Feldberg-San Rucksack SEK

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    • ohne Worte!
      Man darf halt nicht eine berufliche Ausstattung (die mir ja für einen bestimmten Auftrag zur Verfügung steht) mit einer privaten (für den evtl. auftretenden Notfall) vergleichen.

      Serval schrieb:

      eine geeignete Person reicht da auch vollkommen aus. Wenn wir schon beim Thema sind, die Ausbildungen SanH, RDH, RS komplett abschaffen und mehr in die RA Ausbildung investieren und dem dann aber auch mehr Kompetenzen zusprechen.
      Und eine geeignete Person hat aus meiner Sicht mindestens die Ausbildung RS, schließlich muss derjenige nicht nur fahren sondern auch bei anderen Tätigkeiten unterstützen.

      wenn ihr der Meinung seit daß der RS unterqualifiziert ist dann sollte man das auch untersagen bestimmte Sachen anzuwenden. Dann gibts kein Kompetenzgerangel und auch keine möglichen Strafverfahren, wenn es diese überhaupt gibt.
      Dafür müsste es ihm ja erstmal erlaubt sein. Wir bewegen uns hier immernoch in der Grauzone Notkompetenz. Besonders im privaten Bereich, wo es keinen LNA gibt der maßnahmen an die ihm unterstellten Retter deligiert.
      Hier muss jeder für sich selbst entscheiden ob er sich immer hinter dem "Wo-kein-Kläger-da-kein-Richter"-Schild verstecken will. Das ist nämlich manchmal nicht dicker als nen Blatt Papier.

      Serval schrieb:

      Drehen wir den Spieß mal um, hat es Konsequenzen wenn "Rettungsfachpersonal" zu wenige Maßnahmen anwendet oder nicht mehr macht wie ein Ersthelfer?
      Ja, gemäß §323c StGB muss jeder die ihm zumutbare Hilfe leisten. So reicht bei einem Laien der einfache Notruf meist schon aus. Einem "gelernten" ist allerdings mehr zuzumuten. Allerdings auch nur im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Mittel.

      Serval schrieb:

      Was sind denn explizit die Aufgaben eines RS grundsätzlich?
      berufenet.arbeitsagentur.de/be…id=resultShort&status=T01
      "The fate of the wounded rests in the hands of the ones who apply the first dressing."
    • bigbear schrieb:


      @Quincy: ne Ampullentasche hab ich, es geht mehr darum die Medis den Tag/Nacht über zu schützen. Infusionen im Flexbeutel tragen die Jungs zwischen T-Shirt und Feldbluse (natürlich nur, wenn keine IDZ-Aussttg an ist, auch mit der SpliSchu ist das eher unbequem)
      Da hab ich auch nnoch keine andere bzw. bessere Lösung.... Die Infusionen haben zwar dann fast optimale Temperatur, doch richtig "Gut" ist diese Transport- / Lagerungslösung nicht.

      Für Härtefälle habe ich mir mal so was wie "Taschenwärmer" angesehen, die eine halbwegs gleichbleibende Temperatur von ca. 30 Grad abgeben... über knapp 20 Stunden hinweg. Die waren in Plattenform und nicht unbedingt leicht - also nix für die Manteltasche...
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      MKG
      Quincy
    • Serval schrieb:

      also nichtmehr als eine nette Weiterbildung.

      Im Bereich der Medikamente heißt es immer "was man beherrscht", wann beherrscht man ein Medikament? Ist sehr dehnbar.
      Nein - es ist überhaupt nicht dehnbar!

      Man muss bei der Anwendung von Medikamenten alle möglichen Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen beherrschen.

      Dies bedeutet: Gebe ich Präparat X kann mein Patient auf vielerlei Art darauf reagieren weil er:
      - dagegen allergisch ist ( und dies selbst nicht wusste )
      - vorher <Medikamente genommen hat, die sich mit dem neuen Wirkstoff nicht "vertragen" und somit unvorhergesehene Reaktionen hervorrufen oder vorhersehbare Reaktionen verstärken / abschwächen.

      und und und

      So - und wenn es soweit kommt, muss der Anwendende dazu in der Lage sein, die physische Situation des Betroffenen zu stabilisieren.

