Wehrübung und Vergütung

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    • Wehrübung und Vergütung

      Ich plane eine Wehrübung von etwa drei Monaten durchzuführen.
      Nun möchte ich fragen, wie es da mit der Entlöhnung ausschaut.
      Denn der Bund zahlt ja nur den Tagessatz von 13,-€
      Der Rest wird dann von der Unterhaltssicherungsbehörde getragen, da derzeit arbeitslos.
      Nun ist es so, daß bei meiner letzten Wehrübung etwa 900,-€ monatlich von der USB gezahlt wurde.

      Die Besoldung eines SAZ in vergleichbarer Position ist jedoch höher.
      Kann man in dem Fall Widerspruch einlegen und auf die entsprechend höhere Vergütung bestehen,
      sodaß man dieselbe Entlöhnung eines SAZ hätte?
      Und wird dann auch der vom Bund gezahlte Betrag dazu eingerechnet, oder ist dies als Sonderzahlung zu werten,
      welche nicht in die Bewertung der USB einfließt?

      Wäre klasse, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.

      MkG
      Aurelius
      Qualität ist das, was bleibt, wenn der Preis längst vergessen ist.
    • Bedenke bitte:
      Du bekommst als Wehrübender:
      - Verpflegungsgeld (das zahlen SaZ und BS aus eigener Tasche)
      - bist KEIN Selbsteinkleider oder Teilselbsteinkleider
      - Du bekommst Leistungszuschlag ab dem 25.ten WÜ-Tag (insgesamt aller Deiner WÜ-Tage) bis zu der Jahreshöchstgrenze
      - Du bekommst, bei eigenem Hausstand, Heimfahrten bezahlt
      - Du bekommst An- und Abreise bezahlt
      - Du bekommst noch erhöhten Wehrsold

      DU kannst jederzeit aus der WÜ ausscheiden.

      Frage:
      a) Bist Du dort beordert?
      b) Welche Laufbahngruppe?
      Reinster 08/15-Betrieb!
    • Verpflegungsgeld bekommst Du nur wenn Du die Verpflegung nicht in Anspruch nimmst! Und auch nur dann wenn Du Dich schriftlich von der Verpflegung befreien lässt.



      Leistungszuschlag ca. 400,- € jährlich, wenn Du auf einem Dienstposten der Einsatzreserve kommst sind es 1500,- jährlich

      Im Sturme fest
      - Senior Master Medic -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Serval ()

    • Ich bin dort beorderter Reservist und Mannschafter.
      Derzeit bin ich HG.
      Meinen Meisterbrief haben sie mir nicht anerkannt, da er für meine Tätigkeit "nicht relevant" sei.
      Vor zwei Jahren wäre es noch anders gewesen.

      Die Vergünstigungen durch die BW sind mir ja durchaus bekannt.
      Ich wollte nur wissen, ob man von der Unterhaltssicherungsbehörde mehr erhalten kann, als nur den Mindestsatz.
      Denn mit Leistungszuschlag der BW und dem Geld von der USB, der Leistungszuschlag wird übrigens ab dem 12. Wehrübungstag gezahlt, sind es gerade mal 1250,-€ monatlich.
      Das könnte durchaus mehr sein, Geld stinkt ja bekanntlich nicht.
      Erhöhten Wehrsold habe ich nicht erhalten.
      Nur das aufgeführte.

      Bezüglich Bekleidung wurde mir lediglich der einfache Satz Res. gewährt.
      Was das beinhaltet, weiß, denke ich, jeder.
      Qualität ist das, was bleibt, wenn der Preis längst vergessen ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Aurelius ()

    • Im Rahmen einer WÜ steht Dir der komplette Bekleidungssatz zu, erst Recht, wenn Du 3 Monate übst.
      Ebenso für Sport etc., Du nimmst ja am Dienst teil.
      Wo übst Du?
      Ggf. stehen Dir mehr Sachen zu, wie Biwaksack, Kampfrucksack, Kampfmesser, etc.


