nSAK T Scheibe - Bezugsquelle

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    • ja und nochmal, Deine subjektive Meinung!

      ....

      – Es wird auf sogenannte Mannscheiben oder andere Ziele,
      die Personen darstellen oder symbolisieren, geschossen.



      Es ist natürlich sehr subjektiv, wenn der Gesetzgeber eine sehr ähnliche Scheibe für den Schießsport verbietet.

      google.de/imgres?q=ipsc+target…UMWhBMeJhQeAs4iHCg&zoom=1

      vergleiche

      df-brigade.de/Bilder/Bilder%200511/03.jpg
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    • Auszug aus der Verwaltungsvorschrift WaffG


      Zu § 15a: Sportordnungen
      In § 15a wird das sportliche Schießen auf Grund von Sportordnungen in einem Paragrafen mit entsprechender Überschrift zusammengefasst und näher geregelt.
      15a.1 Absatz 1 definiert, was sportliches Schießen heißt.
      Nach Absatz 1 in Verbindung mit § 7 AWaffV sind im Rahmen des sportlichen Schießens Schießübungen des kampfmäßigen Schießens nicht zulässig. Darüber hinaus sind hier auch Schießübungen des Verteidigungsschießens im Sinne des § 22 AWaffV nicht zulässig. Zulässig ist es, wenn der Schütze seinen Schuss von einem Bauwerk aus abgibt, das zu Schallschutzzwecken um den Schützen errichtet wird (z. B. sog.
      Schießhütten beim Trap- und Skeetschießen zur Dämmung von Lärmemissionen).
      Ausschlusskriterium für die Annahme sportlichen Schießens bei Einzelübungen oder im Rahmen eines Parcours ist das Vorliegen eines oder mehrerer der folgenden Elemente:
      – Eine Lageeinschätzung hat zu erfolgen.
      – Der Schütze versucht, sich in eine durchschusssichere Deckung zu begeben.
      – Der Schütze kennt den Ablauf der Übung nicht, denn es soll die Verteidigung auf einen überraschenden Angriff geübt werden.
      – Es wird mit mehreren Personen gleichzeitig „vorgegangen“, sog. Duellsituation; hierunter fällt nicht das klassische statische Schießen nebeneinander.
      – Übungsbauten, die einen paramilitärischen oder häuserkampfähnlichen Charakter simulieren, werden verwendet und/oder eingenommen.
      – Es wird auf sogenannte Mannscheiben oder andere Ziele, die Personen darstellen oder symbolisieren, geschossen.
      – Es wird aus einer Fortbewegung des Schützen heraus geschossen, dabei kann es sich sowohl um Laufen oder Rennen als auch um eine Bewegung durch Einsatz technischer Mittel (z. B. Gefährt oder Schaukel) handeln.
      – Das Überwinden von Hindernissen (z. B. Türöffnen, Übersteigen von Einbauten) von mehr als 40 cm Höhe erfolgt.
      – Deutschusssituationen sind eingebaut.
      – Das Schießen bei Dunkelheit ist vorgesehen.
      – Der Schütze wird akustisch oder visuell unter Einsatz technischer Hilfsmittel in seiner Konzentrationsfähigkeit gestört.


      Also ist es eine Subjektive Einschätzung ob eine Scheibe einen Menschen Symbolisiert oder nicht.
      Aber wenn in einem "Fachforum" schon von vornherein drauf bestanden wird das eine Scheibe nicht nur Quadrate und Rechtecke sind sondern eine Menschliche Silhouette dann braucht man sich nicht wundern wenn einem wirklich noch alles auf dem Schießstand verboten wird auch die entschärfte IPSC Scheibe wird es dann nicht mehr geben.
      Also denken, drücken, sprechen.
      Sonst können wir uns bald von allem legalen Schießen verabschieden.

      Trennung

      Der BDS , der IPSC in Deutschland erst möglich gemacht hat, hat sich dazu entschlossen die jetzige Version einzuführen um dem Gesetzgeber und dem Gutmenschen von vornherein den Wind aus den Segel zu nehmen und die Zulassung in der Sportordnung ohne größere Probleme zu bekommen. So die Aussage von Thomas S., der an der Zulassung der Sportordnung des BDS beteiligt war.
    • Also ist es eine Subjektive Einschätzung ob eine Scheibe einen Menschen Symbolisiert oder nicht.
      Aber wenn in einem "Fachforum" schon von vornherein drauf bestanden wird das eine Scheibe nicht nur Quadrate und Rechtecke sind sondern eine Menschliche Silhouette dann braucht man sich nicht wundern wenn einem wirklich noch alles auf dem Schießstand verboten wird auch die entschärfte

      Das ist doch Blödsinn!

      Diejenigen, welche die T-Scheibe entwickelt haben, haben ganz klar die Trefferzonen (Kopf/Brust/Hüfte) vorgegeben und nicht User aus einem "Fachforum".
      Ebenso war es mit der ursprünglichen IPSC Scheibe (Kopf/Torso).
      Der BDS hat die rausgenommen, eben weil diese von vornherein einen menschlichen Körper sympolisieren soll.

      Das hat nichts mit "subjektiv" zutun, eher mit, der hat Ahnung, was sich der/die Entwickler beim kreieren der Scheibe so gedacht haben.

      Und genau die Leute, welche auf Teufel komm raus, meinen sie müssen, alles zu ihrem Vorteil auszuwerten, sind es, welche die Verschärfungen zu verantworten haben.

      Du kannst ja gerne mal eine Selbstanzeige wagen und man wird sehen, wie ein Gericht entscheiden wird.
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    • DSS schrieb:

      Das hat nichts mit "subjektiv" zutun, eher mit, der hat Ahnung, was sich der/die Entwickler beim kreieren der Scheibe so gedacht haben.
      LOL
      Du meinst auch das du die Weisheit mit Löffeln gefressen hast oder?!

