EEH-A auch für Sanitätspersonal ?

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    • EEH-A auch für Sanitätspersonal ?

      ich beschäftige mich schon seit geraumer zeit mit folgender problematik, laut neuen richtlinien darf ein schießen auf verbandsebene (dvag/vvag) nicht mehr ohne ausgebildeten eeh-a stattfinden ! nun heisst es ja in der ausbildungsanweisung für den eeh-a sinngemäß, daß nicht medizinisches personal dazu befähigt wird erste hilfe zu leisten, und das die ausbildung eben für dieses nichtmedizinische personal angeboten wird - mit ausnahme sanitätspersonal -

      nun meine frage an euch, wie verhält es sich nun mit sanitätspersonal ? brauchen wir diese ausbildung auch ? oder geht man davon aus das wir sowas schon können ? muss ich als sanfw gesundheits- und krankenpfleger den eeh-a machen ? wie ist es bei einem sanfw-rettass ? mein orgleiter reitet auf der atn eeh-a herum, ich bin der meinung er kennt sich selber auf diesem gebiet nicht wirklich aus, sollten die atns rettass oder krankenpfleger, oder auch rettsan nicht die atn eeh-a einschließen oder gar übertreffen ? kennt sich da jemand von euch aus ? wäre für infos diesbezüglich sehr dankbar.



      grüße

      GebSan
    • Moin,

      um deine Frage zu beantworten, wäre es notwendig, Erlasse, Weisungen und Befehle zu zitieren, die VS-NfD eingestuft sind.
      Wenn du mir via PN deine dienstliche Telefonnummer (via AllgFspWNBw) schickst, rufe ich dich im Laufe der nächsten Woche an und erkläre dir die Sachlage.
      Beliebt zu sein ist ganz einfach, man muss nur sagen, was alle hören wollen.
    • Moin, wie du schon dir selbst erklärt hast: "nun heisst es ja in der ausbildungsanweisung für den eeh-a sinngemäß,
      daß nicht medizinisches personal dazu befähigt wird erste hilfe zu
      leisten, und das die ausbildung eben für dieses nichtmedizinische
      personal angeboten wird."
      Aber lies dir mal die anderen Diskussionen über den EEH A-B durch, dort erklärt sich dann vieles.

      Ein wirkliches Problem ist, das die ResVerbände bzw. die LKdo noch keine Handlungsanweisung haben, wie die SanAusbildung bei denen durchgeführt wird...auch von SanA ist noch nichts für die Resi's rausgekommen und ich bezweifele einfach mal, das ein Resi, wenn er schon freiwillig seinen Samstag opfert bestimmt nicht 8 Stunden SanUntericht haben möchte...das hab ich jedenfalls in unserem LKdo gemerkt.das heißt nicht, das kein Interesse da ist, aber die Jungs und Mädels wollen auch ins AGSHP usw...
    • ok, zur klärung, ich bin reservist, zivilberuflich gesundheits- und krankenpfleger als solcher auch mob-beordert (Sankdo IV) und regelmäßig am üben, zuletzt im juni/juli 2010 im bwk ulm, intranet-bw steht mir daher atm nicht zur verfügung, über sachdienliche hinweise bin ich aber dankbar, sollte es sich um dienstliches handeln dann gerne über pn, datenschutz etc. ist mir bewusst und ich werde alle infos vertraulich behandeln. danke gruß

      GebSan
    • wenn ein LKdo zum Schießen lädt, am besten gleich einen LBAT vorschreiben :D

      Der Sanitätsdienst, das schwarze Loch..............

      Mir konnte bis heute keiner sagen wie und ob ein RS zivil in der Bw anerkannt wird.



      Ich gehe mal davon aus wenn ein EinsSan und/oder ein RettAssFw mit minimalem Equipment auf der StoSchAnl sind daß man sich den EHH-A dann sparen kann.

      Im Sturme fest
      - Senior Master Medic -
    • RS zivil kann anerkannt werden, wenn du a) im ZSanDst bist (aktiv/beordert usw...) und du auf der Stelle RS/EinsSan sitzt...wobei manche aufgrund des fehlenden "grünen" Monat nicht die ATN bekommen.
      Wenn ein RettAss vor Ort ist, entfällt natürlich der EEH A, weil höhere Qualifikation...das alte Thema :D
      Bei den Schießbahnen in unserem StoBereich deckt z.b. der ziv RD die Schießen ab und ein EEh A muß vor Ort sein und hat als Equipment entweder einen Kz-Verbandkasten oder den großen Unterkunftsverbandkasten ausm StOV-Büro
    • RettSan ./. EinsSan

      Serval schrieb:

      ...
      Mir konnte bis heute keiner sagen wie und ob ein RS zivil in der Bw anerkannt wird.
      ...

