Hier können Fragen zum o.g. Thema gepostet werden, wie z.B. was darf ich und was darf ich nicht!
Im Sturme fest
- Senior Master Medic -
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(3) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einer Ausbildung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Unterweisungen oder Ausbildungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt.
§ 7 Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung
(1) Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die durch den Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) oder den Malteser-Hilfsdienst (MHD) in der Ersten Hilfe ausgebildet sind. Abweichend von Satz 1 kann der Unternehmer auch Personen als Ersthelfer einsetzen, die ihre Ausbildung in der Ersten Hilfe bei einer berufsgenossenschaftlich für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe anerkannten Stelle nach § 8 erhalten haben.
§ 8 Anerkannte Stellen
(1) Die Berufsgenossenschaft kann einen Unternehmer als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe anerkennen, der die Versicherten seines Unternehmens in eigener Verantwortung aus- und fortbildet.
(2) Die Anerkennung im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 erfolgt auf schriftlichen Antrag durch die Berufsgenossenschaft nach der Anlage zu dieser Unfallverhütungsvorschrift. Die Anerkennung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs und befristet erteilt.
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