Hallo zusammen.
Kennt sich jemand mit der Rechtsgrundlage zum Führen eines, nicht dienstlich gelieferten, Kampfmessers aus?
Erlaubt,, illegal, oder doch gar ohne Rechtsgrundlage?
Meines Wissens nach ist man nur zum Führen von Schusswaffen im Dienst befugt, von Messern (auch dem BW Stumpf mit über 9cm Klinge) wird kaum etwas erwähnt.
Kennt sich jemand mit der Rechtsgrundlage zum Führen eines, nicht dienstlich gelieferten, Kampfmessers aus?
Erlaubt,, illegal, oder doch gar ohne Rechtsgrundlage?
Meines Wissens nach ist man nur zum Führen von Schusswaffen im Dienst befugt, von Messern (auch dem BW Stumpf mit über 9cm Klinge) wird kaum etwas erwähnt.