Weitergabe von Wissen an Unbefugte / OPSEC!

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    • bigw schrieb:



      Das Kiesgruben in der Regel abgeschlossene (Werksgelände) sind sollte bekannt sein ;)



      Also ich kenne ja doch einige Kiesgruben und auch Kieswerke - das nächstgelegene ist 500m weit weg. Am Hauptzufahrtsweg gibt es eine Schranke die ausserhalb der Öffnungszeit geschlossen ist. Aber ansonsten muss ich seitlich gerade mal ein paar Grashalme beschädigen um auf das Gelände zu kommen. Ich kenne auch Kiesgruben da sind die Nebenstrassen oder die hintere Zufahrt offen. Da kann ich mit einem LKW reinfahren ohne Problem. Das soll abgeschlossen sein???

      Ich habe also ein Problem ein Gelände als abgeschlossen bzw. befriedet anzusehen wenn kein Zaun, keine Kette, keine Absperrung, keine Schilder, keine Hecke wo ich mich durchkämpfen müsste vorhanden ist. Damals wurde mir gesagt das auch mein Hof vorm Haus öffentliche Verkehrsfläche ist wenn mein Hoftor nicht geschlossen ist da jederzeit jemand von der Strasse in meinen Hof gehen bzw. fahren könnte.


      Edit: DSS, in Beitrag 69 schreibst Du das Du das Gelände anhand der Fotos von mir als abgeschlossen und befriedet ansiehst. Kannst Du mir das bitte genauer erklären? Evtl. mit Hinweis auf welches Foto und wo da eine Einfriedung, Absperrung... sein soll. Danke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pyro ()

    • Ich sehe keinen geschlossenen Erdwall.

      Google sagt: Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist.

      Ein Erdwall mit Lücken stellt doch keine Sicherung gegen Betreten dritter dar??


      Noch ein Edit: Da das Kieswerk in der Nähe von München ist und dort google maps bis auf 5m auflöst, fast Street View möglich ist sehe ich weite Teile ohne Erdwall sondern eher Feld, Schotterweg, Kieswerk.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Pyro ()

    • Jäger1 schrieb:

      Bei der Sache mit der Enduro greift der Umweltschutz,bestimmt nicht "fahren ohne FS",auf Privatgelände darf ich auch einem 12jährigen das Fahren beibringen!


      Der Führerschein spielt auf einem abgeschlossenem Privatgrundstück keine Rolle, Enduro fahren im Gelände ist aber eine

      Sache des Naturschutz....da beim Fahren der Untergrund geschädigt und durch den Lärm Tiere verscheucht werden.

      Zu dem könnte Treibstoff oder Öl in das Erdreich gelangen! Aus diesen Gründen muss das Gelände für die Nutzung mit Enduros frei gegeben sein.
      Alles Liebe aus Aachen
      LG Walter

      Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten :!:
      Lieber ein Wolf Odins... als ein Lamm Gottes
    • Bezüglich der Motorraddiskussion... Naturschutz gilt nur in Naturschutzgebieten, in meinem angeführten Fall war das eine Kiesgrube. Dort wird der Untergrund durch Lader, Raupen und schwere Fahrzeuge anders bearbeitet (geschädigt) als durch so einen "kleinen" Stollenreifen. Deshalb ist es dem Besitzer auch egal wenn dort gefahren wird. Den genauen Grund der Strafzettel weis ich nicht, ich war nicht dabei.

      Mein eigenes Beispiel war die Wiese meines Onkels hinter unserem Grundstück. Ich kann von unserem Garten direkt auf die Wiese fahren, drehte ein paar Proberunden und fertig. Mir wurde dann konkret Fahren ohne FS (hatte ich damals noch nicht) und ohne Versicherung/ Anmeldung (Motocrossmaschine) vorgeworfen und zu 20 Tagessätzen a 20 Euro + 60 Euro Gebühren verdonnert.

