Weitergabe von Wissen an Unbefugte / OPSEC!

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    • Lieber Pyro, ich nehme mir das Recht heraus Airsoft als kindisch zu betrachten und würde es doch stark von Paintball abgrenzen, auch wenn Klab sich in diesem Metier gegen den Gefechtsschock wappnet.
      Ich gestehe dir dafür das Recht zu mein MMA Training als bedenklich oder lächerlich zu betrachten, von Morgens bis Abends. Es wird mich nicht zu Rechtfertigungen reflexen oder peripher tangieren.

      Auf der anderen Seite sehe ich diese Bilder wo Kiddies in Uniform mit Plastikgewehren und Bajonetten posieren und eine Ortschaft in Sichtweite zweifellos durch ballistische Einwirkung ihrer Plastikügelchen gefährdet wird.
      Das der "AGA Ausbilder nSAK-Verräter" geahndet werden sollte weil er ein Vollpfosten ist sehe ich ja noch ein, aber welche Agenda verfolgst du jetzt weiter? Das der kleine Dicke ein Messer >12cm an seiner Wumme hat während er harteSau spielt? Das ist selbstverständlich demokratiegefährdent und unter 4 SEKs werden wir da nicht anrücken, aber ich habe so das Gefühl das im Beschwerdeland Deutschland sich die Anwohner in Sichtweite bereits beschwert hätten wenn ständig fehlgegangene Plastikkügelchen in ihrem Garten umsetzen oder die Dorfjugend mit Bajonettwunden zurück käme. Für mich sieht das aus wie Kids mit zu viel Taschengeld die Soldat spielen, da sind sie halt an der frischen luft, fördern Kontakte (da sind sogar Mädchen, der Traum jedes BF3 headshot-Königs), bilden Teams und Motivation....gut sie haben vergessen einen Verein zu gründen, Statuten zu schreiben, den Anwalt zu konsultieren aber da die Bild noch nichts vom Amokläufertrainingscamp (jetzt mit nSAK ™) geschrieben hat....

      Außerdem glaube ich nicht das die Kids sich verbotene Gegenstände an ihre Waffen gebamselt haben, schon allein Mangels Waffen.

      Wenn du meinst das was da abläuft ist so bedenklich dann hetz den Kids die Polizei auf den Hals und gut ist.
    • Steinbruecke wäre eine Möglichkeit, oder ESA

      Steinbruecke ist top, hat mir ein Bekannter gesagt, ein anderer war bei ESA und das war ein Flop.
      Wobei bei ersteren fundierte Schießkenntnisse vorhanden sein sollten.

      Ich frag mich auch, warum hier immer so eine Welle gemacht wird.
      Die Reglements, wo abgeschrieben wurde, sind frei verfügbar.
      Die Schießtechnik (Pistole/Sturmgwehr) kann man in der CH für kleines Geld lernen, man benötigt auch keine Französischkenntnisse, die Schule sorgt schon dafür, dass ein Ausbilder dabei ist, der deutsch spricht.


      Oder ist jemand sauer, weil er es (nSaK) nicht lernen darf?
      Macht aber nichts nSaK oder (N)GST ist nicht der Weisheit letzer Sch(l)uß.
      Mancher wird auch enttäuscht sein, wenn er Rückschritt machen muss.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DSS ()

    • Meine Herren, was ist an "Back to Topic" so schwer zu verstehen? - es besteht Diskussionsbedarf. Dann macht es sachlich! Man kann aber dennoch im sauberen Ton miteinander reden!
      Ich hab das Thema umbenannt, weil es eigentlich rein gar nix mit nSAK zu tun hat.


      Da viele ja mit ihren Emotionen zu kämpfen haben, ein kleiner Einwurf meinerseits:

      lh3.ggpht.com/_O_5jG4K66GE/THb…VyDo/s1600/AirsoftKid.JPG

      youtube.com/watch?v=87uj5_2hEGk

      Sagt mir bitte einer, ob Airsoft jetzt "gut", "böse", "kindisch", "unmoralisch", "richtig" oder "falsch" ist?
      Also bitte, wertet hier nicht im Schwarz-Weiß-Modus, welcher nicht der Realität entspricht und bleibt sachlich und geschmeidig.

