37/10 - Irrungen und Wirrungen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • wobei es natürlich sinnvoll erscheint, ein afghanisches kampfschwimmerabzeichen nur dann zu tragen wenn man auch das deutsche hat
      Wenn Leute mit schäbigen, zerfransten Klamotten, starrem Blick, Verletzungen und unmenschlichen Lauten anfangen auf dich zuzuschwanken dann ist entweder grade Zombieapokalypse;......................
      ............................................................................................................. oder Wacken !
    • Ich hab mich auf die schriftliche Aussage inkl. Begründung (wenn einer die Ausgabe hat, bitte mal nachsehen) verlassen.

      Vielleicht sollte man mal ganz oben nachfragen, bevor beide es nicht wissen.

      Edit:
      So, hab mal fix gegoogelt und dabei folgendes gefunden inkl. Urteil

      Urteil:
      anwalt24.de/rund-ums-recht/urt…-der-Bundesweh...-3924100

      Weiterhin noch:
      ...ausländische Sonderabzeichen (wie hollänisches Springerabzeichen) dürfen nur getragen werden, wenn ALLE folgenden Bedinungen erfüllt sind:

      - Erwerb nach allen Regel des Ausstellerlandes
      - IM Dienst erworben oder zumindest auf einer Patenschaftsveranstaltung
      - Trageerlaubnis erteilt.


      Und dazu die 37/10 i. V. m 19/16
      Dazu wurde hier auch was geschrieben:
      bwforum-online.de/index.php?showtopic=3856&st=30

      Gibt also doch ein paar Regularien.
      Reinster 08/15-Betrieb!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Panther ()

    • Es steht doch klar in der Vorschrift drin.

      Wenn man ein ausländisches tragen will, dann nur unter einem Deutschen.

      Bedingungen sind in den einzelnen Vorschriften der Länder geregelt, wo man diese erwerben kann.

      Ich muss ja auch nicht für einen Marsch im Ausland erstmal einen hier in DEU abgelegt haben. :thumbsup:
      gsk-tactical.de/

      "Training ist Leistungszeit für den Frieden"

      facebook.com/pages/GSK-Tactical/197543790349795
    • Mal vollkommen weg vom Militärischen und hin zur Logik: Wenn ich etwas NUR unter dem entsprechend Anderem(hier dem Dtsch.)tragen darf,dann Muss ich ja Das erstmal haben.
      Also nur wenn ich das Dtsch.habe,kann ich darunter auch ein Ausld.tragen!
      Die anderen Aussagen regeln ja nur die Anzahl,wie schon angemerkt.
      Soweit die Logik,wobei die ja bei der BW nicht zwingend gegebensein muss. :D
      Ich persönlich kenne das aus dem Dienst auch nur so,weiss aber auch dass es gerade bei der Reserve einige Verfechter des"...Alles was es bei Ranger ect.gibt"rumlaufen. :love:
    • Da kennt man auch geung aktive von.

      Das bedeutet, dass das deutsche über dem ausländischen zu sein hat, da man das deutsche höher stellt als andere, da man ja deutscher ist.

      Das war eine Erklärung die ich mal bekommen habe.

      Es rennen ja nun auch genug aktive mit sachen rum, wo es kein deutsches Abzeichen gibt.
      gsk-tactical.de/

      "Training ist Leistungszeit für den Frieden"

      facebook.com/pages/GSK-Tactical/197543790349795
    • ich hatte das schonmal erläutert:

      Also da muss ich fast mal kurz einhaken um vielleicht etwas aufzuklären.

      Nach aktueller Unterrichtung (3 Monate her) verhält es sich für "Sonderabzeichen" (Fallschirmspringer, Schießabzeichen etc.) ausländischer Nationen nach Auslegung der ZDv so, dass das Abzeichen lediglich nach den geltenden Vorgaben des ausstellenden Landes, von einem Verleihungsbemächtigten dokumentiert, erworben werden muss. Der Passus mit den dienstlichen Veranstaltungen ist getrennt zu lesen. Auch gelten von ausländischen Streitkräften mitausgerichteten Veranstaltungen (Monte Kali Cup z.B.) als "Patenschaftsveranstaltungen" im weitesten Sinne.
      Richtet also ein Verleihungsbemächtigter einer ausländischen Streitkraft einen Teil einer Veranstaltung aus, so ist dies als seine "Patenschaft" zu sehen.

