Soldatin will nicht mehr Soldatin sein

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    • Soldatin will nicht mehr Soldatin sein

      Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte..

      Die wird bestimmt DU geschrieben, kriegt die 20.000,- € vom Rahmenvertrag und muss keinen Cent zurück zahlen.
      "Eigentlich werden die meisten Heere von den jeweiligen Unteroffizieren geleitet.
      Die Offiziere sind nur dazu da, der ganzen Sache etwas mehr Stil zu geben und zu verhindern,
      dass der Krieg in eine Art banale Massenschlägerei ausartet."
      (Terry Pratchett - Scheibenwelt-Romane)
    • Hmm...
      Änderung des Mindset ist meiner Meinung nach vollkommen legitim.
      Aber kurz vor Ende des Studiums?? Nachdem sie schon zig Male Dienst an der Waffe getan hat in AGA, OL I etc. ?
      Ganz ehrlich, dann soll die gute Frau meinethalben eben Dienst in Inland in Uniform versehen...gibt genügend BwK und San- Zentren...da muss die Arme nicht auf Menschen schießen und kann gleichzeitig gepeinigten Menschen was Gutes tun....aber einfach so "rauskaufen/ -schummeln" finde ich, ist unter aller Sau und sollte ihr in diesem Maße auch nicht gewährt werden...
      Ich meine...jeder, der zur Bundeswehr geht, weiß, dass das nicht das Friedenskorps mit Ringelpiez und Anfassen ist...

      Und irgendwann hat die doch sicherlich auch noch DEN Schwur geleistet...wieviel ist ihr Wort also wert?

      In der zivilen Arbeitswelt stünde sie mit solch einem Verhalten übrigens schlecht da... und womit? MIT RECHT!!
      Grüße, sticky :)
      _________________________________________

      "Du musst die Kälte zu dir einladen!"
      -S.R.-
    • Ist am Ende vielleicht auch besser so, eine Dame mit solch einer Einstellung in der Einheit zu haben ist nicht toll.

      Ich kopier einfach mal Thomsen aus dem S313 :

      Soldatengesetz:
      § 55 Entlassung

      (3) Ein Soldat auf Zeit ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
      ...


      § 56 Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit

      4) Ein früherer Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war und der

      1. auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf eigenen Antrag entlassen gilt,
      ...
      muss die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten. Unter den gleichen Voraussetzungen muss ein früherer Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes das ihm als Sanitätsoffizier-Anwärter gewährte Ausbildungsgeld erstatten. Auf die Erstattung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für den früheren Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde.
      ...

      Kopieren beendet.

      Ein normales Medizinstudium dauert etwa 12-13 Semester, bei der Bw geht es wohl ein wenig schneller.
      Da kommen dann aber doch schon ein paar Jahre Gehaltsrückzahlung zusammen.
    • Was einen stutzig macht ist die Aussage des Richters. Wie kann man so urteilen und vor allem wieso hat diese achso intelligente Ärztin nie vor der Verpflichtung mit "opa" gesprochen. Aber leider ist es heutztage auch so das sich Leute kaum noch um ihren Beruf als Lebenseinstellung scheren, sondern es nur noch um Geld geht. Gerade als Ärztin wird es diese junge Dame schwer habe, nächstes Jahre verklagt sie ihren neuen Arbeitgeber, weil sie 14 1/2 minuten Überstunden machen musste. Das ist nicht mit ihrem Freund zu vereinbaren, der pünktlich das Essen auf dem Tisch stehen haben musste.
    • Tja...wie beweist du, dass es nur Ausreden sind?
      Ich finds einfach nur schwach, so zu argumentieren, wie die Soldatin es tut...2005 war das Engagement in AFG schon ein paar Jährchen alt..
      d.h. es hätte auch für eine intelligente OA klar sein können, dass sie nach ihrer Ausbildung an "kriegerischen Handlungen" teilnehmen kann und muss...


      Und was müssen das für ein Vater und Großvater sein, die sie erst so kurz vor Beendigung des Studiums auf die Grauen des Krieges hingewiesen haben??
      Und dieser Freund... mal sehen, wie lange das noch hält und wen, oder was sie danach verklagt...

