Ab wann darf man sich als "Medic" kennzeichnen

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    • Ab wann darf man sich als "Medic" kennzeichnen

      Hallo zusammen,

      ich hoffe ich bin hier richtig?

      Ab wann darf man sich als Medic bei der Bundeswehr kennzeichnen bzw. nennen?
      Ich habe folgenden Hintergrund: Ich bin als Reservist sehr aktiv und ständig irgendwo unterwegs. Jedesmal wenn ich irgendwo aufschlage werden auch Leute gesucht mit einer medizinischen Ausbildung. In 95% der Fälle bin ich der höchstqualifizierte. Ich bin Rettungssanitäter mit der ITLS-Basic Zusatzqualifikation und fahre regelmäßig im Rettungsdienst. Gerne würde ich mich auch als Sanitäter kennzeichnen weiss aber nicht ab wann man sich bei der BW kennzeichnen darf. Habe schon RAs gesehen die sich eine IR-Abzeichen mit der Aufschrift "MED" irgendwo hingemacht haben.

      Kennt sich hier jemand damit aus? Vielen Dank für eure Antworten.



      Grüße

      Carsten
      Honeste vivere, neminem laedere, suum cuique tribuere.
      Ehrlich leben, niemandem schaden, jedem das Seine zukommen lassen.

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      Meine Qualifikation:
      - Rettungssanitäter
      - ITLS Basic
      - Zugführer im KatSchutz
    • Als "Sanitäter" bezeichnet man das Sanitätspersonal der Bundeswehr.Diese stehen wie das Seelsorgepersonal uter dem Schutz der Genfer Abkommen von 12.08.1949. Um als Sanitätspersonal kenntlich zu sein, hast du zum einen die Ausweiskarte für das Sanitäts- und Seelsorgepersonal der Bundeswehr mit Lichtbild, Name,DG,PK und Tätigkeit (z.B. SanUffz...)sowie Dienstsiegel und Unterschrift Einheitsführer. Zum anderen hast du eine Wendearmbinde mit rotem Kreuz (Balkenlänge 10cm) auf weißem Tuch, sowie die nur auf Befehl zu tragende olive Seite mit rotem Kreuz in einem weißen Kreis.
      Es gibt für Soldaten die vorrübergehend im Sanitätsdienst als "Hilfskrakenträger" oder "Hilfskrakenpfleger" eigesetzt werden eie weiße Armbide, 6cm breit mit einen verkleinertem roten Kreuz (4cm).

      Gemäß den Genfer Abkommen gibt es ur das rote Kreuz, der rote Halbmod, der rote Löwe sowie den roten Kristall, die als Schutzzeichen gemäß der Abkommen gültig sind.
      Der IR-Patch mit "MED" hat keinerlei rechtlichen Schutz, ist aber natürlich hilfreich.

      Bitte fangt jetzt nicht an zu diskutieren, ob sich irgedwelche Volksgruppen oder politische Gruppen überhaupt an die Schutzzeichen halten...diese Diskussion ist ausgelutscht und ändert sowieso nichts.

      Die Bezeichnung "Medic" ist ebenfalls kein rechtlich geschützter Begriff und wird im offiziellen Sprachgebrauch der Bw nicht verwendet. Als Reservist mit deinen Qualifikatione kannst du natürlich in die Verwendung "Einsatzsanitäter" (ehemals RettSan) switchen, gehörst damit aber dannn dem ZSanDstBw an, außer du bist bei den Luflandern.

      Vor allem, denk immer daran, die Kennzeichnung als Sanitäter birgt nicht nur gewisse Sicherheiten, sonder bringt auch harte Pflichte mit sich. So ist Saitätspersonal jegliche Beteiligug an einem Angriff o-ä. (z.B. Spähtrupp, Gegenstoß...)verboten, du schießt nur zur Selbstverteidigung oder zur Verteidigung anvertrauter Vwu und vor allem mußt du dich dein Leben lang mit irgendwelchen Volldeppen abgeben, die meinen Sani's sind schwul,können sowieso nix und außerdem braucht man die gar nicht (Diese Aussagen werden gerne von Grün-, Rot- und Schwarzkäppchen getätigt :rolleyes: aber ich sag nur ANTRA 10:D :thumbsup: )