Die Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt am 10. November in Kraft

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    • Die Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt am 10. November in Kraft

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      Die Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt am 10. November in Kraft

      Rechtsicherheit für Halbautomaten gegeben - Mit der
      heutigen Veröffentlichung der Novelle des Bundesjagdgesetzes im
      Bundesgesetzblatt tritt diese morgen, zum 10. November 2016, in Kraft.






      Berlin/München, 09. November 2016 – Pünktlich zur
      Drückjagdsaison wird den Jägerinnen und Jägern bundesweit
      Rechtsicherheit für halbautomatische Waffen gegeben.

      So lautet der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Bundesjagdgesetzes:
      „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind,
      sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“
      .


      Präsident des Bayerischen Jagdverbandes, Prof. Dr. Jürgen Vocke, MdL
      a.D., dankt neben der Bayerischen Staatsregierung führenden
      Bundespolitikern wie dem Bundeslandwirtschaftsminster Christian Schmidt,
      MdB, dem innenpolitischen Sprecher der CSU/CDU - Fraktion im Deutschen
      Bundestag, Stephan Mayer, MdB, sowie dem Stellvertretenden Vorsitzenden
      der CDU/CSU - Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, MdB, und Florian Post,
      MdB, für ihr Engagement und die Unterstützung bei der Erlangung von
      Rechtssicherheit.


      Hintergrundinformation
      Eine derartige Änderung des Gesetz
      es war notwendig geworden, nachdem ein Urteil des
      Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016, völlig überraschend die
      bisherige Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Langwaffen
      bei der Jagd in Frage gestellt hatte. Das Bayerische Staatsministerium
      für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in diesem Zusammenhang
      bereits im Sommer 2016 eine Sonderregelung zur Verwendung
      halbautomatischer Waffen auf der Jagd erlassen.
      Mit der Änderung des
      Bundesjagdgesetzes und der Veröffentlichung des Gesetzes im
      Bundesgesetzblatt ist nun ab dem 10. November 2016 endgültig bundesweit
      Rechtssicherheit bei der Verwendung der halbautomatischen Jagdwaffen
      gegeben.

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