Hier mal Info für alle Rettungsassistenten, vielleicht gings an einigen noch vorbei.
Das Notfallsanitätergesetz kommt als Entwurf in den Bundestag - die Uhr läuft...
http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2012-04/notfallsanitaetergesetz-im-kabinett.html
Interessanter Punkt wird die Auslegung von
c) eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen
Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten
bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und –situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden,
Klingt zwar wieder nicht nach vernünftiger Regelkompetenz, aber mal sehen was da auf uns zukommt. Wohl dem der die Berufsbezeichnung schon länger als 5 Jahre hat Vielleicht darf ich dann endlich das alles was ich schon seit Jahren mache
Das Notfallsanitätergesetz kommt als Entwurf in den Bundestag - die Uhr läuft...
http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2012-04/notfallsanitaetergesetz-im-kabinett.html
Interessanter Punkt wird die Auslegung von
c) eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen
Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten
bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und –situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden,
Klingt zwar wieder nicht nach vernünftiger Regelkompetenz, aber mal sehen was da auf uns zukommt. Wohl dem der die Berufsbezeichnung schon länger als 5 Jahre hat Vielleicht darf ich dann endlich das alles was ich schon seit Jahren mache
Wer schon nicht überzeugen kann
soll wenigstens für Verwirrung sorgen