Haltbarkeit/Ablaufdatum QuikClot Combat Gauze

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    • @SnowFox
      Spanky hat eine Frage gestellt, du hast die Frage nicht wirklich verstanden. Also entweder du hast ne Antwort drauf, oder du hälst die Finger still und spamst hier bitte nicht einfach so rum. Danke ;)
      Dein Ausbilder gibt entsprechende Vorschriften weiter - abgelaufenes (Verbands)Material wird durch Neues ersetzt. Das sollte so auch praktiziert werden!


      Zum Thema:
      Ich hab ganz ehrlich keine Antwort darauf und den Rest auch schon Spanky geschrieben.
      QuickClot Gauze nutzt Mineralerde (Kalin)/Vulkangestein als Hämostyptika - ebenso das Pulver. Ich wüsste nicht was da kaputt gehen kann?!

      Grundsätzlich wurde mir vermittelt, dass jedes Verbandsmaterial so lange steril ist, solange es ordentlich verpackt ist und nicht extremeren Hitzeschwankungen oder z.B. massiver UV-Strahlung ausgesetzt ist.(Wobei steril überbewertet ist) Macht durchaus Sinn. In dem Zusammenhang würde es mich auch interessieren, wie es sich mit Verbandsmaterialien wie z.B. Brandwunden-Dressings (also die mit Flüssigkeit in der Wundauflage) verhält. Bei denen könnte ich mir einen "Verfall" vorstellen.

      Danke
    • ähm....

      @ snowfox
      Dein Bw VerbPäckchen ist auf alle Fälle noch einsetzbar :) Wir hatten welche aus den 60zigern!!!! die waren resterilisiert worden und hielten bis in die späten 90er!
      Wenn Du ein "neues hast" auf dem das Verfalldatum steht ist es bedenkenlos verwendbar. Man bedenke bitte, wenn es eine Wunde durch Trauma verursacht gibt ist diese Wunde eh keimig! Also Bitte....da macht dein noch steril verpacktes, unbeschädigtes Verbandpäckchen nichts schlimmer. (ja ja ich weis...Vorschriften sind dafür da daß sie eingehalten werden :)
      "Der Zweck heiligt die mittel" hat man nichts zum Wunden versorgen taugt auch einmit Perwoll gewaschener Socken...besser noch als gar nichts. Geht mal in eine Notaufnahme und schaut Euch an was da für patienten direkt hinkommen ...mit Servietten, Spühlhandtüchern etc werden da die "Wunden " präklinisch Versorgt ;)

      und zum Thema Verfalldatum Kaolinbehafteten materials....Wie leopard es sagt.
      Der Hersteller muss sich eben an "Ablaufdaten" nach bestimmte kriterien (DIN Normen - MPG - usw ) halten. Da gibt es Gesetze die eben eine Haltbarkeit, sichtbar angebracht mit Produktionsdatum usw vorschreiben. Ist ja auch richtig. So hat man wenigstens als Anwender Sicherheit das Material betreffend :-)...dazu kommt aber noch Klima?- Notsituation? - Handlungssicherheit im Einsatz usw ;)

      Kaolin selber klumpt (verliert also seine Wirksamkeit) wenn es beispielsweise in superfeuchtem klima offen in der Verpackung gelagert wurde und dann zum Einsatz gebracht werden soll. Die Binde jedoch ist ja trotzdem noch "einsetzbar " :) also besser als eine genutzte Serviette ;) Probiets mal aus beim nächsten Saunagang :) und fasst einfach mal die "Binde an.... :rolleyes:
      nicht reden.....tun! :!:
    • @ Leopard
      Alles klar, nicht gleich so aufregen ;)

      @ doc-holli
      Thx. Hab ich mir auch schon gedacht, die Vorschriften sollen halt nur max. Sicherheit gegen Infektionen Garantieren, aber bevor mir der Verwundete verblutet, verwende ich lieber Abgelaufenes. Solange die Verpackung noch unbeschädigt ist, sollte das kein Problem darstellen.
    • Jupp
      Und wie es mit keimarmem Arbeiten unter realen Einsatzbedingungen ausschaut,
      das konnten wir bei Doc´s erstem Taktischen Wochenende sehr genau am eigenen Leib erfahren.
      Da ist es sehr schnell Essig mit der Sterilität, wenn Staub und Dreck alles und jeden bedecken.
      Qualität ist das, was bleibt, wenn der Preis längst vergessen ist.
    • @all,

      QuikClot Kaolin Produkte sind Klasse 2 B Medizinprodukte, dh Risikoklassifizierung gleich wie manueller Defi - Beatmungsmaschinen!
      QuikClot Combat Gauze hat keine Europäische Zulassung, nur eine FDA Zulassung!

      QuikClot Gauze hat eine europäische Zulassung!

      Eine reale Anwendung von QC Combat Gauze am Patient in Deutschland ist nicht legal (MPG + MPBV).

