Aktuelle Diskussion zum Waffenrecht!

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Aktuelle Diskussion zum Waffenrecht!

      Wie ihr hoffentlich wisst, gibt es seit dem 01.04.2008 ein neues Waffengesetz mit zahlreichen neuen sinnbefreiten und Steuergelder fressenden Regulierungen von denen jeder betroffen ist, der ein modernes Klappmesser in der Hosentasche trägt, angelt, airsoftet, jagt oder Sportschütze ist.

      Dagegen setzen wir uns mit einer Unterschriftenaktion zur Wehr und wenden uns an den Deutschen Bundestag.

      12 Punkte an den Bundestag
      kuhn24.net//Waffenrecht/12Punkte_endversion.pdf

      Unterschriftenliste
      kuhn24.net/Waffenrecht/Unterschriftenliste.pdf

      Die Aktion nicht zu unterstützen, weil man von ein paar Punkten nicht betroffen ist oder man gern andere Punkte etwas anders formuliert hätte, ist der falsche Ansatz. Wir wollen hier eine erneute Überprüfung des Waffengesetzes anstossen und nicht schleichend einem Totalverbot entgegensteuern.

      Wir sind 4 Millionen legale registrierte Waffenbesitzer in Deutschland. Dazu kommen Airsofter, Co2 Schützen, Angler, Outdoorenthusiasten etc.

      Macht mit! Danke!
      Semper Fidelis
    • weiterhin hier noch eine Interessante Sache bzgl Online Petiion zum Waffenrecht!!!!

      Wie vor einigen Wochen angekündigt, wurde eine sog. öffentliche Petition eingereicht, mit dem Ziel die Waffengesetzgebung in Deutschland zu vereinfachen und nicht deliktrelevante und für die Belange der inneren Sicherheit entbehrlicher Restriktionen aus dem Waffengesetz zu streichen.
      Diese Petition hätte von jedem durch das sog. "Mitzeichnen" online unterstützt werden können.
      Dazu wird es aber nicht kommen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine Veröffentlichung abgelehnt. Somit bleibt diese Petition nur als normale Eingabe stehen.

      Was sind die Gründe bzw. Ursachen hierfür?

      Nach Aussage des Petitionsausschusses bestehe zu allererst einmal kein Anspruch auf Veröffentlichung einer Petition.

      Zum anderen läge bereits eine "sachgleiche" nicht-öffentliche Petition vor. Was bedeutet das? Offenbar gibt es eine ganz einfache Möglichkeit die Veröffentlichung einer "öffentlichen Petition" zu verhindern: Man braucht nur eine "sachgleiche" nicht-öffentliche Petition zuvor einzureichen, somit wird die später folgende Petition mit dieser zusammengelegt und nicht zum Mitzeichen veröffentlicht. Eine Mitzeichnung ist dann nur über die "sachgleiche" Petition möglich, auch wenn deren Wortlaut mit der gewünschten nichts zu tun hat.

      Kurz formuliert: Man reiche eine nicht-öffentliche Petition mit einer schlechten Argumentation ein und verhindert so die Veröffentlichung sowie die Online-Mitzeichnung einer öffentlichen Petition vollständig.

      Den Wortlaut der zuvor eingereichten nicht-öffentlichen Petition kennt keiner, ebensowenig von wem diese eingereicht wurde.

      Nicht verheimlicht werden sollte an dieser Stelle, dass die Vorsitzende des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag Frau Naumann heißt und der Partei DIE LINKE angehört.
      Das Recht des Bürgers Schusswaffen zu besitzen und Schusswaffen zu führen, darf niemals eingeschränkt werden.

      Mustela sibirica
    • Text der Petition:

      Text der Petition

      Der deutsche Bundestag möge die Aufhebung nicht deliktrelevanter und für die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entbehrlicher Restriktionen des Waffenrechts beschließen, und das waffenrechtliche Bedürfnis zu Zwecken der Selbstverteidigung innerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume im Waffengesetz verankern.