      Wegen Meisterbrief -> PN, ich schau mal, was bei meiner derzeitigen Einheit geht ;)

      Stimmt, Leistungszuschlag bekommst Du ab dem 12ten WÜ-Tag, erhöhten bekommst Du ab dem 25ten. Sind soagr fast 500 Euro.

      Zu Verpflegungsgeld: Als WÜ brauchste aber nichts zu bezahlen ;)
      Für Morgen- und Abendverpflegung kannst Du Dich aus der Verpflegung nehmen lassen.

      Denk dran, lass Dich max. zum SG befördern, OSG sind die Stellen RAR....
      Als SG erhälst Du nochmal mehr Wehrsold.
      Brauchst ja nur 12 Tage.

      Zu den 1.250,00 Euro kommen noch Fahrkostenerstattung und Trennungsgeld. Du übst lang genug für den Anspruch.
      Denke bitte dran:
      Du hast, falls Du Brillenträger bist, auch Anspruch auf einen Zuschuss für eine Brille.

      Ebenfalls kannst Du Deine Bekleidung kostenlos reinigen lassen, zum Ende musst Du noch einen Antrag stellen, um einen größeren Satz Klamotten die Reinigungspauschale zu bekommen.
      Reinster 08/15-Betrieb!
    • Oh, oh, was werden hier für Gerüchte in die Welt gesetzt :rolleyes: ?

      Trennungsgeld für Wehrübende ist ja mal absolut NICHT! Wer bringt Dich denn auf das schmale Brett, "Panther" ? Schau mal hier nach: bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tgv_1986/gesamt.pdf Und dort speziell im § 1, in dem das Wort Wehrübende oder Wehrdienstleistende nicht vorkommt!

      Leistungszuschlag gibt es für beorderte Reservisten im Kalenderjahr bis zu € 434,60 und für Einsatzreservisten im Verpflichtungsjahr bis zu € 1.278,23! Näheres dazu steht im sog. "Leistungskatalog für Wehrdienstleistende"! Einfach mal danach googeln! Aus der Verpflegung nehmen für Frühstück und Abendessen kann man ihn nur dann, wenn er als "Heimschläfer" gilt, also relativ nahe an der Kaserne wohnt bzw. in deren Tagespendelbereich! Wenn er 500 km von zu Hause weg wehrübt, wird das kein verantwortungsvoller DV tun! Und Familienheimfahrten werden bei Wehrübungen von mehr als 12 Tagen bis zu 5 mal im Monat erstattet. Wenn man mit dem eigenen PKW fährt, gibt es den Preis der günstigsten Bahnfahrkarte 2. Klasse, ansonsten kann man seine Bahnfahrkarten (Achtung: Auch hier nur 2. Klasse!) einreichen, die vollumfänglich erstattet werden. Fahrten im Tagespendelbereich für Heimschläfer sind nicht erstattungsfähig und bleiben daher das Problem des Wehrübenden! Dienstantrittsreise und Entlassungsreise sind zwei verschiedene Reisen, für die es entweder eine Bahnfahrkarte (in Form eines Gutscheines!) oder aber Erstattung von Kilometergeld (€ 0,20 pro gefahrenem Kilometer) bis zu € 130,-- pro Strecke gibt!

      Für den Brillenzuschuß muss er auch eine Rechnung über eine beschaffte Dienstbrille vorlegen, die aber meistens mindestens doppelt so teuer ist, wie der Zuschuss her gibt! Daran sollte man auch denken ;) !

