Handlungskompetenzen RettSan / RettAss

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    • Handlungskompetenzen RettSan / RettAss

      meine Fresse, die Halbgötter RettAss....und wenn ich dann auch immer diesen "Ausbildungsstand" höre, da erspare ich mir wirklich weitere Kommentare!
      oder jetzt doch nicht...

      Kenne da genug RettAss die sich immer aufblasen wie die
      Gockel, die Ärzte verdrehen da auch nur die Augen. Rettungssanitäter können ja
      eh nix und dürfen nix……….bla bla, ich kanns echt nicht mehr hören.

      Was mich bei einer Diskussion immer ankotzt ist daß man den
      Leuten immer irgendwelche Empfehlungen aufschwatzen will und wenn sie nicht der
      gleichen Meinung sind, sie dezent auf ihren Ausbildungsstand hinweist und ihr
      Können in Frage stellt.

      Wenn jemand z. B. aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen
      in der Großstadt ein Schlangenbiß-Set mitführt dann soll er es Gott verdammt
      machen. Wenn er mit seiner Ausrüstung so klar kommt ist das ok.

      Ich schleppe auch seit Jahrzehnten eine Kanone und Munition
      mit mir täglich rum und brauche sie so gut wie nie. Daher lasse ich sie jetzt
      weg?

      Wovor haben denn die meisten Ersthelfer Angst? Vor Typen die
      egal welcher Qualifikation, nach dem Einsatz erstmal richtig abblähen und die
      Leute anpfurzen! Denn genau dieser Ersthelfer wird beim nächsten Mal ganz
      sicher wegschauen und nichts machen.

      Im Sturme fest
      - Senior Master Medic -

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Serval () aus folgendem Grund: Aus diesem Thread <http://military-medic-outdoor.de/community/index.php?page=Thread&threadID=8081&pageNo=1> abgekoppelt.

    • @Serval:

      Ich bezieh ja seinen Ausbildungsstand nicht auf das Beherrschen der einzelnen Maßnahmen. Das meiste kann man einem geübten RettSan sicher zutrauen. Allerdings sieht das der ein oder andere Richter mit Sicherheit anders, wenn dann dochmal etwas schiefgeht.

      Und ich will Ihm ja keine Epfehlung für irgendetwas aufschwatzen, schließlich hat er uns ja um eine Meinung zu seine Packplan gebeten und die hat er bekommen. Ich persönlich kenn halt keinen RettAss geschweige denn Notarzt der soviel in seinem Privat-KfZ mitschleppt.

      Btw.: schleppst Du die Kanonen privat mit Dir herum oder beruflich, weil dann hingt der vergleich ein wenig.

      MfG
      fasty
      "The fate of the wounded rests in the hands of the ones who apply the first dressing."
    • Zitat: "...weil wir uns hier nicht beleidigen...."

      @serval: einfach mal stumpf überlesen, oder? "aufblasen wie Gockel" Respekt, niveauvoller hättest du es nicht ausdrücken können,muß man halt mal so raushauen, oder?

      Um es mal überspitzt zu sagen, wenn ich mit den großen Hunden spielen will, muß ich eben einer werden. Das heißt, will ich die Maßnahmen und Fertigkeiten eines RettAss ausüben, muß ich eben einer werden.
      Es gibt genug Schwachköpfe, egal in welcher Schiene...ob Arzt oder Assi oder Ersthelfer.

      Können wir jetzt bitte zum Thema zurück und die Ausstattung diskutieren? Ohne auf den Ausbildungsständen zurückzugreifen? Und kann mir mal einer nen Lösungsansatz für meine Fragen geben?(und kommt mir nicht mit Alufolie :P )
    • Können wir jetzt bitte zum Thema zurück und die Ausstattung diskutieren? Ohne auf den Ausbildungsständen zurückzugreifen?
      Gerne sogar!

      @fasty
      aus beruflichen Gründen!

      Wenn ich RA werden will dann mache ich die Ausbildung, ich sehe hier nur nicht viel Sinn dem gegenüber was ich danach "darf" im Verhältnis zur aufgewendeten Zeit für die Ausbildung. Die Bezahlung ist nichtmal erwähnenswert.
      Da ja man hier öfter mal den Staatsanwalt mit einbezieht, gibt es denn einschlägige Urteile zum Thema? Bitte mal um Angaben zu Quellen.

      Zum eigentlichen Thema,
      ich finde seine Ausstattung durchdacht, jedoch für eine Bergtour zu schwer, unabhängig ob medicraver EH, SanH, RS, RA oder Arzt ist. Wenn er mit dem Material umgehen kann (davon gehe ich mal aus).