      Deswegen zucke ich auch schon bei der privaten Vorhaltung von Aspirin zur Weitergabe an Andere im Bereich des "Sanitätsdienstes". Hier erfolgt ein Heileingriff - eine Medikamentenabgabe durch einen "Profi". Kommt es zu einer allergischen Reaktion (ja - auch das gibts bei Aspirin bzw. ASS), dann hat der Sani die Hosen unten, weil er die Folgereaktion nicht im Griff hat.

      Dann schreibt einer der User, dass er TAVEGIL (5ml) dabei hat. In "ml" werden ja wohl meist iv - Lösungen angegeben. Also will er den <kram spritzen.

      1.) Körperverletzung wegen der Nadel im Körper (wenn Pat. wach und hat nicht zugestimmt)
      2.) schwere / gefährliche Körperverletzung (sollten noch Folgeschäden zurückbleiben).

      Klar, kann der Patient zustimmen - KV ist ein Antragsdelikt (kann aber zu einem Offizialdelikt mutieren), doch die Qualität an dem Vorgang ist, ob der Anwendende überhaupt die Kompetenz hatte, dem Betroffenen die weitreichenden, möglichen Folgen seiner Maßnahme zu erklären, sodass dieser überhaupt aufgeklärt wurde und aufgrund dieser Aufklärung Zustimmen konnte.

      Kurz: "Ich muss ihnen mal ne Infusion legen und was gegen die allergische Reaktion spritzen" reicht eben nicht.

      Ich schreibe dies extra mal etwas ausführlich, da ich denke, dass sich Kamerad SERVAL nicht im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr bewegt und nicht über umfassende Kenntnisse im Strafrecht verfügt, sonst würde er die Fragen, die er stellt, nicht in dieser Form stellen.

      Von der vehemenden Beratungssresistenz mal ganz zu schweigen. Aber da hat fatsy ja schon ne Menge Infos geliefert.

      Auch würde er als PVB die Arbeit der RettAss in Bayern besser kennen und wertschätzen.

      Mit WAS er denn nun sein Brot verdient... die Info ist er ja noch schuldig. Ist aber wahrscheinlich so geheim, dass, wenn er es uns sagen würde, er uns alle töten müsste...

      Edit: Rächtschreipunk
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      MKG
      Quincy

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    • Auch würde er als PVB die Arbeit der RettAss in Bayern besser kennen und wertschätzen.



      Mit WAS er denn nun sein Brot verdient... die Info ist er ja noch
      schuldig. Ist aber wahrscheinlich so geheim, dass, wenn er es uns sagen
      würde, er uns alle töten müsste...
      nette Mutmaßungen ;)
      Eine Antwort hierzu erhälst Du trotzdem nicht.

      Trotzdem Danke für die detailierten Ausführungen!

      Im Sturme fest
      - Senior Master Medic -
    • Zitat: ...eine geeignete Person reicht da auch vollkommen aus. Wenn wir schon
      beim Thema sind, die Ausbildungen SanH, RDH, RS komplett abschaffen und
      mehr in die RA Ausbildung investieren und dem dann aber auch mehr
      Kompetenzen zusprechen....