      Ich wünsche mir hier einen Professionelleren Umgang mit dem Thema! Professionell bedeutet, dass man nicht geradewegs seine Vermutungen und Vorurteile in die Welt rausschreit.
      Ich hab in diesem ganzen Thread, kein einziges Paragraphenzeichen gelesen! Bedenklich.
      Hier ein paar Stichpunkte: "Anscheinswaffen", "Geschossenergie", "befriedetes Grundstück", usw...

      Viele schimpfen über die unsachliche Berichterstattung in Medien zu diesem und anderen Themen - was man hier lesen kann, ist eben das auf Stammtischniveau.
      Anschuldigungen sollten belegt werden.

      Ein weiteres: Diese Bilder sind zwar frei im Internet verfügbar, aber dennoch ist eine Verlinkung hier her nicht das tollste. PERSEC´t zukünftige Bilder!


      Nun zum Umgang: Wer es nicht schafft zwischen sachlich und persönlich zu unterscheiden, zwischen rational und emotional, dem werde ich den Unterschied anhand einer Verwarnung klar machen.
      Persönlich und emotional ist es dann, wenn ihr mich ohne wirklichen Grund hasst.


      Wer hier jetzt nicht sachlich und 100% zum Thema schreibt, der findet seinen Beitrag nicht mehr. Wer in seinem Beitrag Provokationen und andere Hebel nutzt, findet seinen Beitrag ebenfalls nicht mehr.
    • ... dann Leopard bin ich gespannt wie sich Shiremonos Beitrag in Kürze ändert...

      Shiremono... ob Du oder ich lieb bin kann ich nicht sagen, wir kennen uns nicht und ich beurteile Personen erst nach einem persönlichen Kennenlernen. Das virtuelle Geschreibsel führt oft zu einem sehr verzerrten real unwahren Bild des Gegenübers, es fehlt die Mimik und manches wird fehlinterpretiert.

      Ich wusste nicht das Du mit MMA etwas zu tun hast. Selbst wenn würde ich diesem Sport neutral gegenüberstehen da ich schlicht und einfach damit keine Kontaktpunkte und persönlichen Erfahrungen habe. Ich bin kein Mensch der Gerüchte in die Welt setzt, Meinungen von anderen übernimmt oder sich von jemanden eine Meinung aufzwängen lässt. Ich hasse Vorurteile, bilde mir meine Meinungen selbst und wenn ich etwas nicht glaube, dann informiere ich mich - auch wenn ich dafür enormen Aufwand habe um mich z.B. ein paar Tage in eine AGA versetzen zu lassen um die aktuellen Zustände vor Ort zu erleben.

      Der grosse Absatz von Dir zeugt einfach nur davon welche Brille Du aufhast beim Thema Airsoft. Ich schätze Dich eigendlich alt genug um vernünftig zu diskutieren, statt dessen begibst Du Dich auf kindisches lächerliches Niveau und ziehst eine Aktivität die Du nicht kennst durch den Kakao.

      Da Du hier mitdiskutierst aber keine Erfahrung hast ein paar Hinweise:

      Softairwaffen sind Anscheinwaffen, nach § 42a Absatz 1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Sie müssen in einem verschlossenen Behältnis, nicht zugriffs- und nicht schussbereit, transportiert werden. Laut Waffengesetz ist es also scheissegal ob ein G36 6mm Plastikkugeln oder 5,56x45mm Patronen im Magazin hat. Beides sind Waffen laut Gesetz, beide erfordern das man die gleichen Auflagen erfüllt - ende.

      Absatz 3 verbietet auch das führen von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm in der Öffentlichkeit. Das das Messer auf dem Bild >12cm ist darüber brauchen wir hoffentlich nicht streiten.

      Ein Verstoß gegen § 42a ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.


      In Deutschland ist für Privatpersonen durch das Waffengesetz jegliche Form der Zielbeleuchtung oder -markierung verboten. Damit sind Licht- oder Lasermodule, Taschenlampen usw. gemeint:

      Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
      1.2.4
      für Schusswaffen bestimmte
      1.2.4.1
      Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);




      ... und nun gehe ich einmal in mich und versuche Gründe zu finden warum Du Airsoft stark von Paintball abgrenzt, warum Du Airsoft kindisch findest und Paintball wohl nicht. Da ich beides schon einmal gespielt habe kann ich nur sagen das AS realer ist, oft mit konkreten Aufgaben, es ist fairer da ein Hit zugegeben werden muss währenddessen man bei Paintball den Treffer sieht uns deine Ausrüstung, Bekleidung und die Umgebung mit Farbe versaut...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pyro ()

    • Tante Edith.

