http://www.jagd-bayern.de/bjv-nachrichten-einzelanzeige.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=835&cHash=75f1f8676c6182e512869eb6ed5f636d
Die Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt am 10. November in Kraft
Rechtsicherheit für Halbautomaten gegeben - Mit der
heutigen Veröffentlichung der Novelle des Bundesjagdgesetzes im
Bundesgesetzblatt tritt diese morgen, zum 10. November 2016, in Kraft.
Berlin/München, 09. November 2016 – Pünktlich zur
Drückjagdsaison wird den Jägerinnen und Jägern bundesweit
Rechtsicherheit für halbautomatische Waffen gegeben.
So lautet der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Bundesjagdgesetzes:
„Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind,
sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“.
Präsident des Bayerischen Jagdverbandes, Prof. Dr. Jürgen Vocke, MdL
a.D., dankt neben der Bayerischen Staatsregierung führenden
Bundespolitikern wie dem Bundeslandwirtschaftsminster Christian Schmidt,
MdB, dem innenpolitischen Sprecher der CSU/CDU - Fraktion im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer, MdB, sowie dem Stellvertretenden Vorsitzenden
der CDU/CSU - Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, MdB, und Florian Post,
MdB, für ihr Engagement und die Unterstützung bei der Erlangung von
Rechtssicherheit.
Hintergrundinformation
Eine derartige Änderung des Gesetz
es war notwendig geworden, nachdem ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016, völlig überraschend die
bisherige Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Langwaffen
bei der Jagd in Frage gestellt hatte. Das Bayerische Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in diesem Zusammenhang
bereits im Sommer 2016 eine Sonderregelung zur Verwendung
halbautomatischer Waffen auf der Jagd erlassen.
Mit der Änderung des
Bundesjagdgesetzes und der Veröffentlichung des Gesetzes im
Bundesgesetzblatt ist nun ab dem 10. November 2016 endgültig bundesweit
Rechtssicherheit bei der Verwendung der halbautomatischen Jagdwaffen
gegeben.
Die Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt am 10. November in Kraft
Rechtsicherheit für Halbautomaten gegeben - Mit der
heutigen Veröffentlichung der Novelle des Bundesjagdgesetzes im
Bundesgesetzblatt tritt diese morgen, zum 10. November 2016, in Kraft.
Berlin/München, 09. November 2016 – Pünktlich zur
Drückjagdsaison wird den Jägerinnen und Jägern bundesweit
Rechtsicherheit für halbautomatische Waffen gegeben.
So lautet der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Bundesjagdgesetzes:
„Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind,
sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“.
Präsident des Bayerischen Jagdverbandes, Prof. Dr. Jürgen Vocke, MdL
a.D., dankt neben der Bayerischen Staatsregierung führenden
Bundespolitikern wie dem Bundeslandwirtschaftsminster Christian Schmidt,
MdB, dem innenpolitischen Sprecher der CSU/CDU - Fraktion im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer, MdB, sowie dem Stellvertretenden Vorsitzenden
der CDU/CSU - Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, MdB, und Florian Post,
MdB, für ihr Engagement und die Unterstützung bei der Erlangung von
Rechtssicherheit.
Hintergrundinformation
Eine derartige Änderung des Gesetz
es war notwendig geworden, nachdem ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016, völlig überraschend die
bisherige Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Langwaffen
bei der Jagd in Frage gestellt hatte. Das Bayerische Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in diesem Zusammenhang
bereits im Sommer 2016 eine Sonderregelung zur Verwendung
halbautomatischer Waffen auf der Jagd erlassen.
Mit der Änderung des
Bundesjagdgesetzes und der Veröffentlichung des Gesetzes im
Bundesgesetzblatt ist nun ab dem 10. November 2016 endgültig bundesweit
Rechtssicherheit bei der Verwendung der halbautomatischen Jagdwaffen
gegeben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von FschPzJg ()