      Was er an Bekleidung erhält, hängt sehr von der zuständigen LHBw Servicestation ab! Wenn er "nur" den "Teilsatz Res." erhält, was sehr oft der Fall ist, besteht aber die Möglichkeit, für die Wehrübung einige Zusatzausstattung auf Leihschein zu empfangen! Ich z. B. bin voll eingekleidet mit allem was dazu gehört, aber ein Anspruch hierauf besteht nicht. Näheres dazu regelt der "allgemeine Umdruck 37/3"!
      "I'm mean, nasty and tired. I eat concertina wire and piss napalm and I can put a round in a flea's ass at 200 meters. So why don't you go hump somebody else's leg, mutt face, before I push yours in."

      Gunnery Sergeant Thomas Highway in "Heartbreak Ridge"

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Tommie4711 () aus folgendem Grund: Zusätzliche Informationen hinzugefügt

    • Mein Fehler: Streiche Trennungsgeld, setze Familienheimfahrten.

      Bzgl.:

      Morgen- und Abendverpflegung, Brillenzuschuss > hier setzte ich weiterfolgende Gedanken des Lesers voraus.



      Die Sache mit dem Empfang der fehlenden Ausrüstung sollte der gesunde Menschenverstand regeln: Wenn ich aktiv am Tagesdienst teilnehmen soll, dann kann ich das nicht im vollem Umfang, wenn ich nur den Teilsatz Res habe. Aber da sitzen bei der LHBw ja gerne mal kleine Könige auf dem Thron...
      Reinster 08/15-Betrieb!
    • Der Satz Res wurde mir ausgehändigt, als ich im September für fünf Wochen geübt hatte.
      Glücklicherweise war ich in der Küche verplant und so erhielt ich noch zusätzlich weiße Kochbekleidung.
      Ansonsten wäre, wie schon von Tommie erwähnt, das Beziehen von Ausrüstung auf Leihschein als Alternative geblieben.
      Aber nachdem ich zwei volle Tage alleine für die Einschleusung verbraten hatte, man glaubt es kaum, hatte ich vorerst genug von der
      Bürokratie á la Bundeswehr.
      Beordert bin ich beim ArtLehrRgt 345 in Kusel und das ist für mich recht heimatnah.

      Aus der Verpflegung rausnehmen und dann in der Küche tätig sein, das funktioniert nicht.
      Meinen Meister habe ich als Metzger gemacht, und der ist laut neuem Anforderungsspektrum nicht relevant für die Küche.
      Wobei beim Meister gerade der Aspekt Catering sehr stark gewichtet wurde.
      Also genau das, was in der Küche benötigt wird, denn eine á la Carte Küche findet sich höchstens mal in der OHG.

      Bekleidungsmäßig ist Kusel einer der rigidesten Standorte, den ich je erlebt habe.
      Lediglich private Stiefel sind erlaubt und private Unterwäsche, solange sie nicht auffällt.
      Selbst zu meiner noch aktiven Zeit war es liberaler in der Handhabe.
      Ja, auch das Küchenpersonal nimmt an Gefechtsdiensten aktiv teil.
      Qualität ist das, was bleibt, wenn der Preis längst vergessen ist.
    • Ok, "Panther", dann hätten wir das ja geklärt ;) !

      Weisst Du, ich habe in über 20 Jahren als Reservist bisher insgesamt so um die 1.200 Wehrübungstage abgeleistet und war vier Mal im Einsatz, der 5. Einsatz (UNIFIL) ist in Planung! Da hat man dann so seine Erfahrungen, sei es mit der LHBw, früher mit der StOV, oder sei es mit dem BW-Dienstleistungszentrum, früher StOVerw, oder .. whatsoever ... !

      "Aurelius", wenn Du noch was wissen willst, maile mich einfach an, ich antworte zeitnah!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tommie4711 ()

    • ...hm ich glaube, meine Frage passt hier ganz gut rein:

      Ich hatte vor einiger Zeit während der ZAEAKK ein Gespräch mt einem SU d.R. welcher sich angeblich mit WÜ und Einsätzen sein Hartz iV aufstockt.

      O-Ton: "ein oder auch mal zwei Einsätze pro Jahr, dazwischen dann WÜ in der Heimat, da stehste nicht schlechter da wie ein Aktiver...und is besser wie normale Arbeit..."

