Beurkundung im Auslandseinsatz

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    • Beurkundung im Auslandseinsatz

      Moin zusammen,

      ich habe mal eine dienstliche Frage (ich bin Standesamtsaufsicht in unserem Landkreis), zu der ich hoffe, hier vielleicht die schnellste Antwort zu bekommen:

      Hält die Bundeswehr im Auslandseinsatz speziell ermächtigte Urkundsbeamte vor, die z.B. berechtigt sind, Sorgerechtserklärungen oder Vaterschaftsanerkennungen zu beurkunden?

      Hintergrund: Frau ist schwanger und nicht mit dem Vater des erwarteten Kindes verheiratet (soll ja vorkommen). Der Vater ist Soldat und befindet sich im Auslandseinsatz in Afghanistan. Er hat erst während des Einsatzes von der Schwangerschaft erfahren und wird auch vor der Geburt nicht wieder in Deutschland sein. Die Eltern würden gerne die Beurkundung frühestmöglich vornehmen lassen, da man insbesondere im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz ja nie weiß, was so alles passieren kann.

      Kann andernfalls ein Soldat im Auslandseinsatz Urlaub beanspruchen, um entsprechende Dinge im Konsulat in Kunduz oder der Botschaft in Kabul zu regeln? Gibt es evtl. sogar die Chance auf einen Sonderurlaub, um in DEU die Vaterschaft anzuerkennen?

      Viele Grüße,
      Firemedic
    • Wenn man wegen Anwaltsterminen im Rahmen einer Scheidung zurückgeflogen wird, dann sicher auch zur Geburt des Kindes. Das sollte auch der werdende Vater wissen und wollen ...
      --

      MkG.,
      Rekom

      "Pacifism is a shifty doctrine under which a man accepts the benefits of the social group without being willing to pay; and claims a halo for his dishonesty."
      -Robert A. Heinlein