Ist das Führen von RED GUNS erlaubt oder verboten?

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    • So ist es.
      "Führen" ist das griffbereite transportieren eines Gegenstandes im öffentlichen Raum.
      Ob du jetzt eine Bluegun bei dir daheim hast, interessiert primär erstmal keinen.

      So, wie ich das verstanden habe, ging es hier ums Führen einer Blue-, oder Redgun...dazu erstmal dickes NEEEE.

      Und natürlich ist meine vorher getätigte Aussage plakativ, aber gerade in Lowlight- Szenarien kanns echt problematisch werden, wenn der freundliche Freund und Helfer noch nicht den Lichtstock in der Hand hat.

      Ach ja...ich würde jedem davon abraten irgendwelche Bewegungen zu machen, wenn auf ihn eine Waffe gerichtet ist und dahinter ein nassgeschwitzter Kollege aus dem Streifendienst klebt.
      Tut einfach das, was der Mensch von euch will und erklärt alles später...ist gesünder..

      So far..
      Grüße, sticky :)
      _________________________________________

      "Du musst die Kälte zu dir einladen!"
      -S.R.-
    • coolbreeze schrieb:

      Zur Ergänzung für Alle hier das Urteil OLG S Juni 2011: blog.beck.de/2011/07/26/owi-re…sser-als-gurtaufschneider

      Für Blue/Redguns ist es schon ziemlich klar, es sind Gegenstände, welche dem Führverbot unterliegen.

      Ok, du hast das ja soviel ich weiß bereits mit nem RA durchgekaut.


      Rechtssicherheit bringt das aber leider auch nicht, wenngleich es einen Anhalt bzw. Orientierung bieten kann.


      "'Gut gemeint' ist das Gegenteil von Gut"
    • Rechtssicherheit bringt das aber leider auch nicht, wenngleich es einen Anhalt bzw. Orientierung bieten kann.

      Rechtssicherheit ist aber nirgendwo erwünscht.

      Das hat unser Recht so an sich. Das kann Vorteile haben, aber für die meisten ohne Rechtschutz oder entsprechend dicken Geldbeutel ist es wohl eher nachteilig.

      DSS:
      Der Trend der Urteile geht eindeutig gegen den Waffenbesitzer und da würde ich ganz sicherlich nichts riskieren, was schwammig ist.
    • coolbreeze schrieb:

      Rechtssicherheit bringt das aber leider auch nicht, wenngleich es einen Anhalt bzw. Orientierung bieten kann.

      [...]
      Das hat unser Recht so an sich. Das kann Vorteile haben, aber für die meisten ohne Rechtschutz oder entsprechend dicken Geldbeutel ist es wohl eher nachteilig.


      Das würde ich so nicht verallgemeinern. Ich wage zu behaupten, dass unser Rechtssystem eines der besten der Welt ist. Damit meine ich nicht zwingend all' seine Inhalte.


      coolbreeze schrieb:


      DSS:
      Der Trend der Urteile geht eindeutig gegen den Waffenbesitzer und da würde ich ganz sicherlich nichts riskieren, was schwammig ist.


      Das ist sicher richtig, insgesamt fehlt es leider an eindeutigen, rechtsfortbildenden Entscheidungen.


      "'Gut gemeint' ist das Gegenteil von Gut"
    • Das würde ich so nicht verallgemeinern. Ich wage zu behaupten, dass unser Rechtssystem eines der besten der Welt ist. Damit meine ich nicht zwingend all' seine Inhalte.

      Ja unser Rechtssystem ist durchaus gerecht, das hab ich nie kritisiert - mich stört eher die viele Lobbyarbeit in den Gesetzen und die Tatsache, dass Geld doch immer noch eine nicht unbedeutende Rolle spielt.
    • Mann Mann Mann!
      Es geht hier nicht um Feuerwaffen, sondern um Anscheinswaffen, weil, das sind Blue/Redguns.

