Haltbarkeit/Ablaufdatum QuikClot Combat Gauze

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    • redneck307 schrieb:


      Birgt aber auch die Gefahr das sie in den Kreislauf kommen, möglicherweise Gerinsel bilden, arteriell und/oder venös!

      Als Beispiel, Woundstat war mal Standard beim US Militär, wurde Ende 2008 wegen dieser Problematik entfernt, siehe Anhang.


      :rolleyes: Das liegt an dem Wirkstoff, nicht daran das sich der Wirkstoff aus dem Gauze löst. Die Anwendung von hemostatic Agents geht immer mit einem pulmonary oder cerebral emboli Gefahr einher. Bei Woundstat allerdings unverhälltnissmäßig hoch da es selbst bei einer femoralen Blutung einfach in die unkontrollierte Blutung geschüttet und "einmassiert" werden konnte. Der bloodpool wird sogar unter diesen Umständen zu einem "pudding". Diese extrem starke Wirkung geht eben auch mit einer sehr hohen Emboliegefahr einher, das hat aber absolut garnichts mit dem besprochenen Szenario zu tun das gelöste hemostatic Pulver aus dem gauze in die Wunde zu schütten.

      Die Emboliegefahr von Quickclot rührt daher, das es ein Mineral benutzt welches vom Körper nicht abgebaut werden kann. Celox auf der anderen Seite nutzt ein Protein wodurch die Emboliegefahr auf ein Minimum sinkt. Woundstat hat eine derart starke Wirkung das die Emboliegefahr überverhältnissmäßig hoch ist.

      Das die Emboliegefahr erhöht wird weil man den losen Pulveranteil der QC-Gauze Packung in die Wunde schüttet wäre mir neu. Diese Behauptung müsstest du dann bitte etwas untermauern.


      Muss mich da Winz anschließen. Absatzsteigerung ist schön und gut, aber in der Medizin kann ich sie absolut nicht leiden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Shiremono ()

    • QC Pulver war ja auch mal gut.............



      Was solls....



      Es geht lange nicht mehr um die Sache in diesem Beitrag.

      Die Antwort wurde teilweise gefunden.

      Ich würde mich nun um der Sache förderlichen Beiträgen freuen.

      Wenn QC nun wirklich nach Ablauf toxisch o.Ä. wird, bitte ich dies nachzuweisen.

      DAS wäre mal relevant.
    • Also,

      gaaaanz so einfach ist das mal nicht, wir sind in Deutschland. Wenden wir uns mal dem maßgeblichen Gesetz zu:
      (Rechtskundige sagen gerne mal: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. ")

      § 4 Medizinproduktegesetz (MPG)
      (1) Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben
      oder anzuwenden, wenn
      1. ...
      2. das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist.


      § 42 MPG
      (1) ...
      (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
      1. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 2 ein Medizinprodukt in den Verkehr bringt, errichtet, in Betrieb nimmt, betreibt oder anwendet,
      2. ...


      Das Datum ist das Haltbarkeitsdatum, denn dafür hat der Hersteller - entsprechend einer Vielzahl von weiteren §§ - den Nachweis erbracht, durch Studien, Berechnungen etc. Diejenigen unter uns, die mit Medizinprodukten dealen können ein Lied davon singen... mit vielen, vielen Strophen. Viel Spaß beim im Auftrag geben der Studien, die für Euch als Anwender belegen sollen, dass das Datum hätte auch ein anderes sein können... das kann kein Anwender bezahlen...


      Und somit ist erstmal jeder drin im Ordnungswidrigkeitentopf. Nebenbei bemerkt, erleichtert die festgestelte Ordnungswidrigkeit der Gegenpartei im Schadensersatzverfahren die Sache ungemein, Schmerzensgeld winkt...
      Aber wir wären ein barbarisches Land, wenn wir nicht Gesetze hätten, um dort wieder halbwegs heile herauszukommen können:

      § 16 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
      Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


      Also ziemlich entspanntes Zurücklehnen..grundsätzlich... denn die Rechtskundigen zitieren gerne mal Leo Tolstoi: „Wo Gericht, da ist auch Ungerechtigkeit.“ Ok, in diesem Fall erstmal diejenige Behörde, die das Verfahren führt.
      Also ein Rechtsrisiko bleibt. Es mag erfahrungsgemäß gering sein, insbesondere gegenüber Privatpersonen, aber: Es wird immer der Einzelfall entschieden.

      Gewerbliche Anwender hängen natürlich tiefer in der Grütze. Zum Einen, weil noch zig andere Verordnungen jetzt zuschlagen, zum Anderen, da natürlich auch andere Bewertungsmaßstäbe gelten.
      Also als Rettungsdienst, als organisierter Sanitätsdienst auf öffentlichen Veranstaltungen und als Firmeninhaber, der Erste Hilfe Material bereitstellen muss, sollte man das Verfallsdatum lieber sehr genau befolgen.


      Etwas anders sieht es dann im privatrechtlichen Streit aus (Schadensersatz, Schmerzensgeld, ...). Allerdings muss hier erstmal ein tatsächlicher Schaden entstanden sein, bevor sich was tut. Und dann geht die gesamte Geschichte mit der Abwägung aller Fakten wieder los. Jeder, der schon mal einen nicht ganz so eindeutigen Unfall hatte weiß, wie Anwälte um ein paar Prozentpunkte fighten. Allerdings ist hier der 'barmherzige Samariter' in einer wesentlich besseren Position als der Gewerbetreibende. Da ich in diesem Metier - Bürgerliches Gesetzbuch - nicht wirklich trittsicher bin, kann ich nicht sagen, inwieweit die Anwendung von nicht mehr nachweislich sicherer - also möglicherweise unsichrere - Medizinprodukte im Rahmen der "Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr - § 680 BGB" oder dergleichen grob fahrlässig ist.


      Wie auch immer: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"



      Zur Frage "Kann da was mit dem Produkt passieren?"
      Nun, bei Mull und Co. nicht viel. Die Sterilität kann flöten gehen und ich sammle mit der kaputten Verpackung fleißig Keime ein. Es gibt da auch welche, die antibiotikaresistent sind; nur so nebenbei. Macht das eine schlimme Blutung schlimmer? Hmmm, eher nicht.

      Bei den ganzen Mittelchen kann schon was passieren, wenn die Packung ihre Dichtigkeit verloren hat. Im einfachsten Falle ziehen sie Feuchtigkeit - denn dass sollen sie meistens ja. Ob dann das teuerste Silika-Gel der Welt ;) dann noch alle seine gewünschten Eigenschaften hat wage ich zu bezweifeln. Ob die komplexeren Moleküle einiger Produkte irgendwann chemisch verändern weiß ich nicht, ?( Chemiker vor....

      Also ich persönlich schaue schon etwas auf das Datum. Allerdings glaube ich, dass Haltbarkeitsdaten von Verbandpäckchen unter 10 Jahren etwas ... hmmm ... vieleicht nicht immer wissenschaftlich begründet sind .... ;)
    • Hallo noch mal an Alle....



      kann jetzt jemand noch etwas zu dem Thema QC CombatGauze Moleküle beisteuern?

      Der Punkt ist ja der Knackpunkt im Thema.

      Zu dem allgemeinen Thema Sachen abgelaufen: ich hoffe mal stark, dass jeder abgelaufene Produkte schnellstmöglich austauscht (mache ich auf jeden Fall),



      Gruß