Reservist werden ohne Soldat zu sein

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    • Als Wehrübender wirst Du als aktiver Soldat angesehen und es gilt die Vorgehensweise wie wenn aktive Soldaten an DVags von Reservisten teilnehmen.

      Wenn Du während einer Wehrübung an einer DVag teilnehmen willst musst Du Dich zur DVag anmelden, bekommst eine Einladung und musst obendrein das ganze vom Spieß/Chef der Einheit absegnen lassen. Du bekommst dann z.B. für den Samstag einen Extradienstplan, wirst von Deiner Einheit hingeschickt und wenn Dich Dein Spieß/Chef mag gibt es einen Tag FvD weil Du ja einem besonderen Dienstgeschäft in Deiner Freizeit nachgehst.

      Hast Du die ganze Woche volles Programm und ist man in Deiner Einheit der Meinung Du brauchst den Samstag + Sonntag zur Erholung bekommst Du keine Einwilligung, damit eigendlich ein Teilnahmeverbot und wenns dick kommt im Falle einer Verletzung keinen Versicherungsschutz.

      Für die Verpflegung auf der DVag müsstest Du eigendlich auch zahlen bzw. das ganze dem ReFü melden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pyro ()

    • Guten Morgen,

      Hintergrund:
      Die Teilnahme an einer DVag während einer WÜ kommt einer Dienstreise gleich.
      Eine Dienstreise muss haushalterisch hinterlegt sein, da sie komplett abrechenbar ist ( Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung, sonstige Mehraufwendungen).
      Eine Dienstreise ist daher genehmigungspflichtig.
      Mit genehmigten einer Dienstreise ist daher die Teilnahme an einem angeordneten Tagesdienst befohlen.
      Die Anordnung der Dienstreise ist somit gem. Dienstzeitausgleicherlass anrechenbar!
      Shep