Touren in Wäldern: Begegnungen mit Jägern, Förstern

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    • Das ist schön das ich hier schreiben kann was ich will und das sogar mit Gesetzestexten untermauere der Herr Pyro glaubt das nicht.
      Ist ja nicht so das ich das alles gelernt habe.
      Jetzt kommen wir wieder zu dem Punkt was ich dir Privat schon geschrieben habe. Auf andere neidisch sein weil die mehr dürfen als man selber und dann ganz laut nach "Gleichbehandlung" schrein!! Nein kommt gar nicht in Frage und finde es sogar sehr egoistisch von dir! Außerdem ist es doch im WaffG und im BJG geregelt! Mach doch selber den Jagdschein dann kennst du dich wenigstens aus was der Jäger darf und was nicht.
      Was deine Feuerwerke angehn ist das ein sehr schlechter vergleich mMn denn da hast du schnell mehrere Kilo Sprengstoff beinander und das finde ich schon bedenklicher als eine Patrone.
      Was den Jäger im KFZ angeht ist es so das das Wild in dieser Gegend sehr wohl schon dieses KFZ kennt und es als nicht gefährlich oder sogar mit etwas gutem wie Fütterung im Winter verknüpfen. Aber Fremde zu Fuß.... da nimmt jedes Wild sich in acht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von FschPzJg ()

    • @FschPzJg
      Richtig.
      Noch zum Kfz : das Wild weiß, das von einem fahrenden Kfz keine gefahr ausgeht, da man nicht aus dem Kfz heraus jagen darf.

      @BigW
      Hausrecht ist da sehr dünn,da man sich seinen Begehungsschein eine Etage höher holt und so eine Einschränkung müsste dort schon stehen.
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      [Blockierte Grafik: http://i146.photobucket.com/albums/r261/beachloveriow_photos/patch-1-1.jpg]
    • Ein Feuerwerk ist keine Sprengung und bei einem Feuerwerk muss ich egal ob ich ein einzelnes Figurenlicht mit 3 Gramm Satzgewicht oder eine 200 er Kugelbombe mit 2000 Gramm Satzgewicht zünde davor und danach die selben Dinge machen. Einzig der Sicherheitsabstand ändert sich. Jäger und Sportschützen sind beides Personen die Waffen führen... da muss ja sogar ein Airsoftspieler mehr Regeln einhalten...

      Was spricht denn dagegen wenn ich mich über etwas wundere, dann 5 Stunden mit einem mir wohl gesonnen Jäger im Wald unterwegs ist und mir von diesem das ganze persönlich erklären lasse? Das soll nicht automatisch bedeuten das ich hier nix glaube... und zum lesen von kompletten Gesetzestexten fehlt mir die Zeit hinten und vorn. Deshalb kam auch noch keine Antwort auf die Pn.


      ... dann geht ja von einem fahrenden Motorrad auch keine Gefahr aus... :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pyro ()

    • Jäger und Sportschützen sind beides Personen die Waffen führen... da muss ja sogar ein Airsoftspieler mehr Regeln einhalten...


      Zu den Jägern wurde hier ja schon einiges geschrieben. Sportschützen und Airsoftspieler, um es mal kurz zu machen, dürfen ihre Waffen zwischen erlaubnisfreien Orten (Wohnung zum Schießstand oder zum Büchsenmacher etc.), in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Hier wird der Transport als Sonderfall des Führens bezeichnet. Mit dem eigentlichen Führen einer Schusswaffe hat das aber nichts zu tun.
      Force B - DSB - BdMP - VdRBw - BDS

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    • DSS schrieb:

      @GebSan

      Ich kenne WaffG, AWaffg, BJagdG ect.

      Mir ging es darum

      auch griffbereit im Kfz, selbst zur fahrt ins nahe gelegene revier

      Ist den Jägern, hier vom Forstamt (Gemeinde-Jagdaufsicht) verboten


      Auf welcher Rechtsgrundlage können die das führen verbieten?


      So Korrektur...die Begebenheit inkl. des Verfahrens ist ja schon einiges her. War heute bei meiner Wanderung mal im Forstamt. Mittlerweile sind auch hier die Reviere "normal" verpachtet... genau wie auch die Forstwirtschaft.

      Es gibt nur noch ganz wenige Stellen, die komplett durch das Forstamt betreut werden (wegen Waldschule usw..), alles Andere ist entweder Bundesforst (wegen militärischem Gelände, mit starker Belastung)

      wie unseren ehemaligen Belgischen Camps... oder ganz normal verpachtet.