      Die Wiese ist nördlich und östlich durch eine bewachsende Böschung mit ca. 1,5 - 2 HM von einer Strasse bzw. Feld getrennt, im Süden verläuft ein Bach und im Westen ist mein Grundstück und das meines Onkels. Eine Zufahrt führt von der Strasse auf die Wiese - somit ist das öffentlicher Verkehrsgrund, es gilt die StVo wurde mir erklärt.

      Deshalb sehe ich auch die Kiesgrube in der diese Schießtrainings, die Ausbildung und das AS-Spiel stattfindet als öffentlich an.
    • Pyro schrieb:

      Bezüglich der Motorraddiskussion... Naturschutz gilt nur in Naturschutzgebieten, in meinem angeführten Fall war das eine Kiesgrube. Dort wird der Untergrund durch Lader, Raupen und schwere Fahrzeuge anders bearbeitet (geschädigt) als durch so einen "kleinen" Stollenreifen. Deshalb ist es dem Besitzer auch egal wenn dort gefahren wird. Den genauen Grund der Strafzettel weis ich nicht, ich war nicht dabei.


      FALSCH auch wenn auf der Kiesgrube (Unvermeintliche, durch die Arbeit bedingte Schäden entstehen) ist die Genehmigung für die Nutzung des Geländes durch Endurofahrer genehmigungspflichtig... (und Naturschutzgesetze greifen sogar in deinem Privaten Garten, z.B. muss das Fällen von Bäumen mit einem Stammdurchmesser von über 100cm genehmigt werden, ansonsten ist das Fällen eine Ordnungswidrigkeit) auch das einleiten von Abwässern (selbst auf Privatgrundstücken) ist genehmigungspflichtig....usw. erkundige Dich mal bei der für Dich zuständigen Naturschutzbehörde...;)

      Pyro schrieb:

      Eine Zufahrt führt von der Strasse auf die Wiese - somit ist das öffentlicher Verkehrsgrund, es gilt die StVo wurde mir erklärt.


      so ist es, das Grundstück muss komplett gegen das Betreten von Unbefugten gesichert sein, ansonsten gilt die STVO....

      Pyro schrieb:

      Deshalb sehe ich auch die Kiesgrube in der diese Schießtrainings, die Ausbildung und das AS-Spiel stattfindet als öffentlich an.



      Kiesgruben sind in der Regel Komplet umzäunt und mit Toren gegen unbefugtes Betreten gesichert. ;)
      Alles Liebe aus Aachen
      LG Walter

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    • Sorry wenn ich jetzt so einfach ohne Anschluss hier reinrutsche, aber das Thema liegt mir jetzt schon Monate im Kopf:

      Es geht um folgendes: ebay.de/itm/Reaktionsschiesen-…taria&hash=item4d0b02deff

      Der Herr verkauft hier im großen Stil Taschen Karten und Ausbildungshilfen wo Sachen die eigentlich VS-NfD sind. Sei es Sachen wie Handstreich, Reaktions
      schiessen im Trupp oder anderes Material.
      Jedenfalls tut er das jetzt schon seit über 2 Jahren. Ich bin bisweilen noch nicht in der Truppe habe es aber sowohl einem OTL d. Res. zukommen lassen als auch
      einem aktiven Hauptmann. Das Problem dabei nun nach Aussage beider: Es ist kein Copyright drin, es darf also alles aus bestehenden "echten" Unterlagen
      kopiert und an sonstwen verkauft werden.
      Wisst ihr da vielleicht mehr? Das kann ja eigentich nicht so angehn im Sinne von OpSec...
    • Bigw, ich denke wir haben beide halb recht.

      Ich glaube wenn ich in einer aktiven Kiesgrube mit einem Motorrad fahre verstößt das nicht gegen ein Naturschutzgesetz, es verstößt jedoch gegen den Flächennutzungsplan und genau deswegen gabs Ärger. Ein Kieswerk ist laut Flächennutzungsplan kein Sportgelände. Es müsste bei der Gemeinde/Stadt ein Nutzungsänderungsantrag eingereicht werden und wenn der abgesegnet wird geht das klar.