      Im Sturme fest
      - Senior Master Medic -
    • Moin Bigbear,

      ich hab da auch kein Patentrezept für die Lagerung von Medis bei dieser (oder anderer) Witterung im KFZ - außer, das Fahrzeug hat eine Standheizung und / oder eine Kühlbox.

      Supra - Stechampullen sind ja schnell "beleidigt"... Infusionen wechseln ab und zu den Aggregatzustand.

      Für "Unterwegs" habe ich einen Wärmebeutel mit "Akku" dabei, mit dem ich eine (noch einsetzbare) Infusion auf kuschlige Temperaturen bringe, bevors beim infundieren zu vorhersehbaren aber ungewollten Reaktionen kommt.

      Ansonsten gilt bei mir: Medis nie über Nacht im FZ lassen und sie großen Temperaturschwankungen aussetzen... aber da sag ich dir ja sicherlich nichts Neues.

      Ich muss aber auch sagen, dass sich mein Vorrat an Medikamenten in der Regel auf "0" reduziert, weil ich keinen Sinn für eine grundlose Vorhaltung sehe. Habe ich einen konkreten Auftrag, wird entsprechend aufgerüstet... dann hab ich auch kein Lagerungsproblem.

      Mein Lösungsansatz wäre: Separate Medikamententasche, in welcher die empfindlichen Dinge gelagert und bei Bedarf mitgenommen werden.
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      MKG
      Quincy
    • Moin!

      Serval schrieb:

      Wenn ich RA werden will dann mache ich die Ausbildung, ich sehe hier nur nicht viel Sinn dem gegenüber was ich danach "darf" im Verhältnis zur aufgewendeten Zeit für die Ausbildung. Die Bezahlung ist nichtmal erwähnenswert.
      Ist es nicht logisch, dass man im Rahmen einer 2-jährigen Ausbildung mehr Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt und diese auf tieferem und besserem Hintergrundwissen beruhen, als man es in einem 520-Stunden Lehrgang erwerben kann?

      Wenn dem nicht so wäre, müsste doch keiner die RettAss - Ausbildung machen... wäre doch blödsinning, weil die RS ja genauso gut sind.

      Schon mal darüber nachgedacht?

      Serval schrieb:

      Die Bezahlung ist nichtmal erwähnenswert.
      Bezahlung? Stimmt... ein RettAss verdient zu wenig! Was machst du denn so und was verdienst du? Ich mein, wenn für dich das RA-Gehalt "nicht erwähnenswert" ist, musste ja ganz doll verdienen.

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      Übrigens zum Thema "Kanone" (find ich immer wieder lustig): Wenn du die Überladung des Rucksacks mit dem Tragen einer Waffe vergleichst, dann doch bitte korrekt.

      Ich trage dienstlich eine Handfeuerwaffe. Wenn es der Einsatz erfordert, hab ich noch eine Flinte und noch ein paar andere nette Dinge, um mich zu verteidigen. Das bedeutet allerdings nicht, dass ich das ganze Arsenal den ganzen Tag mit mir rumschleppen muss.

      So sehe ich es auch mit dem SanMat.: Alles in Maßen und zu seiner Zeit.

      PS: MIr fehlt für Bergeinsätze immer noch die Bergwacht-Streckschiene :)
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      MKG
      Quincy
    • Übrigens zum Thema "Kanone" (find ich immer wieder lustig)
      ist doch schön wenn man D ich damit erheitern kann ;)


      und das unterscheidet uns, ich schleppe sie den ganzen Tag mit mir rum! Wurde auch nur sinngemäß erwähnt daß man Sachen die man so gut wie nie braucht trotzdem dabei hat.
      Und ja ich verdiene mehr wie ein hauptberuflicher RA, das ist ja auch nicht schwer bei dem Stundenlohn den ein RA (in Bayern) bekommt. Daher nicht erwähnenswert beu hauptberuflicher Tätigkeit.

      Ich habe auch nie behauptet das ein RS besser ausgebildet ist, das er ein Hilfsrabeiter ist war Deine Aussage. Von der 2-jährigen Ausbildung sitzt man ein Jahr auf dem Auto und zwar neben dem RS bei gleicher Tätigkeit. Und das ein Jahr in Vollzeit? Ich frage mich wieso muss der Fahrer eines RTW´s RS sein? Er fährt ja nur! Den Rest macht der RA.