      Die Kohle, die sie beibringen müsste, um sich "freizukaufen", wird man wohl kaum sehen...
      Was liegt da also näher, als plötzliche Gewissensgründe vorzuschieben, einen auf armes, gemobbtes und ungeliebtes Wesen zu machen und
      die eigenen Entlassung dann mittels Gehorsamsverweigerung zu forcieren??
      Imho sollte man sie einfach irgendwo in Deutschland einsetzen, wo es nie zu einem offenen bewaffneten Konflikt kommen kann und wo sie ihre geschundene und von Zweifeln gepeinigte Seele kurieren kann, derweil sie jungen Rekruten Paracetamol und den guten Rat, die BW zu verlassen, weil das alles Kriegstreiber sind, um die Ohren haut...
      Grüße, sticky :)
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      "Du musst die Kälte zu dir einladen!"
      -S.R.-
    • Ich bin nicht bei S 313 angemeldet, aber als FJg kann ich auch Gesetze zitieren:

      § 109a StGB - Wehrpflichtentziehung durch Täuschung
      (1) Wer sich oder einen anderen durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften der Erfüllung der Wehrpflicht dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder für eine einzelne Art der Verwendung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.

      § 6 WStG - Furcht vor persönlicher Gefahr
      Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen.

      § 16 WStG - Fahnenflucht
      (1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.
      (3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
      (4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.

      § 18 WStG - Dienstentziehung durch Täuschung
      (1) Wer sich oder einen anderen Soldaten durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften dem Wehrdienst dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder teilweise entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.

      § 20 WStG - Gehorsamsverweigerung
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft,
      1. wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, daß er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
      2. wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.
      (2) Verweigert der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 den Gehorsam gegenüber einem Befehl, der nicht sofort auszuführen ist, befolgt er ihn aber rechtzeitig und freiwillig, so kann das Gericht von Strafe absehen.

      Die dicken und unterstrichenen Passagen sind Links, die normal geschrieben und unterstrichenen Passagen sind von mir markiert, da ich der Meinung bin, dass dies bei der guten Dame mal geprüft werden sollte.
      Gilt der Malleus Maleficarum eigentlich noch? :whistling:
      "Eigentlich werden die meisten Heere von den jeweiligen Unteroffizieren geleitet.
      Die Offiziere sind nur dazu da, der ganzen Sache etwas mehr Stil zu geben und zu verhindern,
      dass der Krieg in eine Art banale Massenschlägerei ausartet."
      (Terry Pratchett - Scheibenwelt-Romane)
    • sticky schrieb:

      Imho sollte man sie einfach irgendwo in Deutschland einsetzen, wo es nie zu einem offenen bewaffneten Konflikt kommen kann und wo sie ihre geschundene und von Zweifeln gepeinigte Seele kurieren kann, derweil sie jungen Rekruten Paracetamol und den guten Rat, die BW zu verlassen, weil das alles Kriegstreiber sind, um die Ohren haut...
      Und Du glaubst, dass sie dann da eine "gute" Truppenärztin wäre, dass sie einem Soldaten gegenüber auch nur halbwegs fair agieren würde, wenn "die böse BW" sie ja so mobbt und in ihrer persönlichen Freiheit beschneidet?

      Sie wäre jeden dritten Tag mit einer anderen Erkrankung krank, 238 mal schwanger und würde noch 23 Vorgesetzte in den Wahnsinn treiben.

      Das Problem ist immer, sie öffentlichkeitsneutral (und hier kommt das Schlagwort, denn eine Linke- oder Grünen-Frauenbeauftragte wird sich der Sache sehr bald annehmen) so abzubügeln, dass sie keine Nachahmer findet und persönlich eine Lehre daraus zieht.

      Und das wird nicht passieren. Sie wird in Kürze in eine kleine Eigentumswohnung ziehen und ihre Facharztausbildung zivil beginnen. Ohne irgendeinen Ct zurück zu zahlen. Wetten? ;)
    • In die Wette steige ich als dein Gegenpart sicher nicht ein, weil du mal sowas von gewinnen würdest ;)
      Ah ja...irgendwie hast du auch Recht, aber wie willst du das "abbügeln", ohne einen Präzedenzfall zu schaffen?

      Nee nee...am Besten irgendwohin in die hehre Pampa versetzen und aufs DZE warten lassen...
      Grüße, sticky :)
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