      Nur kurz wo wir bei Gesetzestexten sind. §132a StGB.

      § 132a
      Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

      (1) Wer unbefugt
      1.inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,2.die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,3.die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder4.inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
      wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von onomerihS ()

    • Shirimono, das kommt wohl auch noch hinzu.

      Ein Bekleidungsstück (Feldanzug Wüstentarn) ist aber nicht unbedingt eine Uniform.

      Zur Uniform wird die Bekleidung durch Hoheitsabzeichen, Tätigkeitsabzeichen und Dienstgradabzeichen. Wenn dann auch noch die Ausübung von Tätigkeiten hinzu kommt die der Amtsträger auch macht... ach ich bin kein Rechtsanwalt.


      Serval, das Forum nennt sich Military Medic Outdoor - wir sprechen über ein Thema das zwei der drei Begriffe einschließt... denke ich... :)
    • 17-jährige Soldaten dürfen an der Schußwaffe ausgebildet werden, egal ob früher oder heute nSAK. Das WaffG lässt das zu.
      § 3 [WaffG] Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
      (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.
      (2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.
      (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

      Aber Verteidigungsschießen dürfen in Deutschland nur Behörden- und Berufswaffenträger (plus ein paar mit Waffenschein aus anderen Gründen). Daher halte ich das ganze für strafrechtlich und bei einem Soldaten, egal ob aktiv oder ehemalig, für disziplinarrechtlich (in mehreren Punkten) relevant. Außerdem kommt meine Ex-Fedjäger- und S2-Neugierde da durch.
      Kannst du mir die Links, bekannte Örtlichkeit und was du noch so hast per PN schicken?
      "Eigentlich werden die meisten Heere von den jeweiligen Unteroffizieren geleitet.
      Die Offiziere sind nur dazu da, der ganzen Sache etwas mehr Stil zu geben und zu verhindern,
      dass der Krieg in eine Art banale Massenschlägerei ausartet."
      (Terry Pratchett - Scheibenwelt-Romane)
    • dragon46 schrieb:

      In jedem Fall wäre wohl eher die zuständige MAD-Dienststelle der passendere Ansprechpartner, als das FjDstKdo? Auch wenn sich der Bundeswehr immer noch keine Bundeswehr-Email Domain leisten kann und über ein T-Online Postfach erreichbar ist :D


      Doch, die sind auch über LoNo erreichbar, nur nicht von Nicht-Bw-Angehörigen. :D
      Und das entspricht auch weniger deren Profil. Evtl Disziplinarvorgesetzter und auf jeden Fall ziv. Polizei.
      "Eigentlich werden die meisten Heere von den jeweiligen Unteroffizieren geleitet.
      Die Offiziere sind nur dazu da, der ganzen Sache etwas mehr Stil zu geben und zu verhindern,
      dass der Krieg in eine Art banale Massenschlägerei ausartet."
      (Terry Pratchett - Scheibenwelt-Romane)
    • Nur um meinen Standpunkt nochmal zu verdeutlichen: Was die Airsoftler da machen ist mir Hupe. Der Kamerad hingegen hat, auch wenn alles, was er da beibringen mag in irgendeiner Form in den unendlichen Weiten des Zwischennetzes vorhanden sein mag, Zivilisten nicht sein Diensthandwerk beizubringen. Ansatzweise hab ich da Schießtechnik und Feuer & Bewegung gesehen; mögen keine wirklichen Geheimnisse sein, aber es geht ums Prinzip.

      Meine Frage an die Aktiven (haben wir die hier, gemessen am Zynismuslevel, überhaupt noch?^^): Macht jemand deswegen mal Meldung?
    • @Pyro
      Du hast einiges an den Gesetzen nicht verstanden.
      Zur Uniform wird die Bekleidung durch Hoheitsabzeichen, Tätigkeitsabzeichen und Dienstgradabzeichen

      Das sahen die Richter bis jetzt anders ...., denen war es eben egal, ob Abzeichen dran sind oder nicht, dies wirkte sich nur strafverschärfend aus.
      Ist den der §132a überhaupt anwendbar?