      Im Prinzip keine schlechte Idee, das Problem ist aber:

      1.) obwohl die Ausbildung zum RA in einem Bundesgesetz geregelt ist, ist sie von Bundesland zu Bundesland und von Ausbildungseinrichtung zu AusbEinr verschieden
      2.)RA ist ein Lehrberuf keinLehrgang, wie der RettSan
      3.) es gibt Personen, die nicht fähig sind diesen Beruf zu erlernen (z.b. falsche Schulabschluß), wollen aber trotzdem helfen, insofern ist eine "Hilfsarbeiterausbildung" (finde ich persönlich eine Beleidigung für jeden motivierten RettSan) die einzige Möglichkeit.


      desweiteren gibt es auch ein finanzielles Problem, wenn plötzlich alle RA sind (im Endeffekt Meisterebene des Berufes), könnten öffentliche Träger diese nicht mehr angemessen :D bezahlen

      @fasty: §323c StGb regelt die unterlassene Hilfeleistung für jeden Menschen, für Fachpersonal wie RettSan,RA,Feuerwehr usw greift der §13 StGb ("garantenstellung "), das ist etwas anderes und vor allem nicht mit einem Notruf abgebacken...bei einer Untersuchung wegen V.a.Verstoß gegen §13 wird der gesamte Ausbildungsbackground durchleuchtet und die Weiterbildungsmaßnahmen etc...

      Was Arzneimittelausgabe und dergleichen betrifft,wird ja ebenfalls durch ein Bundesgesetz geregelt und des weiteren entscheidet jeder TrArzt oder ZivArzt ob er seinen Unterstelltem Bereich solch ein Vetrauen schenkt, das sie Medi ausgeben dürfen oder nicht.

      @Dingo: Ja, ich weiß is nicht ganz Anfangsthema, aber das gegenseitige Dissen ist ja nun vorbei
    • Sorry Dingo, aber einmal muss ich noch nachlegen ;) (Vielleicht kann man die Themen ja einfach mal trennen ?)

      @bigbear: Das mit der Garantenstellung gilt allerdings nur, wenn ich im "Dienst". Garant ist man eben nicht nur wegen einer Ausbildung, sondern aufgrund eines besonderen Auftrags. Dazu empfehle ich: th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php (besonders das Fallbeispiel am Ende)
      "The fate of the wounded rests in the hands of the ones who apply the first dressing."
    • 3.) es gibt Personen, die nicht fähig sind diesen Beruf zu erlernen
      (z.b. falsche Schulabschluß), wollen aber trotzdem helfen, insofern ist
      eine "Hilfsarbeiterausbildung" (finde ich persönlich eine Beleidigung
      für jeden motivierten RettSan) die einzige Möglichkeit.
      inwiefern?

      Die Rettungsdiensträger beschweren sich immer häufiger daß von der Arbeitsagentur Leute erscheinen die in diese Ausbildungsschiene gedrückt werden da für diesen Beruf keinerlei Voraussetzungen benötigt werden. Daher gibts massig auch immer Praktikanten die nichts interessiert und einfach keinen Bock haben.
      Die erste Frage auf dem RTW war "Schickt Dich das Arbeitsamt?"
      Dort arbeiten hauptberuflich auch RS, die Bezahlung vom RS zum RA ist wirklich unwesentlich daher ist der Anreiz auch nicht besonders hoch die Ausbildung zu beginnen.
      Ich persönlich finde die RS Ausbildung eher ein nettes Gimmick als Grundlage für evtl. Weiterbildungen z.B. auch im taktischen Bereich oder um Beschäftigungen im nebenberuflichen geringfügig beschäftigten Bereich (Notaufnahme oder first Responder) auszuüben. Kommt auch darauf an wie hoch der persönliche Interessengrad ist und in welche Richtung man sich weiterbilden möchte.

      @Dingo
      wenn möglich bitte in den Ausbildungsbereich verschieben

      Im Sturme fest
      - Senior Master Medic -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Serval ()

    • @ Fennek

      Den Gag habe ich jetzt nicht verstanden... :?:

      Mir ist klar - da waren wir schon mal. Deswegen halte ich mich auch derzeit bedeckt, da die Diskussion hier nichts bringt. Egal, wie fasty und / oder ich argumentieren würden... es kommt nicht an.

