Ist das Führen von RED GUNS erlaubt oder verboten?

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    • Ist das Führen von RED GUNS erlaubt oder verboten?

      Hallo,

      wollte mal wissen, ob das Führen von Red Guns bei Trainings erlaubt ist oder verboten? Könnt ihr mal weiter helfen?
      Hab schon mal gegooglet, aber aus unseren schönen deutschen Gesetzen werde ich nicht schlau ?( hier, was im Gesetz steht:

      "WaffG Anlage 1.6 Anscheinswaffen
      Anscheinswaffen sind:
      1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im
      Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1)
      hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
      1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
      1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
      Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungs-bild zum Spiel
      oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen
      Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine
      Erlaubnis zum Führen erforderlich ist.
      Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren
      Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene
      Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."
    • Ausgenommen...
      Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren
      Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."


      Ich würde es so deuten, dass es erlaubt ist, da klar durch die Farbe von einer richtigen Waffe zu unterscheiden. Und es ist nicht möglich irgendein Projektil, in welcher Form auch immer, zu verschießen. Sind ja quasi nur geformte "Kunststoffklumpen".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Megusen ()

    • Im Prinzip erlaubt. Kann aber sein, dass pingelige Richter/Polizisten das Rot der "Redguns" nicht als Neonfarbe auslegen. Somit wäre es ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Dasselbe ist Personen auch schon mit Blueguns passiert.
      Es gibt keine zu schlimmen Gegenden. Man kann nur zu wenig Magazine dabeihaben.
      μολὼν λαβέ
      ...ist neugearig und geargantomanisch...
      Geargantomanie
    • Ein Anwalt für Waffenrecht riet mir vor ein paar Jahren, weder Blue noch Redguns zu führen.
      Eben weil blau oder Rot kein Neonfarben ist.


      da klar durch die Farbe von einer richtigen Waffe zu unterscheiden

      riflegear.com/blogimages/KittyRifle.jpg
      Das Baby verfeuert .223
      mobiles Laserschießkino zu vermieten

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DSS ()

    • Ich würde grundsätzlich vom Führen solcher Waffen abraten.
      Vollkommen egal, ob jetzt Red-, Blueguns, oder solche, die neonfarben lackiert wurden.
      Kommst du nem Polizisten damit unter die Nase, kann es sein, dass er nervös wird und du plötzlich in den Lauf einer richtigen Waffe blickst, wo vorne AUA rauskommt.

      Das Problem ist, wie oben schon beschrieben (Hello Kitty Gun), dass gerade aus den USA verstärkt der Trend kommt, Waffen umzulackieren.
      Sehen dann äußerlich aus wie Spielzeug, aber machen richtig AUA.

      Also gleich sein lassen.
      Grüße, sticky :)
      _________________________________________

      "Du musst die Kälte zu dir einladen!"
      -S.R.-
    • 1. Ist das Umfärben einer Red- oder Bluegun (in eine Neonfarbe) Problembehebend? Neonfarben fände ich sinnvoller, aber Ob Blau, Neon, Rot oder Pink mit blauen Hasen - ist glaube ich alles zweitrangig.

      2. Ein Ansatz wäre vielleicht den Lauf als Deutlich nicht Schussfähig zu kennzeichen. Mir fallen in erster Linie die MPG´s der Amerikaner ein. Ist das eine Möglichkeit?

      3.[Blockierte Grafik: http://www.allmystery.de/i/tuipbDQ_Rb1Ajb_SuperSoaker-Soldiers--7448.jpg]
      Super Soaker?!

      Ich würde grundsätzlich vom Führen solcher Waffen abraten.
      Vollkommen egal, ob jetzt Red-, Blueguns, oder solche, die neonfarben lackiert wurden.
      Kommst du nem Polizisten damit unter die Nase, kann es sein, dass er nervös wird und du plötzlich in den Lauf einer richtigen Waffe blickst, wo vorne AUA rauskommt.

      Ich will dir nicht komplett widersprechen, aber ist das nicht etwas arg überzogen?
      Soviel ich weiß kennt ein "Durchschnittspolizist" nach seiner Ausbildung eine Bluegun. Außerdem kommt es doch auch sehr stark auf den Bluegunnutzer an. (Im Falle einer Polizeikontrolle/Polizei in Sichtfeld nehme ich die Waffe ab und lege sie, um Missverständnisse zu vermieden auf den Boden - dann hab ich noch Hände zum in die Luft strecken und einen Mund zum reden.
      Wenn der Tag scheiße läuft, dann knallt mich der Kollege ab - aber nur 20% der Schussverletzungen sind statistisch gesehen tödlich - und nebenbei bemerkt bin ich eigentlich nie alleine. Das Risiko im Nahversteck am ÜPlz vom Panzer überrollt zu werden ist höher. Also so gefährlich und grenzwertig wie es vielfach dargestellt wird, ist es nicht. Da wären wohl bereits viele Stadtwald-Airsoftspieler erschossen worden und so mancher Schwarzwälder Soldat wäre der heimischen Ordnungsmacht zum Opfer gefallen.

      Ich kann mich an Feldtrainingseinheiten mit Blueguns errinnern - inkl. Polizei. (privat wie auch Dienstlich) Wird nicht so heiß gegessen wie es gerne serviert wird.