      Im Sturme fest
      - Senior Master Medic -
    • Serval schrieb:

      und das unterscheidet uns, ich schleppe sie den ganzen Tag mit mir rum! Wurde auch nur sinngemäß erwähnt daß man Sachen die man so gut wie nie braucht trotzdem dabei hat.
      Und ja ich verdiene mehr wie ein hauptberuflicher RA, das ist ja auch nicht schwer bei dem Stundenlohn den ein RA (in Bayern) bekommt. Daher nicht erwähnenswert beu hauptberuflicher Tätigkeit.
      Beruflich schlepp ich auch nen ganzen RTW nach DIN EN mit mir rum, auch wenn ich Ihn nicht bei jedem Patienten brauch. Manch einer "schleppt" sogar täglich nen Leo A2 mit sich rum. Aber beruflich und privat sind hier zwei völlig verschiedene paar Schuhe und sollte sicherlich nicht mit einander verglichen werden.

      Serval schrieb:

      Ich frage mich wieso muss der Fahrer eines RTW´s RS sein? Er fährt ja nur! Den Rest macht der RA.
      Ich hoffe das war ironisch gemeint ...
      "The fate of the wounded rests in the hands of the ones who apply the first dressing."
    • Zitat: "...ich sehe hier nur nicht viel Sinn dem gegenüber was ich danach "darf" im Verhältnis zur aufgewendeten Zeit für die Ausbildung...." das mag sein, aber so ist das eben in unserem Staat...ich schraub auch gerne an meinem Auto rum, aber deswegen bring ichs immer noch net durch den TÜV.

      Es gibt Bundesländer, in denen muß der Fahrer noch nicht mal RS sein, es reicht wenn er "eine geeignete Person " ist. In HH z.B fahren die RTW (Feuerwehr) nur mit RA bzw. Fahrer ist RA-Prakti, in SH wiederum RA und RS, das ist halt Ländersache.

      @Quincy: ne Ampullentasche hab ich, es geht mehr darum die Medis den Tag/Nacht über zu schützen. Infusionen im Flexbeutel tragen die Jungs zwischen T-Shirt und Feldbluse (natürlich nur, wenn keine IDZ-Aussttg an ist, auch mit der SpliSchu ist das eher unbequem)
    • Beruflich schlepp ich auch nen ganzen RTW nach DIN EN mit mir rum, auch
      wenn ich Ihn nicht bei jedem Patienten brauch. Manch einer "schleppt"
      sogar täglich nen Leo A2 mit sich rum. Aber beruflich und privat sind
      hier zwei völlig verschiedene paar Schuhe und sollte sicherlich nicht
      mit einander verglichen werden.
      ohne Worte!


      Es gibt Bundesländer, in denen muß der Fahrer noch nicht mal RS sein,
      es reicht wenn er "eine geeignete Person " ist. In HH z.B fahren die
      RTW (Feuerwehr) nur mit RA bzw. Fahrer ist RA-Prakti, in SH wiederum RA
      und RS, das ist halt Ländersache.

      eine geeignete Person reicht da auch vollkommen aus. Wenn wir schon beim Thema sind, die Ausbildungen SanH, RDH, RS komplett abschaffen und mehr in die RA Ausbildung investieren und dem dann aber auch mehr Kompetenzen zusprechen.

      ich schraub auch gerne an meinem Auto rum, aber deswegen bring ichs immer noch net durch den TÜV.
      dann musst Du an den Sachen schrauben die auch den TÜV interessieren! Dann klappts auch ohne 3jährige Lehre.

      zurück zum Thema,

      wenn ihr der Meinung seit daß der RS unterqualifiziert ist dann sollte man das auch untersagen bestimmte Sachen anzuwenden. Dann gibts kein Kompetenzgerangel und auch keine möglichen Strafverfahren, wenn es diese überhaupt gibt.
      Weiterhin wäre das Problem von selsbtbeschaffter Ausrüstung und deren Anwendung gelöst.
      Drehen wir den Spieß mal um, hat es Konsequenzen wenn "Rettungsfachpersonal" zu wenige Maßnahmen anwendet oder nicht mehr macht wie ein Ersthelfer?

      Was sind denn explizit die Aufgaben eines RS grundsätzlich?

      Im Sturme fest
      - Senior Master Medic -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Serval ()

    • ohne Worte!
      Man darf halt nicht eine berufliche Ausstattung (die mir ja für einen bestimmten Auftrag zur Verfügung steht) mit einer privaten (für den evtl. auftretenden Notfall) vergleichen.

