ich beschäftige mich schon seit geraumer zeit mit folgender problematik, laut neuen richtlinien darf ein schießen auf verbandsebene (dvag/vvag) nicht mehr ohne ausgebildeten eeh-a stattfinden ! nun heisst es ja in der ausbildungsanweisung für den eeh-a sinngemäß, daß nicht medizinisches personal dazu befähigt wird erste hilfe zu leisten, und das die ausbildung eben für dieses nichtmedizinische personal angeboten wird - mit ausnahme sanitätspersonal -
nun meine frage an euch, wie verhält es sich nun mit sanitätspersonal ? brauchen wir diese ausbildung auch ? oder geht man davon aus das wir sowas schon können ? muss ich als sanfw gesundheits- und krankenpfleger den eeh-a machen ? wie ist es bei einem sanfw-rettass ? mein orgleiter reitet auf der atn eeh-a herum, ich bin der meinung er kennt sich selber auf diesem gebiet nicht wirklich aus, sollten die atns rettass oder krankenpfleger, oder auch rettsan nicht die atn eeh-a einschließen oder gar übertreffen ? kennt sich da jemand von euch aus ? wäre für infos diesbezüglich sehr dankbar.
grüße
GebSan
nun meine frage an euch, wie verhält es sich nun mit sanitätspersonal ? brauchen wir diese ausbildung auch ? oder geht man davon aus das wir sowas schon können ? muss ich als sanfw gesundheits- und krankenpfleger den eeh-a machen ? wie ist es bei einem sanfw-rettass ? mein orgleiter reitet auf der atn eeh-a herum, ich bin der meinung er kennt sich selber auf diesem gebiet nicht wirklich aus, sollten die atns rettass oder krankenpfleger, oder auch rettsan nicht die atn eeh-a einschließen oder gar übertreffen ? kennt sich da jemand von euch aus ? wäre für infos diesbezüglich sehr dankbar.
grüße
GebSan