      (Kann auch ein "Sender - Empfänger - Problem sein).
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      MKG
      Quincy
    • Quincy schrieb:


      Den Gag habe ich jetzt nicht verstanden... :?:


      Wieso? Z.T. wurde es doch hier zu einer allgemeinen Diskussion, was darf RettSan (nicht) / RettAss. Das bei Bedarf im abgetrennten Teil weiterdiskutieren. Hier soll es - wenn es denn weitergehen soll - nur noch um die speziellen Inhalte in dem eingangs beschriebenen Rucksack gehen.

      In meinen Augen dürfte (zumindest hier) aber alles gesagt sein, das ist richtig.


      "'Gut gemeint' ist das Gegenteil von Gut"
    • leute, macht mal ne fortbildung , trinkt mal nen tee und schlaft mal ne nacht....

      dann wird euch klar das der kollege ne top ausstattung hat, die er anwenden kann und darf!!!(vorrausgesetzt die fakten stimmen)

      ein großer teil der schreiber hier, zeugt von prolemik statt aktueller einsatzpraxis.

      semiprofessionell!!



      :cursing:
    • nette diskussion die hier entstanden ist ! so wie ich die sache sehe, geht es euch ra´s im prinzip ähnlich wie uns krankenpflegern, problem bei der ganzen sache ist meiner meinung nach ganz einfach die tatsache das wir in deutschland für unsere berufsstände keine lobby haben. seit der reform des krankenpflegegesetzes von 2004 plant man uns mehr kompetenzen zu übertragen (beinhaltet auch das verordnen und die gabe vom bestimmten medikamentengruppen). hintergrund sind zum einen der ärztemangel, sowie der sich zunehmend anbahnende pflegemangel in deutschland, wobei meiner meinung nach ganz einfach die kostenexplosion im gesundheitswesen der hauptgrund schlechthin ist. doch woran scheitert bisher die umsetzung ? an unseren ärztlichen kollegen, der deutsche ärzterat ist bisher der aufforderung seine vorschläge hierzu einzureichen nicht nachgekommen. deligieren ja ! aber kompetenzen abgeben: nein ! mit der entsprechenden lobby bzw. einer eigenen ärztekammer mit rechtlichen befugnissen und kompetenzen möglich...eine pflegekammer wird es auch in absehbarer zeit nicht geben ! sicher schielt ihr genauso wie wir in andere länder wie england oder die usa wo emt´s und nurses ganz anders behandeln dürfen...und vor allem ein ganz anderes ansehen in der gesellschaft genießen ! hier ist es einfach nicht gewollt, daß das "niedere Volk" den akademikern zur konkurenz wird !

      ihr seit sicher wie ich der meinung, das es durchaus erfahrene lra´s und fachkrankenpfleger intensiv gibt, die fit genug sind ihre handlungskompetenzen um ein vielfaches erweitern zu können...wenn die rechtliche basis geschaffen wäre ! naja, legen wir unsere hoffnung in die regierung, die sich hier massiv unter druck sieht, da unser jetziges gesundheitssystem in dieser form nicht finanzierbar bleibt...



      zurück zum thema: also der rucksack ist schon geil (für einen notarzt), aber mal ehrlich, wenn überhaupt, wann kommst du jemals in die situation diesen so zu nutzen, vor allem wenn ich lesen muss, daß dir bei einem patienten mit herz-kreislaufstillstand nichts besseres einfällt als eine magensonde zu legen um den magen zu entlasten ? und du hast in der zeit die arme arzthelferin die herzdruckmassage machen lassen ? ich hoffe du weisst das nach 2 min die druckleistung des ersthelfers bereits um bis zu 60% nachlässt ? ohne worte ?( diesbezüglich kann ich mich nur meinen vorrednern anschließen.



      abschließend fällt mir dazu nur folgender sehr weiser witz ein:



      "ein junger und ein alter hengst stehen auf einer bergkuppe und schauen auf die grasende herde stuten hinab...

      der junge hengst ganz aufgeregt zum alten: komm wir rennen runter und vernaschen eine !

      daraufhin der alte hengst zum jungen: NEIN!, wir laufen ganz langsam runter und vernaschen ALLE !"