und am Ende Wellenschliff.
      Liege ich da richtig?
      (Ohmann, ich blick bei den ganzen Gesetzen einfach nimmer durch-.- ?( ?( ?( )


      Quasi korrekt.
      Nur mit der Einschränkung, dass für Messer 1. eine neue Prüfung beim BKA gemacht werden würde. (Die jedoch wegen der Tanto-Klinge vmtl. auf Waffe hinaus laufen würde)
      Ich habe Messer 1. allerdings auch, nur dass da noch "MP - Feldjäger" drauf steht. Evtl. liegt es daran, dass ich die dazu passenden Dienst- und Truppenausweise habe, hat das die Polizei das bisher nicht gestört hat. ?(
      "Eigentlich werden die meisten Heere von den jeweiligen Unteroffizieren geleitet.
      Die Offiziere sind nur dazu da, der ganzen Sache etwas mehr Stil zu geben und zu verhindern,
      dass der Krieg in eine Art banale Massenschlägerei ausartet."
      (Terry Pratchett - Scheibenwelt-Romane)
    • Egal. Gesetz hin oder her. Um auf den Satz einzugehen, dass das meinem schlagringtragenden Gegenüber völlig egal ist. Mein neues Pohl-Force-Alpha three ist in dieserlei Hinsicht vollkommen ausreichend und sogar noch legal ;)
      Es gibt keine zu schlimmen Gegenden. Man kann nur zu wenig Magazine dabeihaben.
      μολὼν λαβέ
      ...ist neugearig und geargantomanisch...
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    • Messerschleifen

      Hallo Coolbreeze,



      ich weiß ja nicht aus welchem Teil Frankens Du kommst, aber in Erlangen kann ich die Fa. Messer Massari sehr empfehlen. Die Fa. wird inzwischen von der Fam. Maurer geführt, die sich auf Kochmesser spezialisiert haben, aber sie schicken die Messer einmal wöchentlich zu Bruno Massari, der sie perfekt und mit Schliff nach Wunsch schleift.
    • @XIII

      Danke! Leider zu spät gelesen. Hab sie jetzt über einen Kameraden in einer Messerschleiferei schleifen lassen.
      Sind wieder pervers scharf

      @Wiesel
      5 Euro die Klinge. Beim Glock Feldmesser angemessen. Bei einem Leatherman Supertool Messer überteuert! Aber wie geschrieben: Die Messer schneiden sich durch auflegen auf die Haut durch ihr Eigengewicht ins Fleisch. Rasieren natürlich auch kein Problem ;)