      Ich denke es geht eher um die Tatsache, ob man beim Training mit Blueguns Rechtlich gesehen im sicheren Hafen ist.
    • Wenn der Tag scheiße läuft, dann knallt mich der Kollege ab - aber nur
      20% der Schussverletzungen sind statistisch gesehen tödlich - und
      nebenbei bemerkt bin ich eigentlich nie alleine.
      ?( Was ist das denn bitte für ne Aussage...
      Es gibt keine zu schlimmen Gegenden. Man kann nur zu wenig Magazine dabeihaben.
      μολὼν λαβέ
      ...ist neugearig und geargantomanisch...
      Geargantomanie
    • Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit einer Bluegun von einem Polizisten erschossen werde ist verschwindend gering. Man wird nicht allein sein, um die Lage ohne Probleme zu deeskalieren (sprich wenn 4 Mann die Blueguns weglegen und locker sind, wird der "Böse Polizist" nicht auf uns schießen) - ich wollte etwas überziehen, da ich der Meinung bin, dass ein Polizist auch mitdenkt.... (also keine Angst, ich bin nicht Radikalisiert :pinch: )

      Jetzt BTT. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von coolbreeze ()

    • Ok, und wie sieht es aus wenn man sich die Teile in Neonfarben umlackiert?

      Nein, reicht nicht, "auftragen/lackieren" ist nicht "Material enthalten"

      Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit einer Bluegun von einem Polizisten erschossen werde ist verschwindend gering

      Es geht ja nicht darum, ob es zu einem einseitigen Schußwechsel kommt oder nicht, sondern ob man Probleme bekommen kann.
      Ja, die kann man.
      Für jemanden der waffenrechtliche Erlaubnisse hat, wirken sich die Konsequenzen deutlich stärker aus, als für jemanden der keine hat.
      Wenn es blöd läuft, steht man nachher ohne Job da, da einem der WS entzogen wurde, oder der Sportschütze darf seine Kanonen auf Egun versteigern.

      Wird nicht so heiß gegessen wie es gerne serviert wird
      .
      Doch, wird es schon, siehe Urteil zum §42a mit der Einhandmesserproblematik.
      Oder zur Aufbewahrung von EWB pflichtigen Schußwaffen.

      Der Trend der Urteile geht eindeutig gegen den Waffenbesitzer und da würde ich ganz sicherlich nichts riskieren, was schwammig ist.
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    • @DSS
      Es geht ja nicht darum, ob es zu einem einseitigen Schußwechsel kommt oder nicht, sondern ob man Probleme bekommen kann.

      Meine Aussage war rein auf sticky´s recht plakative Aussage zugeschnitten.

      Der Trend der Urteile geht eindeutig gegen den Waffenbesitzer und da würde ich ganz sicherlich nichts riskieren, was schwammig ist.


      Deshalb meine Aussage/Frage:
      Ich denke es geht eher um die Tatsache, ob man beim Training mit Blueguns Rechtlich gesehen im sicheren Hafen ist!


      Für mein Verständnis muss man auf weitere Urteile warten, die Präzidenzfälle darstellen, um den Gesetztestext besser auslegen zu können. Wie du schon sagtest - aktuell ist es schwammig formuliert (was ja durchaus gewollt ist).

      Doch, wird es schon, siehe Urteil zum §42a mit der Einhandmesserproblematik.

      Da ich meine Erfahrungen machen durfte, kann ich aber auch hier beruhigen, da die Behörden nicht nur Bürokratisch stupide urteilen.

      Eine Super Soaker könnte mit biegen und brechen sicherlich auch als Anscheinswaffe gewertet werden. Dafür würde die Gewerkschaft der Polizei nach einem Vorfall sicherlich sorgen.
    • Dein Fall mit dem Einhandmesser und dem Urteil vom OLG Stuttgart vom Juni 2011 sind Komplett unterschiedlich.

      Wie du schon sagtest - aktuell ist es schwammig formuliert

      Wie man es nimmt.
      Für Blue/Redguns ist es schon ziemlich klar, es sind Gegenstände, welche dem Führverbot unterliegen.
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    • Zur Ergänzung für Alle hier das Urteil OLG S Juni 2011: blog.beck.de/2011/07/26/owi-re…sser-als-gurtaufschneider

      Für Blue/Redguns ist es schon ziemlich klar, es sind Gegenstände, welche dem Führverbot unterliegen.

      Ok, du hast das ja soviel ich weiß bereits mit nem RA durchgekaut.

      Bluegun-Training auf befriedetem Grund sollte zu keinen Problemen Führen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von coolbreeze ()

    • Nein, reicht nicht, "auftragen/lackieren" ist nicht "Material enthalten"


      Danke! Wäre dann doch mal ne Marktlücke sowas in schönem Neongelb und Grün herzustellen und am Besten noch "Glow in the dark" ;)
      Jedoch verstehe ich nicht ganz den Unterschied zwischen einer auffälligen Farbe z.B. Rot und Blau etc., die sich deutlich von den normal üblichen Waffenfarben unterscheiden und Neonfarben. Erfüllt doch im Prinzip den gleichen Zweck.