      Ich weis nicht wo Ihr alle lebt aber hier in meiner Umgebung kenne ich keine einzige Kiesgrube die auch nur ein Zaunfeld hat. Die meisten haben auf der Hauptzufahrt eine Schranke und das wars. Das Kieswerk in dem die skizzierten Aktionen stattfinden ist auch nicht umzäunt.



      @PzVorlegeKeil: VS-NfD Material darf nicht kopiert werden und muss im speziellen Müll entsorgt werden. Taschenkarten wollte ich schon öfter als Kopie oder sogar eine Sammlung auf CD... leider hab ich bis heute nix als Originale bzw. Notizen.
    • Jetzt hab ich mir auch mal die Auktionen von dem Typen angesehen. Die Taschenkarten sind harmlos, da erkenne ich keine einzige originale BW-Taschenkarte.

      Was mich aber gerade sehr erstaunt - der Typ verkauft Blanko-Urkunden MIT Dienstsiegel !!!

      Beförderungsurkunde:
      ebay.de/itm/Fallschirmjager-Ko…taria&hash=item5aefb6e2b2

      Teilnahmeurkunde Einzelkämpfer, Leistungsabzeichen Gold und Schützenschnur:
      ebay.de/itm/Fallschirmjager-Ko…taria&hash=item4d0b293795

      Besitzzeugnis Tätigkeitsabzeichen + Sonderabzeichen Scharfschütze EKL1:
      ebay.de/itm/Fallschirmjaeger-K…nc&_trksid=p2047675.l2557


      Urkundenvordrucke sind ja OK, aber das Dienstsiegel und teils mit Unterschrift ????

      [Blockierte Grafik: http://i.ebayimg.com/t/Fallschirmjaeger-Konvolut-KSK-DSO-Fernspaeher-/00/s/MTIwMFgxNjAw/$(KGrHqR,!p4FBpqLnhZnBQqo3oQ9t!~~60_58.JPG]

      [Blockierte Grafik: http://i.ebayimg.com/t/Fallschirmjaeger-Konvolut-KSK-DSO-Fernspaeher-/00/s/MTIwMFgxNjAw/$(KGrHqF,!jME9IW8lhr6BPfesHu2G!~~60_58.JPG]

      [Blockierte Grafik: http://i.ebayimg.com/t/Fallschirmjaeger-Konvolut-KSK-DSO-Fernspaeher-/00/s/NzY4WDEwMjQ=/$(KGrHqZ,!lYE6CBp,m5-BOpwdQfrwg~~60_58.JPG]

      Für die Urkunden steigen die Beträge teils auf 16,50 Euro !!!

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    • Was ich so auf die schnelle im Netz gefunden habe.

      § 267
      Urkundenfälschung



      (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte by CouponDropDown">Urkunde
      herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder
      verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
      Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
      sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in
      der Regel vor, wenn der Täter



      1. gewerbsmäßig oder
      als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung
      von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

      2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

      3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

      4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


      (4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder
      schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
      wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die
      sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.





      Also meiner Meinung nach betreibt der Typ damit schon Urkundenfälschung! Auch wenn das Siegel nicht mal echt sein sollte.
      DAS würde ich mal an die Feldjäger weiterleiten!
      Dragon46 das ist ein Auftrag für dich :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von FschPzJg ()

    • Also die Dienstsiegel sind - sofern mich meine alten Augen unterstützen - von der Luftlande- und Lufttransportschule Altenstadt.

      Ich kann zu meinen originalen Urkunden keinen Unterschied feststellen. Die Blankovorlagen durch den Laserdrucker jagen damit Name, Datum, Einheit usw. noch draufstehen und ich würde das Dokument als echt ansehen.
    • Also der Hauptmann dem ich damals meine dort bestellten Unterlagen vorlegte leitete diese wie gesagt an seinen Vorgesetzten in Puncto Sicherheit weiter
      und meinte, dass der Name auf die Fernspähschule schliessen liese. ilrrps kurzum
      Hab ne PDF von dem Dokument, kann das an jemand wenn er es denn weiterleiten/prüfen könnte an den jenigen versenden.