Ich plane eine Wehrübung von etwa drei Monaten durchzuführen.
Nun möchte ich fragen, wie es da mit der Entlöhnung ausschaut.
Denn der Bund zahlt ja nur den Tagessatz von 13,-€
Der Rest wird dann von der Unterhaltssicherungsbehörde getragen, da derzeit arbeitslos.
Nun ist es so, daß bei meiner letzten Wehrübung etwa 900,-€ monatlich von der USB gezahlt wurde.
Die Besoldung eines SAZ in vergleichbarer Position ist jedoch höher.
Kann man in dem Fall Widerspruch einlegen und auf die entsprechend höhere Vergütung bestehen,
sodaß man dieselbe Entlöhnung eines SAZ hätte?
Und wird dann auch der vom Bund gezahlte Betrag dazu eingerechnet, oder ist dies als Sonderzahlung zu werten,
welche nicht in die Bewertung der USB einfließt?
Wäre klasse, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
MkG
Aurelius
Nun möchte ich fragen, wie es da mit der Entlöhnung ausschaut.
Denn der Bund zahlt ja nur den Tagessatz von 13,-€
Der Rest wird dann von der Unterhaltssicherungsbehörde getragen, da derzeit arbeitslos.
Nun ist es so, daß bei meiner letzten Wehrübung etwa 900,-€ monatlich von der USB gezahlt wurde.
Die Besoldung eines SAZ in vergleichbarer Position ist jedoch höher.
Kann man in dem Fall Widerspruch einlegen und auf die entsprechend höhere Vergütung bestehen,
sodaß man dieselbe Entlöhnung eines SAZ hätte?
Und wird dann auch der vom Bund gezahlte Betrag dazu eingerechnet, oder ist dies als Sonderzahlung zu werten,
welche nicht in die Bewertung der USB einfließt?
Wäre klasse, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
MkG
Aurelius
Qualität ist das, was bleibt, wenn der Preis längst vergessen ist.