      Ich weiß ja nicht, seit wann du fragst, aber die Antwort auf deine Frage ist recht einfach:
      Eine alleinige Ausbildung zum Rettungssanitäter wird von der Bundeswehr zwar anerkannt, aber es wird keine ATB vergeben.

      Die ATB "Rettungssanitäter" (und natürlich die zugehörige ATN auch) wird nur noch zur Bearbeitung des bestehenden Personalbestandes verwendet.
      Der Lehrgang, dessen Bestehen zur Zuerkennung der ATB "Einsatzsanitäter" führt, enthält zwar die Inhalte einer Rettungssanitäterausbildung, ist jedoch nicht mit dieser vergleichbar.
      Von daher kann einem Rettungssanitäter nicht die ATB "Einsatzsanitäter" zuerkannt werden.

      Genauso ergeht es natürlich Soldaten, die bei der Bundeswehr zum Rettungssanitäter ausgebildet wurden. Genau deswegen verblieb auch die ATB "Rettungssanitäter" im PersWiSys erhalten. Eine Überleitung zum Einsatzsanitäter ist nicht möglich.

      By the way: Ein Einsatzsanitäter ist ein Einsatzsanitäter und kein Rettungssanitäter mit einem grünen Monat Ausbildung.
      Beliebt zu sein ist ganz einfach, man muss nur sagen, was alle hören wollen.
    • Leider kommt es mir so vor, als dass es in letzter Zeit immer weniger darum geht, was man kann, sonders das, was man auf dem Papier stehen hat...
      :S


      @ Serval:

      Ich finde, du solltest dich nicht unter Wert verkaufen. Vom Niveau (damit meine ich das Können) her stehst du als RettSan weit oberhalb eines EH-A.
      Es mag zwar richtig sein, dass du derzeit über keinen für die Bundeswehr nachweisbaren Ausbildungsstand (damit meine ich zuerkannte ATB/ATB) verfügst, aber dein Wissen nimmt dir niemand weg.
      Scheiß drauf, dass du in SASPF die ATB "Rettungssanitäter" nicht hast, die Ausbildung hast du dennoch!

      Wir (und damit meine ich alle Soldaten - Aktive wie Reservisten) sollten aufhören, für alles ein Papierchen, ein Abzeichen oder gar eine Auszeichnung haben zu wollen und uns endlich voll und ganz auf die Erfüllung unserer Aufträge konzentrieren.
      Beliebt zu sein ist ganz einfach, man muss nur sagen, was alle hören wollen.
    • Hmmm, wenn ich mir unsere Manschaften anschaue und mir die Ausbildungsinhalte der FS RettDst HH ansehe, sind die trotzdem mehr RettSan mit nem grünen Teil als EinsSan...es sei denn, 5 Tage StoÜbPl Seeth kompensieren alles ;) wobei Seeth oder Baghlan sind keine großen Unterschiede, bei beiden findet man kaum nenneswerte Infrastruktur und die Eingeborenen sind nicht freundlich gesinnt :D :D :D
    • @ GebSan:

      Das kann ich dir ohne vorherige prüfende Blicke in die ZDv 44/10, die AnTrA 10 und diverse Weisungen nicht beantworten.

      Außerdem ist deine Frage unpräzise.
      Worum geht es genau? Schulschießen oder Gefechtschießen?
      Wo? Standortschießanlage, Truppenübungsplatz oder Schießen in freiem Gelände?
      Womit? Handwaffen? Panzerabwehrhandwaffen? Mit welcher Munition?

      Du siehst, Fragen über Fragen. Und der Ausbildungsleiter (i.d.R. Einheitsführer oder höher) muss alles verantworten.
      Es gibt zwar eínen Trick 17, einen Teil der Verantwortung auf Andere abzuwälzen, den werde ich hier aber nicht veröffentlichen, sonst steigen mir die zuständigen Kameraden bei Gelegenheit aufs Dach. Und womit??? Mit Recht!
      Beliebt zu sein ist ganz einfach, man muss nur sagen, was alle hören wollen.
    • wer in den Einsatz möchte muss den EHH-A vorweisen, also gönne ich mir den einfach mal ;)



      @GebSan



      wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du die ATN EinsSan oder RettAssFw zuerkannt brauchst Du den EHH-A nichtmehr. Hast Du die ATN´s nicht, sondern nur "zivil" eine Ausbildung braucht man auf der StoSchAnl einen nachweislich ausgebildeten EHH-A bzw. kannst Du den EHH-A Kurs besuchen.

      Im Sturme fest
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