      Eine zusätzliche Trageerlaubnis ist mit Erwerb des Abzeichens und Inbesitznahme des Nachweises (Urkunde etc.) nicht notwendig, lediglich kann diese bei Bedarf und Begründung durch den DV entzogen werden.
      Eine Meldung über den Erwerb an den DV ist vorteilhaft, aber nach Vorschrift nicht notwendig.

      Problematisch blieb die Fragestellung nach dem Erwerb im militärischen oder zivilen Rahmen. Letztlich kam der Stoffz R zur Aussage, das inländische Veranstaltungen unter Leitung von ausländischen Soldaten und Verleihungsbevollmächtigten für ausländische Abzeichen generell eine Patenschaftsveranstaltung darstellen unabhängig von ihrer finanziellen Vergütung wenn diese nicht augenscheinlich nur für das Abzeichen (ohne Leistungserbringung oder Ausbildung) erfolgt. Ein Gesuch zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen muss allerdings vom DV stattgegeben werden.

      Ich hoffe ich hab mich jetzt net verhaspelt aber das haben meine Mitschriften da noch hergegeben.

      Zum Fallschirmspringerabzeichen:

      Hier genaueres weil wir den Fall in der Kompanie mal hatten:

      Erworbene ausländische Fallschirmspringerabzeichen (Sonderabzeichen, also gelten o.g. Bedingungen) dürfen am DA getragen werden solange:

      - die personalführende Stelle einem zum Fallschirmsprungdienst zugelassen hat
      - man im Besitz des deutschen Fallschirmsprungabzeichens ist oder
      - die für die Fallschirmsprungausbildungseinrichtung (3. LL LTS Altenstadt) die Zustimmung zum Erwerb erteilt hat oder
      - die Fallschirmsprungausbildungseinrichtung der Teilnahme als Erstausbildung an einer ausländischen Sprungausbildung zustimmt (das war damals bei uns die Fragestellung, da es die Möglichkeit für einige gab an die Airborne School zu gehen und den US Schein als erstes zu machen)

      Hoffe das bringt etwas Licht ins Dunkel


      Zusätzlich ist der Passus "So muss es unter dem Deutschen getragen werden" eine Bestimmung für "Wenn du mehr als eines Tragen willst" Auch ein ausländisches Tätigkeitsabzeichen oder Sonderabzeichen kann einzeln am Diener getragen werden, solange Erwerb und womögliche zusätzliche(!) Trageerlaubnis (eigentlich nur bei Tätigkeitsabzeichen) rechtskräftig und genehmigt sind.

      Btw... das mit dem Tab am Arm geht ja nu echt nicht... Möcht mal sehen das diejenigen die auf der Ranger School waren (gibt einige) ihre Ranger tabs auf der dt. Uniform aufnähen o.O...

      Also wirklich nicht... Feldanzug isses mir ja wurscht aber nicht aufm Repräsentationsstrampler

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jas ()

    • Mal vollkommen weg vom Militärischen und hin zur Logik: Wenn ich etwas NUR unter dem entsprechend Anderem(hier dem Dtsch.)tragen darf,dann Muss ich ja Das erstmal haben.


      Jo, aber könntest ja zB ein Rohrwaffenpersonal Abzeichen tragen und darunter dein Springerabzeichen, dass du in Tschechien oder sonstwo gemacht hast. Dann würdest du ein Ausländisches unter einem Deutschen tragen.
      Ich weiß es allerdings nicht, hab mir darüber auch ehrlich gesagt noch keine Gedanken gemacht.


      Edith sagt: Ich war zu langsam. Post nicht mehr beachten :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Megusen ()

    • Also ich lasse mir ja noch eingehen dass da einzelne Dienststellen evtl .eigene Vorgaben oder ein Verhaltenscodex zwecks Tragen/Nichttragen haben, aber alles andere ist defintiv, nach ZdV, nicht erforderlich.

      Wenn ich etwas NUR unter dem entsprechend Anderem(hier dem Dtsch.)tragen darf,dann Muss ich ja Das erstmal haben.
      Also nur wenn ich das Dtsch.habe,kann ich darunter auch ein Ausld.tragen!


      Eben genau darum geht es nicht ! Es geht bei der Auslegung NICHT darum, dass man etwas tragen darf weil man etwas Anderes hat, es geht lediglich darum, dass man den deutschen Abzeichen einen höheren Stellenwert einräumen will.