      Und wenn bei dir die Cops nichts gemacht haben, obwohl du gegen §42a WaffG verstossen hast, ist das schön für dich, manch einen kann so etwas dämliches das halbe Leben versauen, weil evtl. schon eine Ordnungswidrigkeit gegen das WaffG vorliegt.
      mobiles Laserschießkino zu vermieten

      [Blockierte Grafik: http://i146.photobucket.com/albums/r261/beachloveriow_photos/patch-1-1.jpg]
    • „Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen […] hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, […] Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […] unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […]. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung […] sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die […] eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“

      – Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 Waffengesetz)

      Nach § 42a Nr. 1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Sie müssen in einem verschlossenen Behältnis, nicht zugriffs- und nicht schussbereit, transportiert werden. Ausnahmen gelten unter anderem im Fall von Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Umzügen). Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

      Ich kenne keine Red/ Bluegun die schußfähig ist. Zumindest keine die unter diesen Namen fällt.
      gsk-tactical.de/

      "Training ist Leistungszeit für den Frieden"

      facebook.com/pages/GSK-Tactical/197543790349795
    • Nehmt halt welche und geht vormittags in eine Bank.
      Spätestens im Gerichtsverfahren werden sich Verteidiger und Staatsanwalt darum streiten, wie die zu werten sind.
      "Eigentlich werden die meisten Heere von den jeweiligen Unteroffizieren geleitet.
      Die Offiziere sind nur dazu da, der ganzen Sache etwas mehr Stil zu geben und zu verhindern,
      dass der Krieg in eine Art banale Massenschlägerei ausartet."
      (Terry Pratchett - Scheibenwelt-Romane)
    • das Führen von Red Guns bei Trainings


      wo wollt ihr denn Euer Training machen? In der Fußgängerzone?
      Macht das auf Privatgelände und es wird keinen interessieren. Das Führen bezieht sich auf die Öffentlichkeit bzw. öffentlich zugängliche Plätze. Und da wird man ja wohl kein Training machen, egal mit welchen Waffen oder Euqipment.

      Im Sturme fest
      - Senior Master Medic -

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Serval ()

    • Quatsch, Rechtsberatung dürfen die auch nicht geben.

      Außerdem lest doch einfach mal das Gesetz, das ist ganz eindeutig formuliert. Führen nur mit Neonfarbe im Material, und das haben die Standard red/blueguns nicht, somit fällt das aus. Da Bedarf es keiner Diskussion. Das ist keine Rechtsberatung.
    • Und ob die das dürfen.

      Jeder Polizeibeamte wird dir nen Vogel zeigen, wenn du ihm sagst, dass du eine Red-/ Bluegun in der Öffentlichkeit führen willst.
      Und all diejenigen, die es tun, sollten sich nicht wundern, wenn sie dafür nen Adler machen und sich durchsuchen lassen dürfen...und zwar auf die harte Tour..
      Grüße, sticky :)
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      -S.R.-
    • Rechtsberatung dürfen nur Rechtsanwälte geben bzw. für Steuersachen auch Steuerberater (die eine entsprechende Prüfung ablegen müssen).
      Oder um mal das BMI zu zitieren:
      (...) Die Rechtsberatung ist Aufgabe von Rechtsanwälten, Notaren und anderer, dazu besonders befugter Personen und Stellen. (...)
      "Eigentlich werden die meisten Heere von den jeweiligen Unteroffizieren geleitet.
      Die Offiziere sind nur dazu da, der ganzen Sache etwas mehr Stil zu geben und zu verhindern,
      dass der Krieg in eine Art banale Massenschlägerei ausartet."
      (Terry Pratchett - Scheibenwelt-Romane)
    • Dann hast du es ja schon genannt Raven.
      Die Aufzählung dieses Gesetzestextes ist nicht abschließend.
      Was dir hier hilft, ist ein Gesetzeskommentar...und jeder Kommentar wird dir sagen, dass auch Polizeivollzugsbeamte, die gemäß § 152 GVG Ermittlungspersoneneigenschaft haben, durchaus zu einer Rechtsberatung befähigt sind.
      Wenn hier schon mit Gesetzestexten herumgeschmissen wird, dann doch bitte nicht die weiterführenden Texte vergessen.
      Grüße, sticky :)
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