      Wie es im Nationalpark genau aussieht (wobei ja auch an vielen Stellen immer noch Sperrgebiet wegen Munition und anderen Kampfmitteln) konnte man mir nicht genau sagen....
      Alles Liebe aus Aachen
      LG Walter

      Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten :!:
      Lieber ein Wolf Odins... als ein Lamm Gottes
    • Jäger und Sportschützen sind beides Personen die Waffen führen... da muss ja sogar ein Airsoftspieler mehr Regeln einhalten...
      Natürlich darf ein Jäger seine Waffe führen, wie soll sonst die Jagdausübung funktionieren?
      Und eigentlich muss ein Jäger nur eine Regel (im Umgang mit der Waffe) einhalten: Schade niemandem! Und darauf ist sein Handeln bei der Schußabgabe ausgerichtet. Und wenn man mal die Zahl der Jäger in Deutschland (plus die ausländischen Gäste) und den Umfang der Jagdausübung nimmt dann sind Unfälle mit jagdlichen Schußwaffen sehr selten.
      Jeder Jäger versucht das Risiko bei der Schußabgabe gänzlich auszuschließen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn sich aber andere Waldnutzer nicht an gewisse Grundregeln halten dann wird die Jagdausübung erschwert bzw. unmöglich. Denn wenn ich permanent und überall mit nächtlichen Wanderern, Mountainbikern und Geocachern zu rechnen habe dann kann ich ruhigen Gewissens keinen Schuß mehr abgeben. Und es ist etwas anderes die Waffe in "freier Wildbahn" abzufeuern und nicht auf dem sicheren Schießstand.
      Mir ist das bisher zwei Mal passiert: Beim ersten Mal kam ein junger Mann im weißen Feinrippunterhemd und (zum Glück) telefonierend zwischen zwei Maisfeldern auf meinen Sitz zu. Nachts um 2(!) Uhr. Ich habe ihn dann mal mit der Surefire angeleuchtet. Nachdem er wieder Luft bekam habe ich ihn dann mal gefragt was er denn um die Uhrzeit an dieser Stelle machen würden.
      Antwort: Er würde gerne in die Felder gehen um in Ruhe zu telefonieren. Ich habe ihm dann mal geraten das besser bleiben zu lassen, in dem Bereich hatten wir mehrere Rotten mit Frischlingen.
      Beim zweiten Mal kam mir morgens um kurz nach sechs eine Joggerin auf einem mehr als schmalen Pfad mitten im Wald am Ansitz vorbei. Genau an der Stelle hatte ich 2 Wochen vorher noch einen Bock erlegt.
      Natürlich hätte ich beide nicht sehenden Auges ins Visier genommen, sichere Zielansprache ist ein Grundpfeiler der sicheren Jagdausübung, aber wenn ich geschossen hätte, Kugelfang, etc, beachtet hätte, was wäre wenn doch noch Geschoßsplitter geflogen wären? An einem Weg, von mir aus auch tagsüber etc, da rechne ich mit Personen, aber nicht mitten im Wald oder eben mitten in der Nacht.
      Und eben das ist die Problematik. Und, weil es auch mal angerissen wurde, zum Thema Warnschilder bei Treib- bzw. Bewegungsjagden: Ich fürchte fast in unserem Land macht sich schleichend ein Gendefekt breit, nämlich der der es unmöglich macht Verbots- und /oder Warnschilder zu lesen! (Als Feuerwehrmann solltest du das auch kennen)
      Da habe ich auch schon den einen oder anderen angehenden Märtyrer der Jagdgegner gesehen.

      @Pyro: Ich bin schon länger Geocacher als Jäger, daher kenne ich die Fraktion Jäger die du angesprochen hast. Ein freundliches "Denken Sie bitte dran, Sie haben nur das Jagdausübungsrecht gepachtet und nicht den Wald." wirkt am aller Besten.

      Aber, und ich gehe mal davon aus das sich der Unmut des angesprochenen Jägers daran entzündet hat, es gibt nichts Frustrierenderes als wenn man nach tagelangem Ansitz endlich das Stück vor hat, alles passt und man will es erlegen und dann kommt eben der Wanderer oder der Mountainbiker und verscheucht es. Das ist ungefähr so als wenn du kurz davor bist deine absolute Traumfrau nach wochenlangem Anbaggern zu "beglücken" und sie dann quasi auf den letzten Zentimetern sagt: "Och nö, lass mal. Ich hab´jetzt keinen Bock..." :D :D
      Jeder der hier anwesenden Jäger wird mir das bestätigen können.
      - Testberichte und Ausrüstungsreviews -
      - Militaerische-Ausruestung.de -
    • @Pyro: Ich bin schon länger Geocacher als Jäger, daher kenne ich die
      Fraktion Jäger die du angesprochen hast. Ein freundliches "Denken Sie
      bitte dran, Sie haben nur das Jagdausübungsrecht gepachtet und nicht den
      Wald." wirkt am aller Besten.
      Deshalb trotzdem gelten auch für die Geocacher die Betretungsregeln des jew. Landeswaldgesetzes, sowie das Jagdrecht (Aufsuchen, Stören und Nachtstellen von Wild).