      Serval schrieb:

      eine geeignete Person reicht da auch vollkommen aus. Wenn wir schon beim Thema sind, die Ausbildungen SanH, RDH, RS komplett abschaffen und mehr in die RA Ausbildung investieren und dem dann aber auch mehr Kompetenzen zusprechen.
      Und eine geeignete Person hat aus meiner Sicht mindestens die Ausbildung RS, schließlich muss derjenige nicht nur fahren sondern auch bei anderen Tätigkeiten unterstützen.

      wenn ihr der Meinung seit daß der RS unterqualifiziert ist dann sollte man das auch untersagen bestimmte Sachen anzuwenden. Dann gibts kein Kompetenzgerangel und auch keine möglichen Strafverfahren, wenn es diese überhaupt gibt.
      Dafür müsste es ihm ja erstmal erlaubt sein. Wir bewegen uns hier immernoch in der Grauzone Notkompetenz. Besonders im privaten Bereich, wo es keinen LNA gibt der maßnahmen an die ihm unterstellten Retter deligiert.
      Hier muss jeder für sich selbst entscheiden ob er sich immer hinter dem "Wo-kein-Kläger-da-kein-Richter"-Schild verstecken will. Das ist nämlich manchmal nicht dicker als nen Blatt Papier.

      Serval schrieb:

      Drehen wir den Spieß mal um, hat es Konsequenzen wenn "Rettungsfachpersonal" zu wenige Maßnahmen anwendet oder nicht mehr macht wie ein Ersthelfer?
      Ja, gemäß §323c StGB muss jeder die ihm zumutbare Hilfe leisten. So reicht bei einem Laien der einfache Notruf meist schon aus. Einem "gelernten" ist allerdings mehr zuzumuten. Allerdings auch nur im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Mittel.

      Serval schrieb:

      Was sind denn explizit die Aufgaben eines RS grundsätzlich?
      berufenet.arbeitsagentur.de/be…id=resultShort&status=T01
      "The fate of the wounded rests in the hands of the ones who apply the first dressing."
    • bigbear schrieb:


      @Quincy: ne Ampullentasche hab ich, es geht mehr darum die Medis den Tag/Nacht über zu schützen. Infusionen im Flexbeutel tragen die Jungs zwischen T-Shirt und Feldbluse (natürlich nur, wenn keine IDZ-Aussttg an ist, auch mit der SpliSchu ist das eher unbequem)
      Da hab ich auch nnoch keine andere bzw. bessere Lösung.... Die Infusionen haben zwar dann fast optimale Temperatur, doch richtig "Gut" ist diese Transport- / Lagerungslösung nicht.

      Für Härtefälle habe ich mir mal so was wie "Taschenwärmer" angesehen, die eine halbwegs gleichbleibende Temperatur von ca. 30 Grad abgeben... über knapp 20 Stunden hinweg. Die waren in Plattenform und nicht unbedingt leicht - also nix für die Manteltasche...
      ______________________________________
      MKG
      Quincy
    • Serval schrieb:

      also nichtmehr als eine nette Weiterbildung.

      Im Bereich der Medikamente heißt es immer "was man beherrscht", wann beherrscht man ein Medikament? Ist sehr dehnbar.
      Nein - es ist überhaupt nicht dehnbar!

      Man muss bei der Anwendung von Medikamenten alle möglichen Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen beherrschen.

      Dies bedeutet: Gebe ich Präparat X kann mein Patient auf vielerlei Art darauf reagieren weil er:
      - dagegen allergisch ist ( und dies selbst nicht wusste )
      - vorher <Medikamente genommen hat, die sich mit dem neuen Wirkstoff nicht "vertragen" und somit unvorhergesehene Reaktionen hervorrufen oder vorhersehbare Reaktionen verstärken / abschwächen.

      und und und

      So - und wenn es soweit kommt, muss der Anwendende dazu in der Lage sein, die physische Situation des Betroffenen zu stabilisieren.

      Deswegen zucke ich auch schon bei der privaten Vorhaltung von Aspirin zur Weitergabe an Andere im Bereich des "Sanitätsdienstes". Hier erfolgt ein Heileingriff - eine Medikamentenabgabe durch einen "Profi". Kommt es zu einer allergischen Reaktion (ja - auch das gibts bei Aspirin bzw. ASS), dann hat der Sani die Hosen unten, weil er die Folgereaktion nicht im Griff hat.

      Dann schreibt einer der User, dass er TAVEGIL (5ml) dabei hat. In "ml" werden ja wohl meist iv - Lösungen angegeben. Also will er den <kram spritzen.

      1.) Körperverletzung wegen der Nadel im Körper (wenn Pat. wach und hat nicht zugestimmt)
      2.) schwere / gefährliche Körperverletzung (sollten noch Folgeschäden zurückbleiben).