      Vielleicht sollte man diesen Thread mal in nen "37/10 - Irrungen und Wirrungen Thread abspalten", hat mit Fotos nicht mehr viel zu tun.
      Wenn Leute mit schäbigen, zerfransten Klamotten, starrem Blick, Verletzungen und unmenschlichen Lauten anfangen auf dich zuzuschwanken dann ist entweder grade Zombieapokalypse;......................
      ............................................................................................................. oder Wacken !
    • Hehe diese Diskussion hatten wir auch:

      Dazu:

      Es kommt auf die Definition im Verleihungsland an: Ist dort z.B. das Fallschirmpspringerabzeichen nicht als Sonder(befähigiungs)abzeichen gesehen sondern als (Verwendungs) Tätigkeitsabzeichen greift das nicht so.

      Der Witz: Das wollt noch keiner richtig nachprüfen, weil eine Prüfung mit Übersetzung und Einordnung echt nicht einfach wäre.

      Also: Nur weil die Schwinge in der Bw ein Sonderabzeichen ist, gilt das noch lange nicht für alle anderen Schwingen anderer Nationen.

      @Megusen

      siehe mein Post eine Seite zuvor.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jas ()

    • Das bedeutet, dass das deutsche über dem ausländischen zu sein hat, da man das deutsche höher stellt als andere, da man ja deutscher ist.


      So hab gerade mal eine OTL konsultiert und ihn zu der Sache gefragt, er stimmte mit der Aussage aus dem Zitat überein, solange es im Dienst oder bei einer Patenveranstaltung erworben wurde und auch eine entsprechende Urkunde vorhanden ist, darf es getragen werden. Allerdings ist das Deutsche Äquivalent über dem ausländischen Abzeichen zu tragen, da man deutscher Soldat ist. Gibt es kein adäquates Abzeichen der BW dazu dann trägt man es wie auf dem geposteten Bild von Fjellfräs gezeigt.

      Mustela sibirica
    • Ein Zulassung zur Zeit des Erwerbs des Abzeichens reicht natürlich. Auch dürfte eine einmalige Zulassung durchgehen, solange alle anderen Bedingungen erfüllt sind.

      Entweder du bist deutscher Springer, oder du hast die Genehmigung... so einfach ist es. Zusätzlich gelten noch alle anderen Vorgaben wie oben erläutert.
    • Btw... das mit dem Tab am Arm geht ja nu echt nicht... Möcht mal sehen
      das diejenigen die auf der Ranger School waren (gibt einige) ihre Ranger
      tabs auf der dt. Uniform aufnähen o.O...
      Ich kenne Jemanden der trug das weil er auf einer ÜBUNG zusammen mit Amis war die wiederum die Rangerausbildung hatten.
      Er war wohl der Meinung das würde abfärben :cursing:
      Aber wie auch immer,wer sich ein Abzeichen, welcher Art auch immer,ehrlich erworben hat sollte es auch tragen/zeigen dürfen.Ob man nun den FA damit zupflastern muss...
      Bei einer der letzten DVAGs habe ich einen Kameraden damit gestresst das ich Ihm sagte wenn er das alles tragen will muss er es im Gelände vernünftig abtarnen :D Es stellte sich raus, dass er wiklich ALLE FAs damit zugetapt hatte.
    • Wie verhält es sich eigentlich mit den Tätigkeitsabzeichen?

      Kenne da jemanden, der ist Jäger( Dienstgrad) also Glatze.

      Der hat eins am FA, dass sollte aber nach 37/10 nicht gehen oder? Ausbildungshöhe 7 nicht vorhanden.

      Nun sagt er, dass er es ehrenhalber bekommen hat. Darf er es denn als Soldat tragen? Ehrenhalber ja nur zivilisten oder?
      gsk-tactical.de/

      "Training ist Leistungszeit für den Frieden"

      facebook.com/pages/GSK-Tactical/197543790349795
    • Der hat eins am FA, dass sollte aber nach 37/10 nicht gehen oder? Ausbildungshöhe 7 nicht vorhanden.

      Nun sagt er, dass er es ehrenhalber bekommen hat. Darf er es denn als Soldat tragen? Ehrenhalber ja nur zivilisten oder?

      Nein, darf er nicht.
      Sollte er vorher in einer anderen Armee gedient haben und es dort erworben haben, darf er es nach Ausstellung einer Trageberechtigung (durch Kdr) tragen.
      wir hatten in der AGA-Kp einem ehemaligen Legionär vom 2.REP, dieser dürfte Springer/Schieß/Commandoabzeichen tragen
      mobiles Laserschießkino zu vermieten

      [Blockierte Grafik: http://i146.photobucket.com/albums/r261/beachloveriow_photos/patch-1-1.jpg]