      Ich kenne mich zwar in der Reservistenarbeit nicht aus, aber die Zahl der Übungstage und auch der Einsätze sind doch begrenzt oder nicht? Vom Verdienst mal ganz zu schweigen...

      Frage: Realität oder dummes Gelaber?
      The best medicine on any battlefield is fire superiority!
    • Gelaber ;) !

      Nach der letzten Version der ZDv 20/3, dem sog. "Wehrübungserlass" war es möglich, in einem Jahr sechs Monate im Inland wehrzuüben und (theoretisch!) noch in einen Einsatz zu gehen! Das wurde mit der Neufassung der ZDv 20/3, die jetzt "Grundsatz- und Einzelanweisung für die militärische Personalführung von Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr" heisst, kategorisch ausgeschlossen! Weiterhin gibt es auch für Reservisten zwischen zwei Einsätzen eine Karrenzzeit, die genauso lange dauert, wie der letzte Einsatz ging! Somit war es vorher schon NICHT möglich von Januar bis einschließlich April in einen Einsatz zu gehen, danach 4 Monate im Inland wehrzuüben (bis hierher war es THEORETISCH möglich!) und dann noch einmal für vier Monate in einen Einsatz zu gehen! Damit wäre nämlich die maximale Einsatzdauer pro Jahr, die vom Wehrpflichtgesetz auf 7 Monate begrenzt ist und zwar für die Wehrübung, nicht für den Einsatz selbst, überschritten. Ein 4-Monats-Einsatz ergibt meist eine 5-Monats-Wehrübung, weil der Reservist danach noch Urlaub abzubauen hat, untersucht und oft auch ausgekleidet wird (Einsatzausstattung zurückgeben ...) und ein Einsatznachbereitungsseminar besucht.

      Jetzt sind mit dem Einsatz insgesamt 6 Monate pro Kalenderjahr als Wehrübung möglich, wobei die Vor- und die Nachbereitungswehrübungen (ZA EAKK, etc.) nicht gezählt werden! Näheres hierzu regelt die ZDv 20/3 in der Ziffer 202:

      "Darüber hinaus darf die Summe aller Einzelwehrübungen/Einzelübungen in einem Kalenderjahr einen Zeitraum von sechs Monaten grundsätzlich nicht überschreiten. Hierauf rechnen die Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung aus demselben Kalenderjahr an. Unberücksichtigt bleiben dabei Zeiten, die als Einzelwehrübung/Einzelübung zur Vor- und Nachbereitung von besonderen Auslandsverwendungen erforderlich sind (siehe Nrn. 416, 417)."

      Und das wichtigste dürfte sein, dass während einer Wehrübung definitiv KEIN "Hartz IV" bezahlt wird! Meistens bekommen diese Herrschaften dann den Mindestsatz der Unterhaltssicherung gemäß ihrem Dienstgrad, was bei einem SU d.R., der ledig ist, einen Tagessatz von € 21,00 ausmacht, im Monat mit 30 Tagen demnach € 630,00 entspricht, dazu kommt der Wehrsold für einen SU mit € 13,25 am Tag und der AVZ nach Einsatzland! Somit köme eine lediger SU d. R. der bei ISAF im Einsatz ist auf täglich € 144,25, was im Monat mit 30 Tagen dann zusammen € 4.327,50 macht! Das hört sich jetzt zwar toll an, ist jedoch ohne den AVZ auch nur € 1.027,50 im Monat und reicht damit an einen aktiven Stabsunteroffizier nicht ganz heran! Allerdings ist es soooo weit weg auch nicht ;) !
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      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Tommie4711 () aus folgendem Grund: Richtige Sätze der USL genommen ...

    • ok, vielen Dank!