      Ablaufdatum und Anderes wird beim Zulassungsverfahren, FDA - CE , festgelegt!

      Aus meiner Erfahrung als (einzig!) autorisierter Importeur nimmt es die BfArM in Berlin genau, wenn es um die Sicherheit von Patienten geht!
      Infos dazu gibt es auf http://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/medizinprodukte-node.html

      Wer Fragen hat, kann sich gerne melden!


      Koll Grüße
      Redneck307 (Walter Walla)



      Ps: ob Deutsche Aufsichtsbehörden bei Verstössen gegen bestehende Gesetze ein Auge zu drücken - fraglich!
    • Der Anwender kann anwenden, was er will. Auch ein Geschirrhandtuch.
      Es geht nur um Produkthaftung und Weiterverkauf. Gewerbliche Nutzung fällt wohl auch aus.
      Combat Gauze kann sehr wohl durch Endanwender (Privatpersonen, die es selbst beschaffen) im Notfall in Deutschland angewendet werden.
      Bitte nicht die Leute verunsichern, sondern ggf. Gesetze zitieren. (Tatbestand des privaten Anwenders, auch wenn er grad dienstlich unterwegs ist???!!!)
      Im rechtfertigen Notstand kann der private Endanwender auch mit dem Taschenmesser eine Notkoniotomie machen, abgelaufene Verbandpäckchen anwenden und, und, und..... Da brauchts keine Haftung.
      Gut ist das was hilft.
      Und das ist auch in den deutschen Gesetzen so festgelegt. (GG,OWIG,StGB...)
      Weiter... wieder nicht das Thema.
      Mich würde auch mal interessieren, was nach Ablauf im QC genau passiert.
      Bei den meisten Medizinprodukten passiert nämlich nichts. :P


      Ach so...weche Medizinproduktklasse haben noch mal Kondome.....au weia..... 8o
      Danke!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von winz ()

    • winz schrieb:


      Mich würde auch mal interessieren, was nach Ablauf im QC genau passiert.
      Bei den meisten Medizinprodukten passiert nämlich nichts. :P


      Eben, das Gleiche passiert im QC Gauze.

      Das Einzige was bei den ganzen hemostatic gauzes mit der Zeit geschieht, ist das man sie kaputt-trägt. Sie können zerbröseln bzw. die Beschichtung setzt sich teilweise als Staub im Paket ab. Das dauert allerdings eine ganze Weile und passiert nur wenn man das Paket sinnloser Weise in der Hosentasche trägt statt in einem IFAK/ Medictasche. Und selbst im unwahrscheinlichen Fall eines komplett zerstörten hemostatic gauzes kippt man das Zeug einfach in die kontrollierte Wunde (ohne Blutungskontrolle mit dem chirugischen Zeigefinder wird es zu schnell wieder ausgeschwemmt) und packt dann mit normalem gauze drüber. Wie eben mit dem QC-Pulver der ersten Generation.

      @redneck307: Ich bin ja nicht ganz firm mit der Gesetzeslage in Deutschland. Wenn ich einen verblutenden Patienten also mit dem QC, das ich noch in meinem Reisekoffer habe, rette werde ich verklagt bzw. handle illegal? Das wäre ein ziemliches Alleinstellungsmerkmal der deutschen Justiz in diesem Bereich.
    • Zuerst sorry, mein vorheriger Beitrag war nicht auf das gefragte Thema bezogen!

      Der Hersteller von QuikClot, vmtl auch Celox, hat einige Zeit benötigt um blutstillende Substanzen in Gaze einzubringen.
      Das Ganze ist nicht für ewig, mit ein Grund für das Ablaufdatum der Produkte.

      Substanzen die sich im Lauf der Zeit lösen in Wunden zu leeren, dann mit Gaze komprimieren, wird zum Blutstillen funktionieren!
      Birgt aber auch die Gefahr das sie in den Kreislauf kommen, möglicherweise Gerinsel bilden, arteriell und/oder venös!

      Als Beispiel, Woundstat war mal Standard beim US Militär, wurde Ende 2008 wegen dieser Problematik entfernt, siehe Anhang.

      KG
      Walter
    • Hallo Leute,

      noch mal für alle:

      wer um in der Not zu helfen ein wasweisichwoher Produkt verwendet um Leben zu retten oder Leiden zu mindern kann nach keinem Gesetz in Deuschland belangt werden!!!

      Und ich bin Gesetzeskundig!

      Weiter möchte ich hier auf Nennung von Fundstellen verzichten, da dies nicht das Thema ist.

      Wenn aber Bedarf ist bitte Wortmeldung. Es sind Normen aus GG, StGB und OWIG.

      Ich spreche für Privatpersonen, nicht für Firmen, die dies verwenden wollen.

      ich hoffe, diese Problematik nun damit abschliessend behandelt zu haben.



      @ redneck, bitte alle Normen zitieren, nicht nur die, die den Absatz steigern und für Händler relevant sind.

      Gruß