ja und nochmal, Deine subjektive Meinung!
Im Sturme fest
- Senior Master Medic -
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
ja und nochmal, Deine subjektive Meinung!
– Es wird auf sogenannte Mannscheiben oder andere Ziele,
die Personen darstellen oder symbolisieren, geschossen.
Also ist es eine Subjektive Einschätzung ob eine Scheibe einen Menschen Symbolisiert oder nicht.
Aber wenn in einem "Fachforum" schon von vornherein drauf bestanden wird das eine Scheibe nicht nur Quadrate und Rechtecke sind sondern eine Menschliche Silhouette dann braucht man sich nicht wundern wenn einem wirklich noch alles auf dem Schießstand verboten wird auch die entschärfte
DSS schrieb:
Das hat nichts mit "subjektiv" zutun, eher mit, der hat Ahnung, was sich der/die Entwickler beim kreieren der Scheibe so gedacht haben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von FschPzJg ()
http://www.pue.de/shop/show_artikel/344/1102/Scheibe%20T.htmFschPzJg schrieb:
Servus,
kennt hier jemand eine Shop oder sonst wie wo man an die nSAK T Scheibe ran komm?
FschPzJg schrieb:
DSS schrieb:
Das hat nichts mit "subjektiv" zutun, eher mit, der hat Ahnung, was sich der/die Entwickler beim kreieren der Scheibe so gedacht haben.
Aber jetzt einfach mal umgekehrt gefragt, warum hat dann die BW nicht tatsächlich eine Mannscheibe genommen wie zb die von V-Tac die hier : vikingtactics.de/VTAC-Produkte…8f28eb1e475cf9f5d2d87b453
dann könnten sich die Soldaten tatsächlich daran gewöhnen auf Menschen zu schießen. Gesetzlich dürfte es die BW ja nicht interessieren wie wir ja wissen da die BW nicht vom WaffG betroffen ist.
Gilt dies auch für Sportarten wie Paintball, bzw. Airsoft ?FschPzJg schrieb:
Ausschlusskriterium für die Annahme sportlichen Schießens bei Einzelübungen oder im Rahmen eines Parcours ist das Vorliegen eines oder mehrerer der folgenden Elemente:
– Eine Lageeinschätzung hat zu erfolgen.
– Der Schütze versucht, sich in eine durchschusssichere Deckung zu begeben.
– Der Schütze kennt den Ablauf der Übung nicht, denn es soll die Verteidigung auf einen überraschenden Angriff geübt werden.
– Es wird mit mehreren Personen gleichzeitig „vorgegangen“, sog. Duellsituation; hierunter fällt nicht das klassische statische Schießen nebeneinander.
– Übungsbauten, die einen paramilitärischen oder häuserkampfähnlichen Charakter simulieren, werden verwendet und/oder eingenommen.
– Es wird auf sogenannte Mannscheiben oder andere Ziele, die Personen darstellen oder symbolisieren, geschossen.
– Es wird aus einer Fortbewegung des Schützen heraus geschossen, dabei kann es sich sowohl um Laufen oder Rennen als auch um eine Bewegung durch Einsatz technischer Mittel (z. B. Gefährt oder Schaukel) handeln.
– Das Überwinden von Hindernissen (z. B. Türöffnen, Übersteigen von Einbauten) von mehr als 40 cm Höhe erfolgt.
– Deutschusssituationen sind eingebaut.
– Das Schießen bei Dunkelheit ist vorgesehen.
– Der Schütze wird akustisch oder visuell unter Einsatz technischer Hilfsmittel in seiner Konzentrationsfähigkeit gestört.
§ 15a WaffG - Sportordnungen
(1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens,
insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.
Ist nicht mal als"normaler"Sport anerkannt!Wenn Paintball als Schießsport anerkannt ist (?), dann ja.
2 Besucher