      Auch den §42a interpretierst du falsch.
      In der Kesgrube (da nicht öffentlich) können die mit einem Ninjaschwert rumlaufen und keiner kann etwas dagegen machen.

      Auch in der Öffentlichkeit, ist es möglich mit Klingenlänge grösser als 12cm rumzulaufen, man braucht nur ein Bedürfnis nachzuweisen.

      So nun zu den Kamerad der da ausbildet.
      Ist er überhaupt noch Aktiver?
      Gibt er überhaupt Wissen weiter, welches ihm bei der BW vermittelt wurde?
      Ist dies überhaupt strafbar?

      Man sollte erst ein paar Punkte sicher klären, bevor man ein Faß aufmacht.
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    • Ist er überhaupt noch Aktiver?

      Gibt er überhaupt Wissen weiter, welches ihm bei der BW vermittelt wurde?

      Ist dies überhaupt strafbar?
      Genau die Frage wollte ich jetzt auch mal stellen....
      Feuer&Bewegung? Das sehe ich in jedem 3.klassigen Russenfilm!
      Ich halte die ganze Sache für zumindestens moralisch/ethisch für bedenklich,aber rechtlich?
      Bei den Pfadfindern werden "Survivaltechniken"gelehrt.... :D
      Was das Tragen von Uniformen anbelangt....Hat mich schon jemals ein Polizist gefragt ob ich berechtigt bin Diese zu tragen? Nööö!
      Bei uns läuft ein ehemaliger StSgt der Amis immer Sonntags in voller "Green&Red" in die Kneipe und gibt sich die Kante....
      In Berlin Mitte posieren Studenten in verschiedensten Uniformen für die Touristen vor dem Brandenburger Tor,bzw.stempeln die Reisepässe mit "alten"Stempeln....
      Das interessiert keine Sau!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jäger1 ()

    • Ja gut,ich denke Feuer und Bewegung ist ja jetzt generell kein Geheimnis sondern zählt schon zum gesunden Menschen verstand. Ich spiele auch Paintball aber eben die Sportliche Variante. Also X - Ball. Das mit den aufgeblasenen Deckungen (nur für die die damit gar nichts anfangen können) Uniformen und Anscheinswaffen sind generell Verboten. Zumindest wenn man es Wettkampfmäßig betreiben möchte.
      Aber ich bin oftmals erstaunt wie Taktisch sich manche Leute verhalten, die nie beim Bund waren und auch selbst sagen, das sie niemals zum Bund gehen würden. Da könnte sich mancher Offizier mal drei Scheiben von abschneiden. Aber es ist ja normal, je länger ich etwas mache und je notwendiger es wird, das ich mir Gedanken mache um mich und meine Umwelt. Umso besser werde ich darin.
      Dinge wie Deckungselement. Links umfassend, rechts umfassend, Zangenbewegungen, Paralleles vorgehen. Das zählt schon zum Standard. Aber eben mit Sinn und Verstand. Von Waffenhaltung, bis hin zum "Zieltraining" (ich meine ist etwas schwieriger wenn man nur über den Lauf schaut, deshalb wird sich mehr ins Ziel rein-geschossen).
      Was mir auf stößt ist dieses Pseudo "wir sind voll Cool, weil wir uns sau teure Ausrüstung gekauft haben" gehabe. Dabei haben die Milchbubis keine Ahnung wie man sich in Uniform zu benehmen hat. Und das sind dann auch die Typen die dann irgendwann mal zum Bund kommen, und einen Fragen welche Waffe man sich jetzt Aussuchen kann. Aber gleichzeitig darüber heulen das Sie ihr Bett machen müssen und nicht Mami das macht.

