Mc Gyver's Little Medical Toolbox

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    • Mc Gyver's Little Medical Toolbox

      Obwohl es natürlich total streng verboten ist, Medizinprodukte jenseits der vom Hersteller zugelassenen Anwendungsgebiete zu benutzen (off-lable-use), gibt es doch die ein oder andere gute Verwendungsmöglichkeit, die mit etwas Wissen und Improvisationstalent aus vorhandenem Equipment sinnvolles Neues schafft.
      With Greetings from Berlin

      RetterBLN
      Verwarnungen: I
    • ..gibt da ja sogar Klassiker..z.B.

      kein Tourniquet zur Hand...mit zwei Dreiecktuchkrawatten und z.B. einem stabilen Ast..einer Stabtaschenlampe (oder anderen festen länglichen Gegenstände) schnell selber improvisiert... ;)

      oder die Stäbe der Fahrzeugbeflagung, mit Dreiecktuchkrawatten und/oder Binden als Schienen bei Knochenbrüchen...

      usw...usw...
      Alles Liebe aus Aachen
      LG Walter

      Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten :!:
      Lieber ein Wolf Odins... als ein Lamm Gottes
    • *Achtung Sarkasmuswarnung*

      der Klassiker:

      :thumbsup: Tampon bei Schußverletzungen ... :thumbsup:

      :D

      Also das mit den Wehen muss ich auch mal probieren :rolleyes:

      Ne aber um den Post doch etwas Sinnvoll zu halten. Ich denke gerade das Wort Improvisieren sagt ja doch das man sich über Anwendung erst im Notfall Gedanken macht. Wenn man jetzt eine Sammlung mit Fahnen und Taschenlampen und Dreickecktuch macht das wird aber SEHR weitläufig. Gerade deswegen ist das Dreieckstuck so "beliebt" weil es nun mal ein Stofffetzen ist der recht vielseitig ist. Aber dafür würde auch ein Stück Uniform oder ähnliches gehen. Allerdings glaube ich auch nicht das ein Dreicktuch verboten ist und auch kein Medizinisches Produkt .. Irgendwie fehlt bei der Frage entweder eine Frage oder ein Beispiel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ALCs ()

    • Ich denke, das RetterBLN auf ernste Themen aus war. Wie z.B. die Verwendung einer G14 Venenverweilkanüle zur Thoraxponktion. Ist laut Hersteller auch nicht dafür vorgesehen. Rechtlich darf man natürlich keine Medizinprodukte zweckentfremden oder umbauen, aber wenn sonnst nichts besseres zur Hand ist und man damit größeren Schaden abwendet, sollten solche Aktionen im § 34 STGB, Rechtfertigender Notstand, abgesichert sein!
      "Echte Krieger ziehen nicht mit Küchenmessern in die Schlacht"

      Zitat von Colonel Rex Applegate zum Thema Wellenschliff an Kampfmessern.
    • Rex_Applegate schrieb:

      Wie z.B. die Verwendung einer G14 Venenverweilkanüle zur Thoraxponktion. Ist laut Hersteller auch nicht dafür vorgesehen.


      Urks...auch wenn ich deiner Argumenation folgen kann, aber ich habe in DL noch keinen RTW gesehen, der mit Kanülen, die ein Heimlich-Ventil haben, ausgestattet ist. Selbst an Rettungsschulen wird ausgebildet, dass im Falle eines Spannungspneumothorax "eine oder mehrere großlumige Venenverweilkanülen" zur Entlastung zu verwenden sind bzw. verwendet werden können.

      So auch Leitfaden Rettungsdienst, Lutomsky / Flake, 3. Auflage, Seite 557, 21.4.4 Basismaßnahmen


      "'Gut gemeint' ist das Gegenteil von Gut"
    • Johannes.k.b schrieb:

      Vllt wollte er ja auch auf die Koniotomie mit Taschenmesser und Kugelschreiber hinaus :D
      Würde ich nicht meinen...es geht anscheinend nur um Medis...
      Und bevor wir hier jetzt wild rumraten, warte ich einfach mal auf ein Statement des ursprünglichen Verfassers...

      GO AHEAD RetterBln! ^^
      Grüße, sticky :)
      _________________________________________

      "Du musst die Kälte zu dir einladen!"
      -S.R.-
    • Fennek schrieb:

      Urks...auch wenn ich deiner Argumenation folgen kann, aber ich habe in DL noch keinen RTW gesehen, der mit Kanülen, die ein Heimlich-Ventil haben, ausgestattet ist. Selbst an Rettungsschulen wird ausgebildet, dass im Falle eines Spannungspneumothorax "eine oder mehrere großlumige Venenverweilkanülen" zur Entlastung zu verwenden sind bzw. verwendet werden können.

      So auch Leitfaden Rettungsdienst, Lutomsky / Flake, 3. Auflage, Seite 557, 21.4.4 Basismaßnahmen


      Ich wollte auch nur anmerken, dass "off-lable-use" regelmäßig praktiziert wird und sogar, wie von Dir belegt, in Lehrbüchern steht.
      Natürlich sollte man grundsätzlich, wenn vorhanden, erst mal die passende Ausrüstung verwenden. Wenn aber die passende Ausrüstung nicht da ist, und die Maßnahme zwingend notwendig ist, muß halt improvisiert werden.

      Anderes Beispiel:

      Versorgung einer Offene Brustverletzung:

      Luftdicht abdecken, wenn möglich mit passender Ausrüstung z.B. Asherman Chest Seal (ACS)

      Hat man keine ACS, soll man die Wunde trotzdem luftdicht abdecken!

      Präklinische Traumatologie von Jhon E. Campbel 6. Auflage Seite 114/115 (Behandlung eines offenen Pneumothorax) schrieb:


      1. Sichern Sie die Atemwege.
      2. Verschließen Sie sofort mit allen verfügbaren Mitteln die offene Wunde. Hierbei ist nur wichtig, dass es ein luftdichter Verschluß ist. Hierzu eignen sich Defibrilationspads und alle Plastik- oder Papierverpackungen.
      Dieser luftdichte Verschluß birgt die Gefahr, dass sich ein Spannungspneumothorax bildet. Um dieses Problem zu umgehen, kleben Sie die luftdichte Abdeckung an drei Seiten des Torax fest, um einen Ventilmechanismus herzustellen: Luft kann somit aus dem Thorax entweichen, aber nicht eindringen (Abbildung 6.5).
      Das Asherman Chest Seal mit seinem Ventilmechanismus bietet momentan die beste Möglichkeit, einen offenen Thorax zu verschließen (Abbildung 6.6) Zur definitiven Versorgung in der Klinik wird eine Thoraxdrainage benötigt, auf die ein operativer Verschluß der offenen Thoraxwunde folgt.
      ...


      Ich bin mir sicher, dass weder ein Defipad, noch die Verpackung einer 10er Kompresse die Zulassung als Chest Seal haben, dennoch ist es sinnvoll und wird sogar gelehrt.

      Gruß Ben
      "Echte Krieger ziehen nicht mit Küchenmessern in die Schlacht"

      Zitat von Colonel Rex Applegate zum Thema Wellenschliff an Kampfmessern.