Das war übrigens kein zitierter Rechtstext, sondern die FAQ des BMI.
Du schreibst von befähigt und ich von dürfen.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) formuliert es zwar schwammig bis zum Erbrechen, aber ich würde auf folgendes verweisen:
§ 6 RDG - Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung
+ durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist,
+ durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt
- oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt.
Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
Davon trifft nichts auf PVB zu. Für Brandenburg und Niedersachsen habe ich im Netz, auf den Homepages der Polizeien, Hinweise gefunden, dass es PVB verboten ist, Rechtsberatungen zu erteilen; in Hamburg findet sich ein entsprechender Hinweis auf der Homepage der Justiz.
Du schreibst von befähigt und ich von dürfen.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) formuliert es zwar schwammig bis zum Erbrechen, aber ich würde auf folgendes verweisen:
§ 6 RDG - Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung
+ durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist,
+ durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt
- oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt.
Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
Davon trifft nichts auf PVB zu. Für Brandenburg und Niedersachsen habe ich im Netz, auf den Homepages der Polizeien, Hinweise gefunden, dass es PVB verboten ist, Rechtsberatungen zu erteilen; in Hamburg findet sich ein entsprechender Hinweis auf der Homepage der Justiz.
"Eigentlich werden die meisten Heere von den jeweiligen Unteroffizieren geleitet.
Die Offiziere sind nur dazu da, der ganzen Sache etwas mehr Stil zu geben und zu verhindern,
dass der Krieg in eine Art banale Massenschlägerei ausartet."
(Terry Pratchett - Scheibenwelt-Romane)
Die Offiziere sind nur dazu da, der ganzen Sache etwas mehr Stil zu geben und zu verhindern,
dass der Krieg in eine Art banale Massenschlägerei ausartet."
(Terry Pratchett - Scheibenwelt-Romane)