      Begründung

      Das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland zählt faktisch zu den restriktivsten innerhalb Europas. Es übertrifft in seiner Strenge die in der europäischen Waffenrechtsrichtlinie festgelegten Standards um ein Vielfaches. Mittlerweile ist ein Zustand eingetreten, in dem neue Verschärfungen kontinuierlich erfolgen, ohne dass hierfür objektiv nachvollziehbare Gründe wie z.B. belastbare Statistiken des Bundeskriminalamts herangezogen werden können. Ebenso unterbleibt im Bereich des Waffenrechts seit vielen Jahren eine dezidierte Analyse in Bezug auf die Wirkung der vorhandenen Restriktionen bzw. die Entbehrlichkeit einzelner Verbote.

      Der bedürfnislose Erwerb von Langwaffen in D bis 1972 schloss den Erwerb zu Selbstverteidigungszwecken von Haus und Hof natürlich mit ein. In der Praxis dürfte viel Altbesitz darauf zurückgehen. Ein Erwerb zu Selbstverteidigungszwecken ist durchaus EU-konform. Selbst die rechtlichen Regelungen zum Führen der Waffen in der Öffentlichkeit überlässt sowohl die EU-Waffenrichtlinie von 1991 als auch die neue EU-Waffenrichtlinie den Mitgliedsstaaten, einige Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Lettland haben bereits sehr liberale Regelungen eingeführt.

      Die lebensweltliche Praxis hat gezeigt, dass ein inflationär anwachsender Bestand von Restriktionen nicht geeignet ist, die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung weiter zu fördern. Es ist im Gegenteil ein Zustand eingetreten, der Straftäter gegenüber ihren Opfern besser stellt: Erstens sind die betreffenden Verbrechen bereits strafbewehrt; es ist somit abstrus, bereits Verbotenes mit weiteren Verboten zu belegen. Zweitens trifft die bereits überbordende Flut von Restriktionen mit gesetzestreuen Bürgern lediglich die Masse derjenigen, welche weder geneigt, noch entschlossen sind, Verbrechen zu begehen. Die Entwicklung des Waffenrechts ist an einem Punkt angelangt, an dem die bestehenden Restriktionen sowie weitere Verschärfungen ungeeignet sind, die innere Sicherheit und Ordnung auszubauen oder gesellschaftliche Versäumnisse zu kompensieren.

      Im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung, in welcher die volljährigen Bürger den Souverän bilden, ist aufgrund der geschilderten Umstände die Rückführung waffenrechtlicher Bestimmungen auf ein bürgernahes und demokratiewürdiges Niveau unumgänglich.

      In der bisherigen Entwicklung des Waffenrechts wurden Aspekte des Selbstschutzes der Bürger weitläufig ausgeblendet. Diese sind aber gerade vor dem Hintergrund der auch infrastrukturellen Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland intensiviert zu berücksichtigen. Den gesetzestreuen und unbescholtenen Bürgern darf der Zugang zu effektiven Mitteln des Selbstschutzes innerhalb des häuslichen Bereichs, sowie im strikten gesetzlichen Rahmen legaler Notwehr bzw. Nothilfe, wie ihn die beispielsweise die Bürger Kanadas, Österreichs, Tschechiens, Luxemburgs, der Schweiz usw. bereits besitzen, nicht weiter verwehrt werden.

      Mustela sibirica
    • Der Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V. (VdW) in Düsseldorf hat eine Protestaktion gestartet, um die Unverletzlichkeit der Wohnung zu wahren.

      vdw-duesseldorf.de/unverletzlichkeitderwohnung.php


      Über ein automatisiertes System werden E-Briefe an Herrn Schäuble geschickt. Man muss nur Name und Wohnort angeben.

      Eine gute Sache. Bitte nehmt daran teil. Bisher hat der massive Protest von uns Waffenbesitzern schon einiges bewegt bzw. verhindert.


      Der VDW existiert mittlerweile seit 40 Jahren. Der Vorsitzende Dr. Hans Scholzen.
      Der VDW ist eine aktive Interessenvertretung für alle, die sich ernsthaft mit Waffen befassen: Sammler, Historiker, Techniker, Jäger und Sportschützen. Ich bin Mitglied.
      Semper Fidelis

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von icy ()