bigw schrieb:
Das Kiesgruben in der Regel abgeschlossene (Werksgelände) sind sollte bekannt sein
Also ich kenne ja doch einige Kiesgruben und auch Kieswerke - das nächstgelegene ist 500m weit weg. Am Hauptzufahrtsweg gibt es eine Schranke die ausserhalb der Öffnungszeit geschlossen ist. Aber ansonsten muss ich seitlich gerade mal ein paar Grashalme beschädigen um auf das Gelände zu kommen. Ich kenne auch Kiesgruben da sind die Nebenstrassen oder die hintere Zufahrt offen. Da kann ich mit einem LKW reinfahren ohne Problem. Das soll abgeschlossen sein???
Ich habe also ein Problem ein Gelände als abgeschlossen bzw. befriedet anzusehen wenn kein Zaun, keine Kette, keine Absperrung, keine Schilder, keine Hecke wo ich mich durchkämpfen müsste vorhanden ist. Damals wurde mir gesagt das auch mein Hof vorm Haus öffentliche Verkehrsfläche ist wenn mein Hoftor nicht geschlossen ist da jederzeit jemand von der Strasse in meinen Hof gehen bzw. fahren könnte.
Edit: DSS, in Beitrag 69 schreibst Du das Du das Gelände anhand der Fotos von mir als abgeschlossen und befriedet ansiehst. Kannst Du mir das bitte genauer erklären? Evtl. mit Hinweis auf welches Foto und wo da eine Einfriedung, Absperrung... sein soll. Danke.
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