      Das sich aber auch noch ein Aktiver Soldat (Ok AGA "Ausbilder" kann immer noch ein OG sein, der eben Hilfsausbilder ist) da hinstellt offensichtlich in SELBSTGEKAUFTER Wüsten Montur und mal locker flockig nSAK Ausbildet, hat schon wieder eine neue Hausnummer. Ich denke hätten die das nicht so toll dazu geschrieben wäre das keiner Sau aufgefallen. Außer halt das die dämlich dabei aussehen.
      Ich meine ich sag meinen Buben auch nicht "wenn ihr auf eine Deckung zugeht, dann müsst ihr eure Waffen im Low oder High ready halten.... Weil wir das beim Bund auch so machen". Natürlich muss ich meinen Markierer wie auch Waffe in Zielrichtung halten und auch bereit sein. Das ist logischer Menschen verstand. Da brauche ich aber die Anmerkung "wie wir es beim Bund gelernt haben" nicht. Dann verliert das ganze auch ein bisschen seinen Militär Charakter.
      Aber wie schon einige vorher geschrieben haben, ist nSAK ja nicht das einzige und beste jetzt auf dem Markt. Ich persönlich habe nie nSAK gelernt. Auch wenn unser Schießen dem zum groß teil Ähnelt (Jetzt wirklich Bund) ist es nicht ganz das selbe, zumindest nicht nach ZDV hau mich blau.
      Es ist eigentlich nur der Logische schritt gewesen, den das Ausbildungskonzept gehen musste. Neue Lagen, neue Ausrüstung = neues Schießen.
      Und wie ich selbst schon Feststellen musste, bringt da irgendwie jeder Ausbilder so sein eigenes Sahnehäupchen oben drauf. Daher hatten wir auch schon oftmals "Gast" Soldaten bei uns, die alle irgendwie was anderes gemacht haben beim Schießen. Ist ja von außen dann immer Lustig zu betrachten, aber ob es immer gut ist, mag ich mal zu bezweifeln. Aber das ist nur meine Meinung.
      Wo ist eigentlich die Firma KSK? Ich höre immer KSK Hose.....KSK Bluse....... eine Anfrage in Calw ergab, das das KSK keine solchen Kleidungstücke herstellt. Was aber durchaus bekannt ist, sind Einsatzkampfhosen oder umgangssprachlich Kommando Hosen. Bezieht sich aber auf den Zweck nicht auf die Einheit. :D
    • Raven schrieb:

      Aber Verteidigungsschießen dürfen in Deutschland nur Behörden- und Berufswaffenträger (plus ein paar mit Waffenschein aus anderen Gründen). Daher halte ich das ganze für strafrechtlich und bei einem Soldaten, egal ob aktiv oder ehemalig, für disziplinarrechtlich (in mehreren Punkten) relevant. Außerdem kommt meine Ex-Fedjäger- und S2-Neugierde da durch.
      Diese Einschränkung gilt nur auf Schießstätten, sonst wäre auch kein Paintball oder Airsoft in Deutschland möglich.
    • Pyro schrieb:


      In Deutschland ist für Privatpersonen durch das Waffengesetz jegliche Form der Zielbeleuchtung oder -markierung verboten. Damit sind Licht- oder Lasermodule, Taschenlampen usw. gemeint:

      Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
      1.2.4
      für Schusswaffen bestimmte
      1.2.4.1
      Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

      Fast richtig, es sind nur Gegenstände verboten die zur Montage an der Waffe bestimmt sind.
      Du darfst gerne mit einem Laser oder einer Taschenlampe das Ziel beleuchten.
      Auch Nachtsichtgeräte sind zivil völlig ok, solange nicht an der Waffe angebracht.
    • DSS schrieb:

      Zitat


      Zur Uniform wird die Bekleidung durch Hoheitsabzeichen, Tätigkeitsabzeichen und Dienstgradabzeichen

      DSS schrieb:

      Das sahen die Richter bis jetzt anders ...., denen war es eben egal, ob Abzeichen dran sind oder nicht, dies wirkte sich nur strafverschärfend aus.
      Ist den der §132a überhaupt anwendbar?


      Hättest Du hier konkrete Fälle, also Aktenzeichen von Urteilssprüchen?

      Ich lebe am Land und in der nähe ist ein größerer Armyshop. Du glaubst nicht wie viele Bauern, ausländische Erntehelfer oder auch Bauarbeiter und Jäger hier in Flecktarn oder Univil herumlaufen. Der Shopbesitzer gibt hierzu jedoch die Info die Deutschlandflagge zu entfernen oder macht das sogar schnell selbst.

      Wie gesagt, ich bin kein Rechtsprofi, vieles ist auch Auslegungssache aber ich dachte bisher zu einer Uniform bzw. Amtsanmaßung gehört eine rechtmäßige Uniform mit Abzeichen und dann auch noch eine typische Handlung.


      DSS schrieb:

      Auch den §42a interpretierst du falsch.
      In der Kesgrube (da nicht öffentlich) können die mit einem Ninjaschwert rumlaufen und keiner kann etwas dagegen machen.