      Das heißt, daß ein Reservist (zumindest theoretisch) jedes Jahr für 6 Monate in den Einsatz gehen könnte? PLUS Einsatzvorbereitung?

      naja, wer bescheiden lebt könnte dann ja durchaus über die Runden kommen...wenn man überlegt, womit manch anderer auskommen muss!
      The best medicine on any battlefield is fire superiority!
    • Eine Wehrübung für eine "besondere Auslandsverwendung" ist laut § 6 a, Satz (2), Wehrpflichtgesetz bis zu 7 Monate (entspricht in der Rechnung der KWEA´s dann 210 Wehrübungstage!) zulässig!

      Dazu kommen dann noch die vorbereitenden Ausbildungen (hier: ZA EAKK!) und das Einsatznachbereitungsseminar. Damit ist allerdings im Anschluß eine weitere Einzelwehrübung bei einer Einheit im Inland ausgeschlossen! Und wer sechs Monate lang AVZ kassiert hat, könnte damit die verbleibende Zeit dieses Kalenderjahres durchaus überbrücken. Ich kenne da aus meinen Einsätzen auch Kameraden, die das so handhaben!

      Ein Beispiel:

      Ich plane für 2011 einen Einsatz bei UNIFIL, der von Mitte Mai bis Mitte November geht. Dazu werde ich wohl ab Montag, den 09.05.2011 für knappe sieben Monate bis zum Freitag, den 02.12.2011, (= 208 Wehrübungstage!) einberufen werden. Danach kommt vor Weihnachten noch eine Kurzwehrübung von drei Tagen für das Einsatznachbereitungsseminar, welches VERPFLICHTEND ist, wenn einen nicht der DV, Stufe 2, davon befreit, und davor kommt eine einwöchige Wehrübung als Einsatzvorbereitung, in der ich eingekleidet (Einsatz-Zusatzausstattung, Bordbekleidung, etc.), Untersucht (Auslands-, Tropen- und Borddienstverwendungsfähigkeit!), ggf. geimpft und in die Sicherheitssysteme der Marine (Schwimmwesten, Rettungsinseln, etc.) eingewiesen werde. Die beiden "Kurzveranstaltungen" zäheln laut ZDv 20/3, Ziffer 202, nicht ins Gesamtbild rein, ansonsten habe ich sieben Monate im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung geübt, damit war es das für dieses Jahr dann gewesen. Abgesehen davon, dass dann ohnehin Weihnachten und kurz danach Silvester ist ;) ! Und davor darf ich auch nicht mehr üben, was bei mir bis einschließlich März ohnehin nicht möglich wäre, weil ich eine Weiterbildung habe, die mich nebenher ziemlich in Anspruch nimmt (SAP-Zertifizierung). Würde ich trotzdem vorher wehrüben, könnte es sein, dass die SDBw die Zustimmung zu meinem Einsatz verweigert! Das wäre dann wohl das größte Eigentor, das ich erzielen könnte!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Tommie4711 ()

    • naja, wer bescheiden lebt könnte dann ja durchaus über die Runden kommen...wenn man überlegt, womit manch anderer auskommen muss!


      Du kannst ja die restlichen Monate als PMC irgendwohin um das Kontodefizit wieder auszugleichen.
      Wenn Leute mit schäbigen, zerfransten Klamotten, starrem Blick, Verletzungen und unmenschlichen Lauten anfangen auf dich zuzuschwanken dann ist entweder grade Zombieapokalypse;......................
      ............................................................................................................. oder Wacken !
    • ...ich konnte mir das erst nicht vorstellen, aber inzwischen ist das durchaus nachvollziehbar!

      Wie lange kann man das denn so durchziehen, die eine Jahreshälfte im Einsatz, die andere vom verdienten Geld leben? Gibts da Erfahrungswerte? Ich meine, ab und an wäre das aus meiner Sicht schon realistisch, aber doch nicht auf Dauer?

