Anscheinsparagraph Kurzwaffe GSG - 5 PK

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    • Anscheinsparagraph Kurzwaffe GSG - 5 PK

      Mahlzeit Forum !

      Beim gestrigen Schützenstammtisch kam die Frage auf, ob o.g. Produkt theoretisch eine für Sportschützen rechtlich einwandfreie erwerbbare Kurzwaffe/Pistole ist.

      Anbei Bild und Daten

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      Modell: GSG-5 PK
      Kaliber: .22 lr HV
      Gesamtlänge: 388 mm
      Gesamthöhe: 207 mm
      Gesamtbreite: 53 mm
      Gewicht: 2.300 g
      Lauflänge: 119 mm
      Dralllänge: 406 mm
      Anzahl Züge: 6
      Abzugsgewicht: 2.500 g / 25 N
      Magazinkapazität 22 / 15 / 10 / 2
      System: Semi-Automatik

      Da aufgrund mangelnder Kenntnisse des aktuellen Waffenrechts keine Antwort gefunden wurde, dachte ich, ich frag mal kurz hier nach.

      Ist das Ding, trotz Pistolencharakter, eine Anscheinswaffe nach KWKG, ergo wenn überhaupt, nur für Jäger erwerbbar ?

      Über Sinn oder Unsinn sich sowas zu kaufen will ich gar nicht philosophieren.
      Wenn Leute mit schäbigen, zerfransten Klamotten, starrem Blick, Verletzungen und unmenschlichen Lauten anfangen auf dich zuzuschwanken dann ist entweder grade Zombieapokalypse;......................
      ............................................................................................................. oder Wacken !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fjellfräs ()

    • Nein, ist für Sportschützen nicht erwerbar, da es keine Disziplin dafür gibt (Waffengewicht liegt über dem erlaubten Gewicht).

      Man findet gewiss einen Händler, der einem die Knifte verkauft, allerdings wird es dann ein Problem geben, da die Waffe nicht zur Disziplin passt, für welche man die KW beantragt hat.

      Evtl. merkt es der SB nicht, spätestens beim beantragen eines erneuten Bedürfnis (geht nur nach Vorlage einer WBK-Kopie, beim Verband) fällt es auf.

      Edit:
      Max. Waffengewicht (Kurzwaffe) 2.041 Gramm (4,5 Pfund).

      Edit2:
      Natürlich darf man den §6 AWaffG nicht ausser acht lassen.
      (
      1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
      1.Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
      2.halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
      a)die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
      b)das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
      c)die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
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    • Nein, ist für Sportschützen nicht erwerbar, da es keine Disziplin dafür gibt (Waffengewicht liegt über dem erlaubten Gewicht).


      Hm, in die Richtung hatte ich grad eher weniger gedacht. Vor allem seh ich jetzt aktuelle grad beim DSB/BSSB keine explizite Vorschrift fürs Waffengewicht, oder überseh ich da was ?! ?(

      LINK BSSB 1

      LINK BSSB 2
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    • Habe noch ein Edit eingefügt, natürlich handelt es sich um die MP 5k Klone um Anscheinswaffen, mit dem waffengewicht würde nur zum tragen kommen, wenn es keine wäre.

      In deiner Aufstellung ist kein Waffengewicht drin, guck mal ins Sporthandbuch, dort ist es zu finden.

      Habe nochmal im Sporthandbuch nachgeguckt:
      Disziplin Frei Pistole wäre es möglich, da es die einzige Disziplin ohne waffengewicht wäre, allerdings greift ja §6AWaffG.
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    • Habe nochmal im Sporthandbuch nachgeguckt:
      Disziplin Frei Pistole wäre es möglich, da es die einzige Disziplin ohne waffengewicht wäre, allerdings greift ja §6AWaffG.


      Wollt ich auch gerade schreiben. Allerdings greift ja §6 nur bei Langwaffen die:

      2.halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
      a)die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
      b)das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
      c)die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;


      sind, denn

      1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
      1.Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;


      ist der Absatz für Kurzwaffen und da erfüllt die Waffe ja die Voraussetzungen.

      Heikel wäre nur die Frage, ob die Waffe von Anfang an als Pistole durchgeht.

      So war zumindest gestern meine Argumentation
      Wenn Leute mit schäbigen, zerfransten Klamotten, starrem Blick, Verletzungen und unmenschlichen Lauten anfangen auf dich zuzuschwanken dann ist entweder grade Zombieapokalypse;......................
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    • Denkfehler.
      §6 spricht von Schußwaffen (hier sind LW und KW gemeint)
      nur im Absatz 1 von KW mit Lauflängen unter ...
      und
      im Absatz 2c von LW mit Munition unter 40mm Hülsenlänge

      Da die MP5 den Anschein einer Vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen würde, müsste die Lauflänge über 42cm sein, dann würde sie vermutlich eine Gesamtlänge über 60cm (somit LW sein) dann würde die 2c Hülsenlänge greifen.
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    • Das heißt, man könnte nur auf die Dussligkeit eines SB hoffen.....was für weitere Eintragungen evtl. heikel wäre.
      Wenn Leute mit schäbigen, zerfransten Klamotten, starrem Blick, Verletzungen und unmenschlichen Lauten anfangen auf dich zuzuschwanken dann ist entweder grade Zombieapokalypse;......................
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    • Diese Waffe istIMHO als Kurzwaffe - ebenso wie Varianten der MP5K im Kaliber 9mmLuger (z.B. BWT, SAR...) - je nach Sportordnung des beim Bundesverwaltungsamt eingetragenen Schützenverbandes zum sportlichen Schiessen zugelassen und zu diesem Zweck durch Berechtigte im Sinne des WaffG erwerbbar. Das trifft aber NICHT auf die Langwaffenversionen der MP5 zu, da hier Lauflänge und ggf. Hülsenlänge (fraglich, da nicht klar ob auf Rand UND Zentralfeuer- oder nur auf Zentralfeuerpatronen anzuwenden) etc. problematisch werden.


      Im Übrigen gilt: es gibt keinen §37 KwKG mehr, der Anscheinsparagraph dort wurde gestrichen.