      DSS schrieb:

      Auch in der Öffentlichkeit, ist es möglich mit Klingenlänge grösser als 12cm rumzulaufen, man braucht nur ein Bedürfnis nachzuweisen.



      2 Gegenbeispiele... ich fahre selbst Motocross und kenne viele Endurofahrer. Diese Endurofahrer tummeln sich immer wieder in einer Kiesgrube mit Einverständnis des Eigentümers. Ein Jäger des angrenzenden Reviers sah das anders und informierte die Polizei... diejenigen die erwischt wurden bekamen Anzeigen + Geldstrafe.

      2. Beispiel betrifft mich selbst. Ich hatte vor 5 Jahren einen Schaden an meiner Maschine, habe das gerichtet und es stand eine Probefahrt an. Da ich keine Strecke vor der
      Tür habe frug ich meinen Onkel ob ich auf seiner abgeernteten Wiese neben unserem Haus (und nur dort) schnell eine Proberunde fahren darf. Er erlaubte es mir....
      Diese Proberunde auf dem Grundstück meines Onkels brachte mir einen Strafbefehl + Bußgeldbescheid verbunden mit 460 Euro Strafe!! Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Führerschein lautete die Anklage und mir wurde mehrfach versichert das diese Strafe wirklich ein "Geschenk" ist. Jederzeit hätte mein Autoführerschein weg sein können.


      Zum Bedürfnis... ich kann mir schwer vorstellen das hier ein entsprechendes Bedürfnis vorliegt. Weder Brauchtum noch ernst zu nehmende Film- und Fotoaufnahmen können hier als Grund angegeben werden.

      Aber ich lasse mich gern in allen Punkten belehren, ich lerne gern dazu wenn ich falsch liege.


      @ greyman:

      Stimmt, halte ich eine Taschenlampe per Hand an den Handschutz der Waffe ist das erlaubt. Besitze ich eine Lampe die ich an ein RAS montieren kann ist sogar der Besitz verboten. Auch Licht-Lasermodule usw. fallen da drunter.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pyro ()

    • Zu Uniform und Amtsanmaßung.

      An der OSH ging ich damals auch am Wochenende im FA Grundform mit Rucksack laufen (dumm, aber hey war meine Sturm und Drangzeit).

      Nachdem mir einmal der Inspektionsspieß (klingt komisch und mag die falsche Bezeichnung sein aber ist auch eine Weile her) mit Frauchen und Wauchen begegnete und einen mittleren Anfall bekam ließ sich auch der Rechtslehrer in der Woche zu einem Erguss herab.
      Demnach ist es grundsätzlich verboten Uniform zu tragen wenn nicht im Dienst, dazu zählt laut ihm bereits die beliebte olivgrüne Jacke mit Hoheitsabzeichen beim Angeln.

      ABER: Deutsches Recht ist nicht stumpfsinnig und lässt Spielraum für Interpretation.
      Theoretisch macht sich bereits der Angler mit Feldjacke alter Bauart und Hoheitsabzeichen strafbar, von Airsoftlern in voller Montur mal ganz zu schweigen.
      Wird eine volle Uniform (Bluse und Hose) getragen ist es auch vollkommen nebensächlich ob diese privat beschafft oder ohne Hoheitsabzeichen ist, so gelernt beim Dodentocht wo wir uns in jugendlichem Ungestüm quasi der Invasion Belgiens schuldig gemacht haben.

      JEDOCH wird praktisch kein Angler verhaftet und auch keine halbwegs gesittete Airsoftveranstaltung gestürmt.
      Auch unsere unwissende Invasion hat damals zu keinem Gegenstoß Belgiens oder diplomatischen Verwirrungen gesorgt. Recht ist keine stumpfsinnige Maschine.
    • Als aktiver Soldat oder Reservist mit UTE darf ich doch auch ausserhalb Dienst meine Uniform tragen sofern ich Tätigkeiten ausübe die einen gewissen Trainingseffekt bzw. Bezug zum Dienst haben? So wurde mir das mitgeteilt.

      Beispiel... gehe ich im FA in den Wald zum Holz hacken - verboten. Mach ich im FA als Vorbereitung für einen Wettkampf einen O-Marsch - erlaubt.


      Hier spielt dann auch eine andere Vorschrift die ich namentlich nicht kenne eine Rolle... quasi Kleiderabnutzung ausserdienstlich.