      Klar, kann der Patient zustimmen - KV ist ein Antragsdelikt (kann aber zu einem Offizialdelikt mutieren), doch die Qualität an dem Vorgang ist, ob der Anwendende überhaupt die Kompetenz hatte, dem Betroffenen die weitreichenden, möglichen Folgen seiner Maßnahme zu erklären, sodass dieser überhaupt aufgeklärt wurde und aufgrund dieser Aufklärung Zustimmen konnte.

      Kurz: "Ich muss ihnen mal ne Infusion legen und was gegen die allergische Reaktion spritzen" reicht eben nicht.

      Ich schreibe dies extra mal etwas ausführlich, da ich denke, dass sich Kamerad SERVAL nicht im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr bewegt und nicht über umfassende Kenntnisse im Strafrecht verfügt, sonst würde er die Fragen, die er stellt, nicht in dieser Form stellen.

      Von der vehemenden Beratungssresistenz mal ganz zu schweigen. Aber da hat fatsy ja schon ne Menge Infos geliefert.

      Auch würde er als PVB die Arbeit der RettAss in Bayern besser kennen und wertschätzen.

      Mit WAS er denn nun sein Brot verdient... die Info ist er ja noch schuldig. Ist aber wahrscheinlich so geheim, dass, wenn er es uns sagen würde, er uns alle töten müsste...

      Edit: Rächtschreipunk
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      MKG
      Quincy

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Quincy ()

    • Auch würde er als PVB die Arbeit der RettAss in Bayern besser kennen und wertschätzen.



      Mit WAS er denn nun sein Brot verdient... die Info ist er ja noch
      schuldig. Ist aber wahrscheinlich so geheim, dass, wenn er es uns sagen
      würde, er uns alle töten müsste...
      nette Mutmaßungen ;)
      Eine Antwort hierzu erhälst Du trotzdem nicht.

      Trotzdem Danke für die detailierten Ausführungen!

      Im Sturme fest
      - Senior Master Medic -
    • Zitat: ...eine geeignete Person reicht da auch vollkommen aus. Wenn wir schon
      beim Thema sind, die Ausbildungen SanH, RDH, RS komplett abschaffen und
      mehr in die RA Ausbildung investieren und dem dann aber auch mehr
      Kompetenzen zusprechen....

      Im Prinzip keine schlechte Idee, das Problem ist aber:

      1.) obwohl die Ausbildung zum RA in einem Bundesgesetz geregelt ist, ist sie von Bundesland zu Bundesland und von Ausbildungseinrichtung zu AusbEinr verschieden
      2.)RA ist ein Lehrberuf keinLehrgang, wie der RettSan
      3.) es gibt Personen, die nicht fähig sind diesen Beruf zu erlernen (z.b. falsche Schulabschluß), wollen aber trotzdem helfen, insofern ist eine "Hilfsarbeiterausbildung" (finde ich persönlich eine Beleidigung für jeden motivierten RettSan) die einzige Möglichkeit.


      desweiteren gibt es auch ein finanzielles Problem, wenn plötzlich alle RA sind (im Endeffekt Meisterebene des Berufes), könnten öffentliche Träger diese nicht mehr angemessen :D bezahlen

      @fasty: §323c StGb regelt die unterlassene Hilfeleistung für jeden Menschen, für Fachpersonal wie RettSan,RA,Feuerwehr usw greift der §13 StGb ("garantenstellung "), das ist etwas anderes und vor allem nicht mit einem Notruf abgebacken...bei einer Untersuchung wegen V.a.Verstoß gegen §13 wird der gesamte Ausbildungsbackground durchleuchtet und die Weiterbildungsmaßnahmen etc...

      Was Arzneimittelausgabe und dergleichen betrifft,wird ja ebenfalls durch ein Bundesgesetz geregelt und des weiteren entscheidet jeder TrArzt oder ZivArzt ob er seinen Unterstelltem Bereich solch ein Vetrauen schenkt, das sie Medi ausgeben dürfen oder nicht.

      @Dingo: Ja, ich weiß is nicht ganz Anfangsthema, aber das gegenseitige Dissen ist ja nun vorbei
    • Sorry Dingo, aber einmal muss ich noch nachlegen ;) (Vielleicht kann man die Themen ja einfach mal trennen ?)

      @bigbear: Das mit der Garantenstellung gilt allerdings nur, wenn ich im "Dienst". Garant ist man eben nicht nur wegen einer Ausbildung, sondern aufgrund eines besonderen Auftrags. Dazu empfehle ich: th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php (besonders das Fallbeispiel am Ende)
      "The fate of the wounded rests in the hands of the ones who apply the first dressing."