      Aber jetzt einfach mal umgekehrt gefragt, warum hat dann die BW nicht tatsächlich eine Mannscheibe genommen wie zb die von V-Tac die hier : vikingtactics.de/VTAC-Produkte…8f28eb1e475cf9f5d2d87b453
      dann könnten sich die Soldaten tatsächlich daran gewöhnen auf Menschen zu schießen. Gesetzlich dürfte es die BW ja nicht interessieren wie wir ja wissen da die BW nicht vom WaffG betroffen ist.
      Die andere Seite der V-Tac scheibe könnte man ja auch sagen das es eine Silhouette einer Mannscheibe ist. Sprich die oberste Scheibe der Kopf die 1 die rechte Schulter 4 und 3 die Arme und die restlichen drei scheiben sind dann Brust, Bauch und Unterleib. Also wenn ich will kann ich in alle Scheiben alles mögliche hinein interpretieren.

      Ich habe auch nichts geschrieben das die User die (eine) Scheibe entwickelt habe. Bitte genau lesen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von FschPzJg ()

    • Mir wurde neulich vorgeworfen, das DSB Schützen Rassisten sein, weil sie Auf "Negerköpfe" schiessen.
      Ich bleibe da lieber bei der DSU Scheibe "Quadrat mit Tontaube". Alles im Auge des Betrachters.

      Und die oben gennante Aufzählung der der VerwV ist von einigen Sportordnungen auch schon wieder überholt worden.
    • Schwarze Kreise/Kugel?
      Mal ehrlich,ich weiss nicht WO man die Scheiben herbekommt,evt.mal Schießbahnmurkel mit nem Päckchen Kaffee besuchen....
      Die Diskussion finde ich aber schon etwas abgehoben:WER,WANN,WAS....zu welchen Scheiben gesagt,gemeint,interpretiert hat *gähhhhhn*
      Sie sind zulässig und gut ist!
      Warum denn schlafende Hunde wecken? Wer auch immer in Denen andere "Formen"sehen möchte....soll er doch ;)
    • FschPzJg schrieb:

      DSS schrieb:

      Das hat nichts mit "subjektiv" zutun, eher mit, der hat Ahnung, was sich der/die Entwickler beim kreieren der Scheibe so gedacht haben.

      Aber jetzt einfach mal umgekehrt gefragt, warum hat dann die BW nicht tatsächlich eine Mannscheibe genommen wie zb die von V-Tac die hier : vikingtactics.de/VTAC-Produkte…8f28eb1e475cf9f5d2d87b453
      dann könnten sich die Soldaten tatsächlich daran gewöhnen auf Menschen zu schießen. Gesetzlich dürfte es die BW ja nicht interessieren wie wir ja wissen da die BW nicht vom WaffG betroffen ist.

      Frag doch mal die Ausbilder Bw-Schießkinos was die Politiker bei Besuchen der RSAs zu den "Menschenscheiben" zu sagen haben; die finden die nämlich tooootal super.
      Darum schießt die Polizei nämlich auf "Bananen"; also leicht gekrümmte Farbkleckse, die einen Arm symbolisieren sollen, denn alles andere ist zu böse.
      "Eigentlich werden die meisten Heere von den jeweiligen Unteroffizieren geleitet.
      Die Offiziere sind nur dazu da, der ganzen Sache etwas mehr Stil zu geben und zu verhindern,
      dass der Krieg in eine Art banale Massenschlägerei ausartet."
      (Terry Pratchett - Scheibenwelt-Romane)
    • FschPzJg schrieb:

      Ausschlusskriterium für die Annahme sportlichen Schießens bei Einzelübungen oder im Rahmen eines Parcours ist das Vorliegen eines oder mehrerer der folgenden Elemente:
      – Eine Lageeinschätzung hat zu erfolgen.
      – Der Schütze versucht, sich in eine durchschusssichere Deckung zu begeben.
      – Der Schütze kennt den Ablauf der Übung nicht, denn es soll die Verteidigung auf einen überraschenden Angriff geübt werden.
      – Es wird mit mehreren Personen gleichzeitig „vorgegangen“, sog. Duellsituation; hierunter fällt nicht das klassische statische Schießen nebeneinander.
      – Übungsbauten, die einen paramilitärischen oder häuserkampfähnlichen Charakter simulieren, werden verwendet und/oder eingenommen.
      – Es wird auf sogenannte Mannscheiben oder andere Ziele, die Personen darstellen oder symbolisieren, geschossen.
      – Es wird aus einer Fortbewegung des Schützen heraus geschossen, dabei kann es sich sowohl um Laufen oder Rennen als auch um eine Bewegung durch Einsatz technischer Mittel (z. B. Gefährt oder Schaukel) handeln.
      – Das Überwinden von Hindernissen (z. B. Türöffnen, Übersteigen von Einbauten) von mehr als 40 cm Höhe erfolgt.
      – Deutschusssituationen sind eingebaut.
      – Das Schießen bei Dunkelheit ist vorgesehen.
      – Der Schütze wird akustisch oder visuell unter Einsatz technischer Hilfsmittel in seiner Konzentrationsfähigkeit gestört.
      Gilt dies auch für Sportarten wie Paintball, bzw. Airsoft ?
    • Wenn Paintball als Schießsport anerkannt ist (?), dann ja.

      Was Airsoft angeht, konnte mir diesbezüglich leider noch niemand eine konkrete Antwort geben.

      § 15a WaffG - Sportordnungen

      (1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens,
      insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.