      Ich frage, weil ein Kamerad (HFw) mit dem Gedanken spielt, nach der aktiven Zeit vorerst so über die Runden zu kommen...ich hab da so meine Zweifel!
      The best medicine on any battlefield is fire superiority!
    • Wir hatten eine der war im 19. und im 21. in A-Stan.



      Und nebenbei fährt er noch LKW.



      Der konte gut leben der man.



      Ich war mit ihm auf Lehrgang.



      Für Lehrgänge bekommt man auch die Vollausstattung.



      Sagt hat eine ne Ahnung, was man als Jägerfeldwebel Stanbekleidung bekommt?

      Und Sonderausstattung?
      gsk-tactical.de/

      "Training ist Leistungszeit für den Frieden"

      facebook.com/pages/GSK-Tactical/197543790349795
    • @ Inischel:

      Die Rechnung ist relativ einfach: Man geht für 4 Monate in den Einsatz, wird für 5 Monate dafür einberufen, macht seine Einsatzvor- (ca. 3 Wochen) und -nachbereitung (1 Woche) und übt dann noch einmal 4 Wochen (= 26 Wüb-Tage!) in der Beorderungseinheit.

      Dafür gibt es dann folgendes Geld:

      - Wehrsold: 150 Tage (5 Monate) plus 24 Tage (Vor- (19 Wüb-Tage) und Nachbereitung (5 Wüb-Tage)) plus 26 Tage (Beorderungseinheit) macht in diesem Jahr dann 200 Tage Wehrsold a € 13,25 (lass uns mal bei dem oben erwähnten StUffz d. R. bleiben!), gibt insgesamt 2.650,-- €

      - AVZ: Von den 5 Monaten Wehrübung besondere Auslandsverwendung ist der Kamerad StUffz d. R. dann 120 Tage im Einsatzland Afghanistan und bekommt dafür täglich € 110,--, insgesamt also € 13.200,--

      - Unterhaltssicherung erhält er für alle 200 Wehrübungstage dieses "virtuellen" Kalenderjahres, pro Tag € 21,00, insgesamt also € 4.200,--

      - sonstiges "Gedöns" wie ausbezahltes Verpflegungsgeld, Fahrkosten für die Dienstantritts- und die Entlassungreise, Familienheimfahrten, etc. lassen wir mal aussen vor. Ebenso den Leistungszuschlag, der ja auch nochmal bis zu € 1.278,23 betragen kann!

      Somit hätte er in dieser Zeit bereits ein Gesamteinkommen von € 20.050,--, was aufs gesamte Jahr gerechnet einem Monatsschnitt von € 1.670,83 entspricht. Und dieser Betrag ist bereits NETTO! Wie heisst es so schön? Dafür muss eine alte Frau lange stricken ;) !

      Dazu käme dann noch in den 165 Tagen, die er nicht am Wehrüben ist, die Leistungen nach dem SGB III, gemeinhin "Hartz IV" genannt, so dass der Kamerad ein recht nettes monatliches Durchschnittseinkommen erzielt! Zumal der "Hartz IV"-Regelsatz, den er ja dann für 5 Monate bezieht, monatlich auch bei ca. 365 € liegt und die Miete für seine Butze auch noch übernommen wird. Somit kommt der Kamerad aufs Jahr gesehen einschließlich aller Leistungen wohl auf einen Monatsschnitt von knappen € 2.000,-- und davon sollte man als Single wohl leben können, oder?

      q.e.d. ... ;) !
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      Gunnery Sergeant Thomas Highway in "Heartbreak Ridge"

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    • Beordert werden muss er nicht jedes Jahr, das geht über einen längeren Zeitraum ohne große Probleme! Ich bin bei meiner jetztigen Einheit schon über 10 Jahre beordert!

      Und wenn er entsprechenden ATB/ATN´s hat, ist ein Einsatz im Jahr kein Problem ;) ! Bei mir fragen die diversen SanKdo´s auch andauernd an, oft auch sehr kurzfristig!
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